Scheidung Finanzen

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
LeaFinnMama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung Finanzen

Guten Tag,
Wir haben beschlossen uns scheiden zu lassen. Hierbei wurde in den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus mit Sondertilgungen (aus Abfindung, aufgelösten Aktien, Schenkungen meiner Eltern und einem aufgelösten Bausparer) fast nur von meiner Seite aus getilgt, weil mein Partner lieber sein Geld in dessen Hobbys und Wertgegenstände gesteckt hat. Jetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn. Somit hätte ich kein Anrecht auf irgendeine Rückzahlung von seiner Seite. Zudem würden alle seine Wertgegenstände in seinem Besitz bleiben, da er die ja mit seinem Geld bezahlt hat….

Auf was habe ich Anspruch? Vielleicht kann mir jemand helfen…

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2361x hilfreich)

Hallo,

wer steht im Grundbuch?


edy

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Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27264 Beiträge, 5043x hilfreich)

Zitat (von LeaFinnMama):
Wir haben beschlossen uns scheiden zu lassen.
Zuerst solltet ihr beschließen, dass ihr euch trennt. Denn die Scheidung vor Gericht kommt erst später.
In der Trennungszeit könnt ihr beide lange hin+her eure Trennungsauseinandersetzung führen.
Zitat (von LeaFinnMama):
in den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus
Vor der Eheschließung erworben? Wer hats erworben?
Zitat (von LeaFinnMama):
fast nur von meiner Seite aus getilgt,
Das habt ihr evtl. irgendwann mal so vereinbart?
Zitat (von LeaFinnMama):
Jetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn.
Was wäre denn der Zugewinn? Wer hat den Wert der Immo festgestellt?

Hast du schon mal Infos zum Zugewinnausgleich im Netz gelesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
LeaFinnMama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wer steht im Grundbuch?
-beide zu 50%

Zitat (von LeaFinnMama):
Wir haben beschlossen uns scheiden zu lassen.

Zuerst solltet ihr beschließen, dass ihr euch trennt. Denn die Scheidung vor Gericht kommt erst später.
In der Trennungszeit könnt ihr beide lange hin+her eure Trennungsauseinandersetzung führen.

-haben wir mit einem Trennungsdatum festgelegt

Zitat (von LeaFinnMama):
in den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus
Vor der Eheschließung erworben? Wer hats erworben?

Beide zu 50%, jedoch wurden hier auch Aufpreise für sämtliche Dinge im Nachgang wie neue Küche, sanitär usw. von mir bezahlt

Zitat (von LeaFinnMama):
fast nur von meiner Seite aus getilgt,
Das habt ihr evtl. irgendwann mal so vereinbart?

- Nein haben wir nicht, ich hab es von mir aus aufgrund von Einsparung der Zinsen bei der Bank gemacht

Zitat (von LeaFinnMama):
Jetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn.

Was wäre denn der Zugewinn? Wer hat den Wert der Immo festgestellt?

-Info von Nachbargrundstücken mit ähnlichen Häusern,die zum Verkauf stehen in immoscout, daher nichts offizielles

Hast du schon mal Infos zum Zugewinnausgleich im Netz gelesen?

-ja aber leider nichts brauchbares gefunden

Vielen Dank für ihre Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27264 Beiträge, 5043x hilfreich)

Es ist hier unnötig, alles von anderen Gefragte nochmals zu schreiben. Einfach beantworten genügt durchaus. :wink:

Zitat (von LeaFinnMama):
Beide zu 50%, jedoch wurden hier auch Aufpreise für sämtliche Dinge im Nachgang wie neue Küche, sanitär usw. von mir bezahlt
Eigentümer sind beide.
Wurde das Haus vor oder nach der Eheschließung erworben?
Zitat (von LeaFinnMama):
-Info von Nachbargrundstücken mit ähnlichen Häusern,die zum Verkauf stehen in immoscout, daher nichts offizielles
Das gilt nicht. Es geht um euer Haus.
Dein Mann kann gern selbst ein Wertgutachten für euer Haus erstellen lassen. Du musst das nicht tun.

Wichtige Punkte könntest du hier finden:
https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/zugewinnausgleich-bei-scheidung/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LeaFinnMama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, leider funktioniert die Zitieren Funktion bei mir nicht, daher habe ich alles nochmal geschrieben

Das Haus wurde zwei Jahre vor Eheschließung von uns beiden gekauft und zu 100% finanziert. Zusätzlich habe ich dann noch die Aufpreise für Sonderwünsche übernommen und die Küche bezahlt usw. Das Haus wurde neu gebaut und hatte somit keinen angelegten Garten,Schuppen usw…

In der Ehe habe ich angefangen die Sondertilgungen zu übernehmen, damit wir uns die Zinsen sparen.

Danke für die Internetseite, ich werde es mir durchlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7310 Beiträge, 4321x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2361x hilfreich)

Hallo,

Was hatte wer am Hochzeitstag? ( Geld,Sachwerte usw.?)

Was hat heute jeder? ( Geld,Sachwerte usw.?) ?

edy

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durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36296 Beiträge, 13522x hilfreich)

Gehen wir doch mal klassisch an den Fall ran. Wir haben einmal das gemeinsame Eigentum (nicht nur das Haus). Zu Beginn der Ehe ist der Wert dessen, was da ist, zu erfassen. Also das Anfangsvermögen. Dazu gehören auch die jeweiligen Anteile des Hauses. Persönliche Zuwendungen, die ein Ehepartner erhält, gehen unabhängig von der Verwertung in das Eingangsvermögen des Ehepartners. Dazu gehören z.B. Erbschaften, die nicht gemeinsam sind, sowie Schenkungen (meist), es sei denn, der Schenkende trifft andere Regelungen. Diese Zuwendungen werden also nicht geteilt.

So, nun zu den Anschaffungen in der Ehe: entweder, sie gehören zum Hausrat, dann sind sie tatsächlich aufzuteilen. Oder aber, sie werden dem in der Ehe erworbenen Vermögen zugeschlagen, dann gehen sie in die Endberechnung mit ein. Also gibt es insoweit auch eine hälftige Berücksichtigung auf dem Konto der Frau. Aber, was der Mann vor Eheschließung erworben hat, das spielt keine Rolle.

Steht das im Widerspruch zu der 50% Regelung hinsichtlich des Hauses? Nein, das tut es nicht. Der buchmäßige Anspruch bedeutet nicht, dass der gleichmäßigen Aufteilung anderweitige Anspruche nicht entgegenstehen können.

Also, alles nicht so schlimm.

wirdwerden

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