Guten Tag,
Wir haben beschlossen uns scheiden zu lassen. Hierbei wurde in den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus mit Sondertilgungen (aus Abfindung, aufgelösten Aktien, Schenkungen meiner Eltern und einem aufgelösten Bausparer) fast nur von meiner Seite aus getilgt, weil mein Partner lieber sein Geld in dessen Hobbys und Wertgegenstände gesteckt hat. Jetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn. Somit hätte ich kein Anrecht auf irgendeine Rückzahlung von seiner Seite. Zudem würden alle seine Wertgegenstände in seinem Besitz bleiben, da er die ja mit seinem Geld bezahlt hat….
Auf was habe ich Anspruch? Vielleicht kann mir jemand helfen…
Vielen Dank
Scheidung Finanzen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
wer steht im Grundbuch?
edy
Zuerst solltet ihr beschließen, dass ihr euch trennt. Denn die Scheidung vor Gericht kommt erst später.ZitatWir haben beschlossen uns scheiden zu lassen. :
In der Trennungszeit könnt ihr beide lange hin+her eure Trennungsauseinandersetzung führen.
Vor der Eheschließung erworben? Wer hats erworben?Zitatin den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus :
Das habt ihr evtl. irgendwann mal so vereinbart?Zitatfast nur von meiner Seite aus getilgt, :
Was wäre denn der Zugewinn? Wer hat den Wert der Immo festgestellt?ZitatJetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn. :
Hast du schon mal Infos zum Zugewinnausgleich im Netz gelesen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
wer steht im Grundbuch?
-beide zu 50%
Zitat (von LeaFinnMama):
Wir haben beschlossen uns scheiden zu lassen.
Zuerst solltet ihr beschließen, dass ihr euch trennt. Denn die Scheidung vor Gericht kommt erst später.
In der Trennungszeit könnt ihr beide lange hin+her eure Trennungsauseinandersetzung führen.
-haben wir mit einem Trennungsdatum festgelegt
Zitat (von LeaFinnMama):
in den Jahren der Ehe das zuvor erworbene Haus
Vor der Eheschließung erworben? Wer hats erworben?
Beide zu 50%, jedoch wurden hier auch Aufpreise für sämtliche Dinge im Nachgang wie neue Küche, sanitär usw. von mir bezahlt
Zitat (von LeaFinnMama):
fast nur von meiner Seite aus getilgt,
Das habt ihr evtl. irgendwann mal so vereinbart?
- Nein haben wir nicht, ich hab es von mir aus aufgrund von Einsparung der Zinsen bei der Bank gemacht
Zitat (von LeaFinnMama):
Jetzt möchte er eine Auszahlung zur Hälfte des jetzigen Immobilienwertes und verweist auf den Zugewinn.
Was wäre denn der Zugewinn? Wer hat den Wert der Immo festgestellt?
-Info von Nachbargrundstücken mit ähnlichen Häusern,die zum Verkauf stehen in immoscout, daher nichts offizielles
Hast du schon mal Infos zum Zugewinnausgleich im Netz gelesen?
-ja aber leider nichts brauchbares gefunden
Vielen Dank für ihre Hilfe
Es ist hier unnötig, alles von anderen Gefragte nochmals zu schreiben. Einfach beantworten genügt durchaus.
Eigentümer sind beide.ZitatBeide zu 50%, jedoch wurden hier auch Aufpreise für sämtliche Dinge im Nachgang wie neue Küche, sanitär usw. von mir bezahlt :
Wurde das Haus vor oder nach der Eheschließung erworben?
Das gilt nicht. Es geht um euer Haus.Zitat-Info von Nachbargrundstücken mit ähnlichen Häusern,die zum Verkauf stehen in immoscout, daher nichts offizielles :
Dein Mann kann gern selbst ein Wertgutachten für euer Haus erstellen lassen. Du musst das nicht tun.
Wichtige Punkte könntest du hier finden:
https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/zugewinnausgleich-bei-scheidung/
Danke, leider funktioniert die Zitieren Funktion bei mir nicht, daher habe ich alles nochmal geschrieben
Das Haus wurde zwei Jahre vor Eheschließung von uns beiden gekauft und zu 100% finanziert. Zusätzlich habe ich dann noch die Aufpreise für Sonderwünsche übernommen und die Küche bezahlt usw. Das Haus wurde neu gebaut und hatte somit keinen angelegten Garten,Schuppen usw…
In der Ehe habe ich angefangen die Sondertilgungen zu übernehmen, damit wir uns die Zinsen sparen.
Danke für die Internetseite, ich werde es mir durchlesen.
Hallo,
Was hatte wer am Hochzeitstag? ( Geld,Sachwerte usw.?)
Was hat heute jeder? ( Geld,Sachwerte usw.?) ?
edy
Gehen wir doch mal klassisch an den Fall ran. Wir haben einmal das gemeinsame Eigentum (nicht nur das Haus). Zu Beginn der Ehe ist der Wert dessen, was da ist, zu erfassen. Also das Anfangsvermögen. Dazu gehören auch die jeweiligen Anteile des Hauses. Persönliche Zuwendungen, die ein Ehepartner erhält, gehen unabhängig von der Verwertung in das Eingangsvermögen des Ehepartners. Dazu gehören z.B. Erbschaften, die nicht gemeinsam sind, sowie Schenkungen (meist), es sei denn, der Schenkende trifft andere Regelungen. Diese Zuwendungen werden also nicht geteilt.
So, nun zu den Anschaffungen in der Ehe: entweder, sie gehören zum Hausrat, dann sind sie tatsächlich aufzuteilen. Oder aber, sie werden dem in der Ehe erworbenen Vermögen zugeschlagen, dann gehen sie in die Endberechnung mit ein. Also gibt es insoweit auch eine hälftige Berücksichtigung auf dem Konto der Frau. Aber, was der Mann vor Eheschließung erworben hat, das spielt keine Rolle.
Steht das im Widerspruch zu der 50% Regelung hinsichtlich des Hauses? Nein, das tut es nicht. Der buchmäßige Anspruch bedeutet nicht, dass der gleichmäßigen Aufteilung anderweitige Anspruche nicht entgegenstehen können.
Also, alles nicht so schlimm.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten