Scheidung - Gerichtskosten

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Scheidung - Gerichtskosten

Hallo! Habe gelesen, dass bei Scheidung die Gerichtskosten regelmäßig zwischen den Ehegatten geteilt werde. Jetzt ist es ja so, dass derjenige Ehegatte, der die Scheidung beantragt und gleichzeitig PKH erhält, von den Gerichtskosten befreit ist. Muss der andere Ehegatte dann alles zahlen bzw. seine Hälfte? Was ist wenn dieser Ehegatte auch bedürftig im Sinn von PKH ist?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

dann läuft halt alles über pkh!das geht-muß halt nur durch belege bewiesen werden...
lg,karen

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Das heißt, der ander Ehegatte,der keinen Antrag stellt und sich deshalb auch nicht anwaltlich vertreten läßt(einverständlichen Scheidung) reicht nichts außer der PKH ein? Wo, einfach beim Amtsgericht,dass mit der Sache befaßt ist?

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, beim zuständigen Amtsgericht muss der Antrag gestellt werden. Wenn du aber eh PKH bekommst, würde ich dir raten, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Viele Scheidungswillige sind anfänglich der Meinung, es würde alles einvernehmlich laufen. Bis das große Erwachen kommt. ( Was ich dir natürlich nicht wünsche, es gibt ja auch Ausnahmen )
2. Nachteil: Wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - die Scheidung zurückzieht, läuft die gesetzliche Frist ab Dato wieder von vorn an, wenn du keinen eigenen Antrag gestellt hast.
Trotzdem alles Gute
Anna

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