Kurze Schilderung: Mann loggt sich mit den ihm bekannten Zugangsdaten in das Facebook-Konto der Nochfrau. Dies geschieht im Trennungsjahr. Aufgrund der Nachschau im Posteingang der Frau sieht Mann sich das (nur für den Kontoinhaber, also die Ex, sichtbare) Aktivitätenprotokoll an. Es beinhaltet pornographische Bilder die an die Pinwand eines FB-Freundes, der jedoch dem Mann NICHT bekannt ist gepostet wurden. Das Protokoll wurde gespeichert.
Kann man aufgrund der Tatsachen auf einen Härtefall plädieren, oder ist es generell nicht zulässig, da es sich ja (obwohl das Passwort bekannt ist und es sich um ein "gemeinsames" Konto handelte), im Endeffekt nicht um das eigene Facebook Konto handelt? Gibt es vllt. Urteile über einen ähnlichen Fall (Az?)
Scheidung Härtefall vorhanden?
24. Juli 2012
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Frage vom 24. Juli 2012 | 12:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung Härtefall vorhanden?
#1
Antwort vom 24. Juli 2012 | 13:00
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Es hat nichts damit zu tun, wer Kontoinhaber ist. Das Vermailen oder Erhalten von Fotos mit pornographischem Inhalt ist kein Grund für eine Härtefall-Scheidung.
Hier steht, was Gründe wären:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/10/gruende-fuer-eine-haertefallscheidung-ohne-trennungsjahr/
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#2
Antwort vom 24. Juli 2012 | 13:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke hamburgerin01!
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