Scheidung / Haus ich alleiniger Eigentümer

19. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Scheidung / Haus ich alleiniger Eigentümer

Hallo,

Mein Mann und ich sind jetzt 12 Jahre verheiratet. Ich habe ein Haus mit in die Ehe gebracht, mein Mann kein nennenswertes Vermögen.

Wir haben Kredite (Hausumbau, Auszahlung der Geschwister) aufgenommen und gemeinsam abbezahlt. Mein Mann hat ca. 60Tsd. bezahlt, ich ca. 50Tsd. Da wir getrennte Konten haben ist es alles gut nachvollziehbar.

Restschulden liegen bei ca. 70Tsd. Diese würde ich - nach der Trennung - alleine abbezahlen.

Eine Wertsteigerung des Hauses ist wahrscheinlich die PV Anlage, die neue Heizung & das Dach ( wobei alle drei Sachen auch schon 11 Jahre alt sind).

Ich will keine fachkundige Beratung, aber evtl. kann mir jemand helfen, was auf mich zukommen könnte.

Müsste ich meinem Mann die kompletten 60Tsd. zurückzahlen oder wird das nur teilweise angerechnet, da er auch das Haus mietfrei bewohnt hat. Oder könnte auf mich wegen der Wertsteigerung evtl. ein höherer Betrag zukommen, den ich ihm zahlen müsste?

Vielen Dank im voraus




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39852 Beiträge, 6507x hilfreich)

Da bisher weder eine Trennung noch eine Scheidung vorliegt, ist meine Empfehlung:

Man versuche, nach der Erklärung der Trennung und im Rahmen der Trennungsauseinandersetzung solche Dinge einvernehmlich zu klären--- sich also mit dem Ehepartner auseinander zu setzen.
Das geht oft und hoffentlich ohne Anwälte, aber oft nicht ohne häufige Anläufe.

Zitat (von Emelie0_8):
da er auch das Haus mietfrei bewohnt hat.
Was ist damit gemeint?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit dem einigen ist auch mein Plan. Es soll für alle fair sein. Daher meine Frage was ihm zustehen würde/ könnte.

Das mit den mietfrei habe ich wirklich blöd ausgedrückt. Ich meinte damit, er hat zwar viel Geld mit in das Haus gesteckt, aber er hat es ja auch bewohnt. Und ob hier ein Betrag angerechnet werden würde/ könnte.

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#3
 Von 
DC1976
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ob "mietfrei" oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle, da alles was man an Geld in der Ehe verdient, gemeinsames Geld ist - Stichwort Zugewinngemenschaft. Außer man hat anfangs eine Art Vertrag gemacht.

Bei der Berechnung des Hauses muss wohl die Wertsteigerung mit dem gemeinsam(!) investierten Geld und der Restschuld gegengerechnet werden.
Vorteil hier für dich: das Wertgutachten bewertet "nur" den tatsächlichen Wert des Hauses, nicht den möglichen Verkaufswert (was in der heutigen verrückten Imobilienzeit ja sehr viel mehr sein kann)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39852 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von Emelie0_8):
Daher meine Frage was ihm zustehen würde/ könnte.
Das wird er dann schon sagen, wenn es um die faire Einigung geht. Jeder legt seine Karten/Vorstellungen auf den Tisch.
Zitat (von Emelie0_8):
Diese würde ich - nach der Trennung - alleine abbezahlen.
Das könntest du zB vorschlagen.

Wie das mit dem schon vor der Ehe vorhandenen Vermögen ist--- hast du vermutlich im Internet finden können?

Das mit dem Wohnen--- kann man vergessen. Ihr beide wohnt darin.
Zitat (von Emelie0_8):
Und ob hier ein Betrag angerechnet werden würde/ könnte.
Es gibt keinen Betrag für Wohnen, wenn man als Ehepaar in Zugewinngemeinschaft in einem Haus, einem Haushalt gemeinsam lebt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Zitat (von DC1976):
ob "mietfrei" oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle, da alles was man an Geld in der Ehe verdient, gemeinsames Geld ist - Stichwort Zugewinngemenschaft. Außer man hat anfangs eine Art Vertrag gemacht.

Das ist falsch. Bei Zugewinngemeinschaft gibt es kein "gemeinsames Geld".
Zitat:
Vorteil hier für dich: das Wertgutachten bewertet "nur" den tatsächlichen Wert des Hauses, nicht den möglichen Verkaufswert (was in der heutigen verrückten Imobilienzeit ja sehr viel mehr sein kann)

:???:

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17543x hilfreich)

Zitat (von Emelie0_8):
Eine Wertsteigerung des Hauses ist wahrscheinlich die PV Anlage, die neue Heizung & das Dach ( wobei alle drei Sachen auch schon 11 Jahre alt sind).


Eine Wertsteigerung würde ich auch in den stark gestiegenen Immobilienpreisen der letzten Jahre sehen, die trotz des Rückgangs in den letzten 12 Monaten immer noch erheblich sind.

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