Hallo,
Mein Mann und ich sind jetzt 12 Jahre verheiratet. Ich habe ein Haus mit in die Ehe gebracht, mein Mann kein nennenswertes Vermögen.
Wir haben Kredite (Hausumbau, Auszahlung der Geschwister) aufgenommen und gemeinsam abbezahlt. Mein Mann hat ca. 60Tsd. bezahlt, ich ca. 50Tsd. Da wir getrennte Konten haben ist es alles gut nachvollziehbar.
Restschulden liegen bei ca. 70Tsd. Diese würde ich - nach der Trennung - alleine abbezahlen.
Eine Wertsteigerung des Hauses ist wahrscheinlich die PV Anlage, die neue Heizung & das Dach ( wobei alle drei Sachen auch schon 11 Jahre alt sind).
Ich will keine fachkundige Beratung, aber evtl. kann mir jemand helfen, was auf mich zukommen könnte.
Müsste ich meinem Mann die kompletten 60Tsd. zurückzahlen oder wird das nur teilweise angerechnet, da er auch das Haus mietfrei bewohnt hat. Oder könnte auf mich wegen der Wertsteigerung evtl. ein höherer Betrag zukommen, den ich ihm zahlen müsste?
Vielen Dank im voraus
Scheidung / Haus ich alleiniger Eigentümer
Da bisher weder eine Trennung noch eine Scheidung vorliegt, ist meine Empfehlung:
Man versuche, nach der Erklärung der Trennung und im Rahmen der Trennungsauseinandersetzung solche Dinge einvernehmlich zu klären--- sich also mit dem Ehepartner auseinander zu setzen.
Das geht oft und hoffentlich ohne Anwälte, aber oft nicht ohne häufige Anläufe.
Was ist damit gemeint?Zitat :da er auch das Haus mietfrei bewohnt hat.
Mit dem einigen ist auch mein Plan. Es soll für alle fair sein. Daher meine Frage was ihm zustehen würde/ könnte.
Das mit den mietfrei habe ich wirklich blöd ausgedrückt. Ich meinte damit, er hat zwar viel Geld mit in das Haus gesteckt, aber er hat es ja auch bewohnt. Und ob hier ein Betrag angerechnet werden würde/ könnte.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ob "mietfrei" oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle, da alles was man an Geld in der Ehe verdient, gemeinsames Geld ist - Stichwort Zugewinngemenschaft. Außer man hat anfangs eine Art Vertrag gemacht.
Bei der Berechnung des Hauses muss wohl die Wertsteigerung mit dem gemeinsam(!) investierten Geld und der Restschuld gegengerechnet werden.
Vorteil hier für dich: das Wertgutachten bewertet "nur" den tatsächlichen Wert des Hauses, nicht den möglichen Verkaufswert (was in der heutigen verrückten Imobilienzeit ja sehr viel mehr sein kann)
Das wird er dann schon sagen, wenn es um die faire Einigung geht. Jeder legt seine Karten/Vorstellungen auf den Tisch.Zitat :Daher meine Frage was ihm zustehen würde/ könnte.
Das könntest du zB vorschlagen.Zitat :Diese würde ich - nach der Trennung - alleine abbezahlen.
Wie das mit dem schon vor der Ehe vorhandenen Vermögen ist--- hast du vermutlich im Internet finden können?
Das mit dem Wohnen--- kann man vergessen. Ihr beide wohnt darin.
Es gibt keinen Betrag für Wohnen, wenn man als Ehepaar in Zugewinngemeinschaft in einem Haus, einem Haushalt gemeinsam lebt.Zitat :Und ob hier ein Betrag angerechnet werden würde/ könnte.
Zitat :ob "mietfrei" oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle, da alles was man an Geld in der Ehe verdient, gemeinsames Geld ist - Stichwort Zugewinngemenschaft. Außer man hat anfangs eine Art Vertrag gemacht.
Das ist falsch. Bei Zugewinngemeinschaft gibt es kein "gemeinsames Geld".
Zitat:Vorteil hier für dich: das Wertgutachten bewertet "nur" den tatsächlichen Wert des Hauses, nicht den möglichen Verkaufswert (was in der heutigen verrückten Imobilienzeit ja sehr viel mehr sein kann)
Zitat :Eine Wertsteigerung des Hauses ist wahrscheinlich die PV Anlage, die neue Heizung & das Dach ( wobei alle drei Sachen auch schon 11 Jahre alt sind).
Eine Wertsteigerung würde ich auch in den stark gestiegenen Immobilienpreisen der letzten Jahre sehen, die trotz des Rückgangs in den letzten 12 Monaten immer noch erheblich sind.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten