Scheidung - Haus nur einer Eigentümer - Auszahlung

24. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
PrimaBrina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung - Haus nur einer Eigentümer - Auszahlung

Eine Freundin musste überraschend erfahren, dass sich ihr Mann scheiden lassen will. Das gemeinsam bewohnte Haus gehört per Grundbuch ihr allein, es wurde während der Ehe gekauft, es ist noch mit Kredit belastet, in dem beide stehen. Nun will er aus dem Kreditvertrag und wenn es innerhalb von 5 Jahren verkauft wird, einen Anteil. Sie möchte das Haus nicht verlieren und natürlich auch nichts an ihn zahlen. Sie wird auch sicher Probleme haben, das ok der Bank zu bekommen, allein den Kredit zu zahlen. Wie könnte man das regeln? Hat er Ansprüche? Würde man es verschenken, wie wirkt sich das aus? Ich freu mich sehr über eine Einschätzung.

-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
das Vermögen (Immobilie) wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Das hängt vom Wert der Immo und der Belastung ab. Die Parteien sollten sich lieber gütlich einigen, sonst freuen sich nur die Anwälte (über mehr Honorar). Ob die Bank den Mann aus der Haftung entlässt liegt nicht im Ermessen der Frau oder des Scheidungsrichters sondern in dem der Bank. Ich würde grundsätzlich auf eine negative Aussicht tippen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.784 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.