Scheidung Hausverkauf - Anfangsvermögen abziehen?

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
newman29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung Hausverkauf - Anfangsvermögen abziehen?

Hallo,

aufgrund einer laufenden Trennung habe ich ein Thema das mir sehr unter den Nägeln brennt und ich hoffe hier einige gute und erleichternde Antworten zu finden.

Folgender Sachverhalt: während meiner Ehe habe ich von meinen Eltern ein Grundstück geschenkt bekommen (Wert 170000 sowohl am Anfang als auch am Ende), auf diesem Grundstück haben wir ein Haus gebaut. Im Grundbuch war damals ich alleine eingetragen. Wegen eines beruflichen Umzuges wurde dieses Haus verkauft und ein neues Haus erbaut hier stehen wir beide im Grundbuch. Wie sieht es nun bei einem Verkauf des neues Hauses aus. Kann ich nach dem Verkauf des neuen Hauses erst mal mein Anfangsvermögen abziehen?

Hier noch einige Werte zum rechnen:

Verkaufspreis 1. Haus: 450000
Verkaufspreis 2. Haus: 450000
Restschulden: 300000
Anfangsvermögen Frau: 15000
Anfangsvermögen Mann: 170000


Noch Daten dazu: Einzug in neue Haus 01.09.2011, Auszug Frau Dezember 2011.

Ich möchte schon den Wert des Grundstückes voll aus der Sache herausbekommen.

Für Hilfe bedanke ich mich schon mal recht herzlich.

Gruß newman29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Du hast sowohl euren Einzug für diesen September geplant, als auch den Auszug deiner Frau im Dezember?
Oder sollte das 2010 heißen? :)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
newman29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Soory war natürlich 2010 gemeint!

Gruß newman29

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Alles was du während der Ehe geerbt oder von einem Dritten allein geschenkt bekommen hast, ist in dein Anfangsvermögen aufzunehmen. Insofern dürfte das genau dem entsprechen, was du beanspruchst.

Natürlich solltest du bei so großen Summen anwaltlichen Rat einholen. Einen Anwalt benötigst du für die Scheidung ohnehin ...

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