Ich war mit einem Türken verheiratet. Seit Jan. 2005 ist die Scheidung in Deutschland rechtskräftig geworden. Nun habe ich eine Vorladung für das türkische Gericht bekommen, wo die Scheidung nochmals verhandelt werden soll, damit sie auch in der Türkei rechtskräftig wird.
Meine Frage nun: Kann mir etwas passieren, wenn ich auf diese Vorladung nicht reagiere? Mein Anwalt meinte, dies sei einfach nur eine Verhandlung damit auch mein Exmann ein rechtskräftiges Scheidungsurteil erhält. Meine Sorge ist aber, daß ich eine Strafe bekomme falls ich keinerlei Reaktion auf die Vorladung in der Türkei zeige.
Scheidung - Kann mir etwas passieren, wenn ich auf diese Vorladung nicht reagiere?
15. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2006 | 21:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Kann mir etwas passieren, wenn ich auf diese Vorladung nicht reagiere?
#1
Antwort vom 15. Januar 2006 | 21:57
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo,
wenn Sie eine Deutsche sind, soll eigentlich das Scheidungsurteil(ohne Ihre Anwesenheit)von dem türkischen Gericht anerkannt werden.
Falls Sie Tütkine sind, dann ist das ein anderes Thema !?
mfG
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.888
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten