Erstmal hi @all!!!
Ich habe da eine Frage: Mein Freund war 3 Wochen nachweislich verheiratet. Jetzt läuft die Scheidung immer noch,ihr geht es nur um das Geld.
Sie ist 100& Erwerbsunfähig,und haben keine gemeinsamen Kinder.
Die Scheidung wird erst dann vollzogen,wenn der Unterhalt geklärt ist. Einmal war eine Verhandlucg darüber,und er musste nicht zahlen. Sie hat aber Berufung eingelegt,und jetzt ist die nächste Verhandlung erst im März nächsten Jahres!!!!!!
Ich weiß das man eine Ehe annulieren kann,wenn ein grobes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Jetzt meine Frage: Kann man das auch im nachhinein machen,wenn die Scheidung schon läuft,wenn man die vermutung hat das dies alles nur aus eigenutz ist? Könnte man sie nicht anzeigen wegen Betrug oder vorspielung falscher Tatsachen???
Iich würde mich über jede Antwort freuen,denn so langsam bin ich am verzweifeln.......
*lieben gruß da lass*
AngelFire.
Scheidung - Könnte man sie nicht anzeigen wegen Betrug oder Vorspiegelung falscher Tatsachen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Klar, man KANN immer, ist nur die Frage, ob der Richter dies auch anerkennt, wenn ihr immer wieder mit neuen " Erkenntnissen " kommt !!??
Bei drei Wochen ist dies doch eh eine " Kurzzeitehe " und er muss wahrscheinlich keinen Unterhalt zahlen. Und Zugewinn schon mal gar nicht!
Guten Abend,
richtig, Unterhaltszahlungen und Zugewinn sind generell in solchen Fällen abzulehnen.
Natürlich können Sie auch im Nachhinein noch mit Gründen kommen.
Ob strafrechtlich gesehen ein Betrug gemäß §263 StGB
vorliegt muss sonderlich geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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Danke erstmal für die schnelle Reaktion!!!
Bei der ersten Unterhaltsklage wurde dies auch abgeschmettert,bzw er hatte das Urteil das er nicht zahlen muss.
Mittlerweile hat er aber einen besser verdienten Job,kann es dann auch sein,das man ihn dies jetzt zum negativen für uns auslegt,das er dann jetzt doch zahlen muss wenn die Verhandlung läuft???
*lieben gruß da lass*
AngelFire.
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