Scheidung/ Kontoauszüge

25. September 2018 Thema abonnieren
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anderer
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Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Scheidung/ Kontoauszüge

Hallo an alle,

Möchte endlich die Scheidung, seit 2010 getrennt lebend (keine Kinder),.... damals hatte sie das gemeinsame Konto leergeräumt und nun 2018 habe ich das bei meinem Konto getan, damit sie keinen Anspruch darauf hat (nicht viel, sind ca 20k).

Zur "Ehrenrettung", ich zahle seit bald 9 Jahren Unterhalt ohne zu murren (dumm isser halt a bissi ...und wir reden hier von inzwischen ca.75k Unterhalt+ die 25k die sie damals vom gemeinsamen Konto holte) und ohne zu wissen ob, und was sie verdient, mag also nichts hören von unfair usw.

Ich habe mich seit der damaligen Trennung zurükgezogen vom Leben,.... mich vor 1,5 Jahren auf eine neue Partnerin eingelassen, welche sich u.a. wegen meiner nicht bewältigten Vergangenheit getrennt hat (und nein, will sie nicht zurück, außerdem ist sie schon in einer neuen Beziehung).
Dies bewirkte eine sehr schmerzliche Selbstreflektion, aber auch die Erkenntnis das ich wieder anfangen werde zu leben.
Hierfür wird das schwer Ersparte benötigt.

Frage ist, ...wenn Scheidung eingereicht wird und die getrennt lebende Frau über ihren Anwalt Kontoauszüge einfordert (bzw dies dem Richter glaubhaft macht und der das verlangt, wie auch immer)...was sind die gängigen Zeiträume?..also die letzten 3,6,12 Monate?

Vielleicht weiß hier jemand Rat.
Danke und Grüße

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12 Antworten
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#1
 Von 
edy
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Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die 8 Jahre Trennung wirken sich hoffentlich nicht all zu sehr auf deine Rente (Vorsorgungsausgleich) aus?

Man wird m.E. nach, die letzten 2 Jahre rückwirkend deine Finanzen prüfen.

edy

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#2
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

2 Jahre???...ich dachte das der Kontoauszug und so nen Formular mit weiteren Angaben ausreicht.

Und falls getrennt lebende Frau behaupten würde das das nicht stimmt, etwas unternehmen könnte...dies aber erstmal glaubhaft an den Anwalt/Richter bringen muss. Sie hat keinerlei Kenntnisse über mein Konto, seit mind 5 Jahren (und damals war so gut wie nichts auf dem Konto). Da kann doch nicht einfach unbegründet die Vorlage der Kontoauszüge der letzten zwei Jahre verlangt werden???...Lohnabrechnungen gerne, aber Kontoauszüge?


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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn es um eine Zugewinnberechnung geht, werden die finanzielle Werte: Hochzeitstag -Trennung -Zustellung des Scheidungsantrages gefordert.

Bei einer 8 jährigen Trennung wohl evtl. 2 Jahre.

Man will damit die "Entreicherung" des Partners vermeiden.

edy

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#4
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallole,

angenommen vor 2 Jahren war dann der Kontostand bei 30k. Hochzeitztag keine Unterlagen mehr, also 0.
Innerhalb der letzten 2-3 Monate vor Zustellung des Antrags hat ein Lebenswandel stattgefunden, Führerschein wird gemacht, Auto gekauft, Bordellbesuche (ok, die gab´s jetzt nicht), Scheidungskosten im vorraus bezahlt....usw.

Zum Scheidungsantrag ist auf dem Konto nur noch 5k Guthaben....ist da dann ein illoyaler Geldschwund??

Danke und Grüße

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Von Vorteil ist wenn du am Hochzeitstag viel hattest, denn dadurch verringert sich der Zugewinn.



edy

Zitat (von anderer):
Innerhalb der letzten 2-3 Monate vor Zustellung des Antrags hat ein Lebenswandel stattgefunden,


Vielleicht ist der gegnerische Anwalt gar nicht so dumm?

edy

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#6
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

leider zu Beginn der Ehe nichts da zum nachweisen. war auch so gut wie nichts vorhanden.

Das mit dem gegnerischen Anwalt blick ich gerade nicht??..??

Generell geht´s mir darum,...mein Anwalt (Erstgespräch) meinte heute, ich solle mein Konto runterfahren (zb Führerschein machen, Anwaltskosten im Vorschuß bezahlen usw.).
...da ich die letzten Wochen 20k abgehoben habe, solle ich noch etwas warten, falls die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert werden sollten. Was nicht sein muß, aber könnte (glaube irgendwann murmelte er was von ...vielleicht auch 6 Monate).

Wenn jetzt aber die "Gefahr" groß ist, das so oder so ein längerer Zeitraum gefordert wird...dann brauche auch mit dem Antrag nicht zu warten.
Dann hole ich mir noch paar Sachen, zusätzlich zum FS und Anwaltskosten...damit wären noch knapp 2k auf´m Konto und 20k irgendwo.
Bedeutet Ex bekommt 11k...würde mich ankotzen, aber dann endlich frei.

oder noch 6-10 Monate warten, dann scheiden lassen. Würde mich ja auch aktuell ca. 5k kosten...hmmmm

Grüße

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich glaube du verwechselst hier was ?

Ein seriöses Forum, gibt dir Hinweise auf dein Recht, nicht aber irgendwelche Tricks " wie ziehe ich meinen Partner

übern Tisch". Was dir dein Anwalt rät ist seine Sache. Obs der Gegenanwalt ähnlich sieht?

Geht die ganze Sache vor Gericht, kann es mit vermeindlichen billigen Tricks ganz schnell teuer werden.

edy

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#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Edy hat es ja schon sehr gut auf den Punkt gebracht: Tips wie man seine Ex am besten austrickst werden hier nicht gegeben.

Dein Anwalt hat dir doch schon einige Hinweise gegeben, wie "man" sich in dieser Situation verhält. Man fährt sein Konto herunter ... denn wo nix ist, da ist erst mal nix zu holen.

Allerdings ist das natürlich blöde, wenn dieser Paradigmenwechsel sehr abrupt vollzogen wird. Denn weder der gegnerische Anwalt noch der Richter sind auf den Kopf gefallen und durchschauen so ein Spiel. Und dann kannst du schon ein passendes Urteil kassieren.

Besser ist es schon sich ein wenig sagen wir mal diskreter zu verhalten. Hab ich mich da jetzt verständlich ausgedrückt ? :)

Um deine eingangs gestellte Frage aber noch zu beantworten:

Normalerweise reichen die Kontoendstände zu den Stichtagen. Nur wenn du halt mit irgendwelchen halbseidenen Geschichten aufkreuzt (z.B. Bordellbesuche), dann wird man schon den Verdacht haben, dass du die Kohle beiseite geschafft hast und den Verbleib des Geldes genauer hinterfragen. Und wenn du dann in Erklärungsnot gerätst, dann könnten schon auch die Kontoauszüge verlangt werden.

Im Fall der Fälle ist das natürlich erst mal deine Sache, welche Unterlagen du herausrückst. Aber bei der Gemengelage könnten durchaus Geschütze mit großem Kaliber aufgefahren werden. Was ich persönlich dann immer recht spaßig finde. Du bist schließlich nicht der Erste, der auf solche großartigen Ideen kommt ...

Ein offenes Wort: du hast in den vergangenen Jahren doch ganz ordentlich geblecht ... Willst du jetzt wirklich wegen ein paar Euro den Zwergenaufstand proben ? Ich würde an deiner Stelle, lieber meine Nerven schonen und jetzt schlicht und ergreifend die Scheidung ohne Kinkerlitzchen durchziehen ... Befolge die Ratschläge deines Anwalts und gut isses ....



-- Editiert von Marcus2009 am 25.09.2018 19:00

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#9
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

japp,..mir gings nur darum, das sie damals das konto leeräumte und ich nichts unternahm (selber schuld), und ihr jetzt nicht noch was in den rachen werfen will.
wenn´s nicht anders geht, ist es eben so.

deswegen nochmals abschließend,...wenn, bzw wenn überhaupt,..werden die Auszüge der letzten 3,6 oder mehr Monate verlangt??
Gibt es da Erfahrungswerte?...denn sollten es sowieso mehr als 3 Monate sein (sein können), hab ich auch keine Lust solange zu warten.

Danke nochmals




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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Je länger du wartest,je länger werden deine Rentenanwartschaften geteilt.

edy

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Was tatsächlich letzten Endes verlangt werden wird, das kann niemand ohne hellseherische Fähigkeiten sicher vorhersagen. Und Spekulationen helfen dir nicht weiter. Und ich würde meine Entscheidungen von so einem Blödsinn nicht abhängig machen !

Ich verstehe deinen Ärger ... wenn es sich so verhält, dass die Frau böswillig dein Konto vor 8 Jahren leergeräumt hat, dann würde ich mich da auch drüber ärgern. Aber willst du das jetzt sozusagen "posthum" wieder "glatt" stellen ? Ich sag es dir auf den Kopf zu: es geht dir nicht um das Geld. Es geht dir um Gerechtigkeit.

Aber so läuft das nicht. Du verzettelst dich ! Konzentrier dich auf die Scheidung. Edy hat doch vollkommen Recht - je länger du wartest, desto größer werden die (berechtigten) Ansprüche deiner künftigen Ex auf Versorgungsausgleich.

Sei froh, dass ihr keine gemeinsamen Kinder habt. Und so wie ich das sehe gibt es wohl auch keine Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt. Zugewinnausgleich scheint auch kein Thema zu sein. Und so ist dieses Kapitel für dich nach der Scheidung final erledigt. Du bist wieder ein freier Mann und kannst tun und lassen was du willst. Da wären viele Ex-Ehemänner hier im Forum mehr als happy, wenn sie das auch von sich sagen könnten. Und die paar Euro verschmerzt du doch locker ...


-- Editiert von Marcus2009 am 25.09.2018 21:19

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Du hast ihr doch schon jahrelang Unterhalt in den Rachen geschmissen. Und sie an dem Aufbau Deiner Altersversorgung teilhaben lassen. Achtung, ich gehe davon aus, dass wie in der überwiegenden Anzahl von Fällen kein nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Außerdem weiss doch niemand, ob sie tatsächlich noch Zugewinn geltend macht. Und wenn ja, meine Güte, dafür sparst Du doch Dicke den Unterhalt ein. Da rumzutrixen, das lohnt nicht! Wenn da - sofern sie was geltend macht - falsche Angaben gemacht werden, die so nicht stimmen können, dann kann es eng werden, lohnt sich doch einfach nicht. Und - umgekehrt hast Du doch auch einen Anspruch auf Auskünfte von ihr.

Mensch, es gibt doch ganz legale Wege, Geld zu verbraten. Du gehst jetzt ja eh zum Anwalt. Da kannst Du gleich einen großzügigen Vorschuß incl. Gerichtskosten zahlen, damit das Scheidungsverfahren jetzt endlich angeschubst wird. Das Geld ist dann nachvollziehbar nicht mehr da. Was brauchst Du noch? Neue Geschirrspülmaschine, Waschmaschine? Und der Rest wird dann halt geteilt, das ist dann doch nicht mehr viel. Und der Betrag geht dann für den gegnerischen Anwalt drauf. Da wird die Ex nix von haben.

Zieh jetzt einfach endlich den Schlußstrich und gut ist. Noch etwas: Nach einer so langen Zeit der Trennung wird ganz schnell geschieden. Da ist es wurscht, ob die Ex damit einverstanden ist oder nicht. Es sei denn, Du kloppst Dich jetzt noch wegen ein paar Kröten, die Du durch den Wegfall des Unterhalts ohnehin schnell wider drinne hast.

Ab zum Anwalt!

wirdwerden

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