Scheidung & Krankenversicherung

26. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
allegra
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Scheidung & Krankenversicherung

Hallo,

ich hätte einige Fragen wo ich dringend Antwort / Tipps bräuchte.

Ein Freund von mir hat sich nach 4 Jahren von seiner Frau getrennt. Die Scheidung wurde noch nicht eingereicht, ist aber nächstes Jahr (Januar) geplant. Kinder gibt es nicht.
Sie hat kein Einkommen und lebt im Ausland.
Das Trennungjahr (1 Jahr) ist vorbei.
Hier meine Fragen:

* Ist er verpflichtet länger als das Trennungsjahr
für die Frau unterhalt zu zahlen? (Sie arbeitet nicht
und hat keine Kinder.)

* Muss er noch für ihre Krankenversicherung zahlen
nach der Trennungsjahr? (er / sie ist / waren privat versichert)

* Sie verlangt die Übernahme der Ümzugskosten (ins Ausland)? Kann sie es verlangen?

* hat jemand Erfahrungen mit onlinescheidung gemacht?

Für Tipps, Ratschläge wäre ich sehr sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.

Guten Wochenstart!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo allegra

hat er bisher unterhalt bezahlt für sie ?

wenn sie keine kids hat kann sie vollzeit arbeiten gehen denke nicht das sie dann unterhaltsberechtigt ist

umzugskosten muss er nicht tragen ist doch ihr ding wenn sie ins ausland geht

mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
allegra
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Ich sehe es genauso.

Ja, er hat 1 Jahr lang Unterhalt bezahlt.

Während der Ehe (und danach auch) hat er ihre private Krankenversicherung bezahlt. Nun weiß er nicht, ob er weiterhin zahlen muss /soll. 1 Jahr Trennung ist vorbei...
Was steht ihr eigentlich nach dem Trennungsjahr zu?

Sie geht zurück in Ihre Heimat (vorübergehend zumindest).

Kennt sich jemand mit Onlinescheidungen aus? hat jemand gute/schlechte Erfahrungen gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

wo ist denn ihre heimat, oder ist das ein geheimnis???

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0x Hilfreiche Antwort

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