Scheidung - Muss ich für Sie Unterhalt zahlen und wenn ja wieviel ungefähr?

21. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Muss ich für Sie Unterhalt zahlen und wenn ja wieviel ungefähr?

Hallo erst mal....

Ich habe da mal einige Fragen...

kurz die Lage

Ich :

30 Jahre alt

verheirtatet seit 04/2004

Verdienst montl. ca. 1000Eur + 500 - 1000 Eur Auslösung (Spesen)

Kredite ca. 550 Eur. im Monat (alle vor der Ehe) aber einer für Hochzeit und Flitterwochen

Miete 479 Eur im Monat

Meine (noch)Frau :

28 Jahre

verheiratet seit 04/2003 (logisch wie ich)

Verdienst keiner (schon vor der Ehe arbeitslos)

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Kinder :

Johannes geb. im Februar

Wir haben uns vorige Woche getrennt.

Sie ist trotz meines Angebotes in der Wohnung zu bleiben zu Ihren Eltern gezogen (eigenes Haus der Eltern). Jetzt muss ich noch 3 Monate in der Wohnung bleiben(Kündigungsfrist). Mietvertrag wurde von uns beiden unterzeichnet ... Kündigung auch!!!

Für meinen Sohn müsste ich 188 Eur Unterhalt zahlen! Tue ich auch gern, is ja meiner!!! Und wie ist das mit dem Kindergeld...das bekommt ja alles sie, also kann ich was abziehen, oder?

Muss ich für Sie Unterhalt zahlen und wenn ja wieviel ungefähr???

Soll ich mir lieber einen Anwalt nehmen???

Was kostet das alles so ca. - bei ner ganz normalen Scheidung?

Was hab ich falsch gemacht??? (is ein Scherz)

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry wie dumm von mir... :)

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Kredite laufen alle auf mich .. Sie steht nirgends mit drin!!! :(


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"Hart isses wenner weich wird!!!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi beilroder!
Erst mal ein ganz wichtiger tip:
auf jeden fall einen anwalt. Vereinbarungen untereinander immer schriftlich.Das kindergeld wird so gut wie garnicht angerechnet seit dem 01.01.2001. Gemeinsame schulden werden von beiden getillt.(wird beim ehegattenunterhalt angerechnet). Nach abzug des KU und berufsbedingten aufwendungen, hast du in etwa 3/7 deines gehaltes (netto) an deine EX abzuführen.(Urlaubs.-Weihnachtsgeld und evtl. steuerrückzahlunen werden aufs jahr verteilt und angerechnet bei der berechnung des unterhaltes).
ich hoffe,dir ein wenig geholfen zu haben.
Guss rogitec ;)

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#4
 Von 
???
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry kann ich nicht wirklich viel zu sagen. aber als tip: du kannst einen nachmieter stellen, dann kommst du eher aus der wohnung raus. der vermieter kann zwar nicht akzeptale nachmieter ablehnen, aber wenn du 3 vernünftige bringst, klappt das schon. dann sparst du wenigstens schon mal ein bißchen angesichts der relativ teueren wonung zum gehalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

aber da kommt doch noch was oder?!
:) :) :) :) :) :)

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, ich nehme mal an, dass da ein "+" vor den 1000 EU Spesen stehen sollte !!??
Sofern du Weihnachts- und Urlaubsgeld schon mit einberechnet hast, würden dir also 2500 EU zur Verfügung stehen. Spesen sind im übrigen nicht zwangsläufig voll mit als Einkommen zu berechnen - nur, wenn sie die "normalen" Lebenshaltungskosten zu Hause übersteigen. Aber das ich von ihr aus natürlich schlecht beurteilen.
Die Kreditzahlung kannst du sehr wohl auch vom KU abziehen, sofern sie "eheprägend" sind. Und das sind sie ja wohl in deinem Falle. ( Sie MÜSSEN von einem Richter aber nicht unbedingt in voller Höhe anerkannt werden, wenn der Mindestunterhalt ansonsten gefährdet ist )
Bleiben dir also noch rund 2000 EU. Ist jetzt Frage, wieviel Spesen dir anerkannt werden, denn ich frage mich, warum du
du dann nur 188 EU zahlst ??? Das wäre eine Mangelfallberechnung.
Du müsstest MINDESTENS 199 EU zahlen, davon sind in diesem Falle 7 EU Kindergeld abzuziehen, also 192 EU !
Falls noch etwas für Ehegattenunterhalt übrig bleibt ( Dir muss ein Selbstbehalt von 840 EU verbleiben ), gilt das, was rogitech schrieb.
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry sollte heissen 500 bis 1000 Euro Spesen... kommt drauf an wo ich hin muss!!!
Aber trotzdem vielen Dank allen Beteiligten!!!!!
:) :) :) :) :) :) :)


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"Hart isses wenner weich wird!!!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sofern die Spesen nur kostendeckend sind, werden sie nicht angerechnet.... das musst du aber schon beweisen ! Nehmen wir mal an, sie übersteigen nicht die normalen Kosten zu Hause, dann würden dir ca. 1000 EU bleiben.
1000 EU - 840 EU ( Selbstbehalt ) = 160 KU.

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