Scheidung?? Nur mit Trennungsjahr?? Oder auch ohne

3. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
blatti0510
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung?? Nur mit Trennungsjahr?? Oder auch ohne

Ich wollte mich mal erkundigen, wie dasd ist, wenbn man eine scheidung einreicht....muß man da erst das Trennungsjahr abwarten, oder gibt es einbe Blitzscheidung???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Batti,
das kommt darauf an! Wenn es unzumutbar ist die Ehe fortzuführen, dann kann man wohl einen Eilantrag stellen. zum Beispiel, wenn man vom Ehepartner betrogen wurde.

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"Loni"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blatti0510
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

geht ja um meine Mama, sie haben am 04.10. ihren 25. Hochzeitstag aber meine Mama zog mit meinen Geschwistern aus, und will nun die Scheidung einreichen, da sie ihn nicht mehr liebt ect. und meine Mama hoffte es gibt da Blitzscheidungen...Ich selbst hörte, das man eine Scheidung bei einem Notar durchführen kann, kann mich aber nicht mehr daran erinnern ob man da ein jahr warten muß

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#4
 Von 
Michaela Albrecht
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Liebe blatti0510,

es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es nicht ausreicht, dass man den Anderen nicht mehr liebt, um sich schon vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen zu können. Es gibt zwar den Fall der Härtescheidung, aber es müssen ganz besondere Umstände vorliegen. Zur Vermeidung von Wiederholungen - ich habe zu dem Thema hier in diesem Portal (Ratgeber Familienrecht) einen Aufsatz veröffentlicht, der Ihnen vielleicht weiterhilft.

Falls Sie ihn nicht finden, besuchen Sie am besten meine Website, dort habe ich ihn ebenfalls veröffentlicht.

Eine Scheidung vor dem Notar gibt es nicht. Eine Ehe wird nur durch Gerichtsurteil geschieden. Wahrscheinlich beziehen Sie sich auf die Möglichkeit, eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden zu lassen, wodurch man das ganze Procedere etwas beschleunigen kann, aber man muss trotzdem vor´s Gericht.

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