Guten Morgen
Wenn man bei einer Trennung (später Scheidung) PKH beantragt und genehmigt bekommt. Und es in dem Jahr der Trennung sich wieder anders besinnt, muss man die kosten dann tragen oder nicht ?
LG Mel
Scheidung - PKH - Hartz 4
8. Juli 2013
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Frage vom 8. Juli 2013 | 08:17
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 93x hilfreich)
Scheidung - PKH - Hartz 4
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#1
Antwort vom 8. Juli 2013 | 08:40
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2367x hilfreich)
Hallo Melanie287,
VKH kann bis zu ca. 4 Jahren zurückgefordert werden.
Wenn man in diesen 4 Jahren genug Geld zur Verfügung hat,
z.B. durch den Ehemann ( weil nicht geschieden) ist m.E.
eine Rückforderung möglich.
lg
edy
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