Hallo Zusammen,
meine Schwester lebt seit ihrem 18ten Lebensjahr in der CH.
Sie hat nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Seit nunmehr 6 Jahren ist sie von Ihrem Mann getrennt. Nach drei Jahren durfte Sie erst die Scheidungsklage einreichen.
Ihr Mann arbeitet, wo er nur kann, gegen die Scheidung. Erst war es die Betreuung der Kinder (er wollte 50/50, obwohl Vollzeit berufstätig), dann ist es der Unterhalt, nebenbei die Eigentumswohnung, welche er unbedingt behalten will.
Inzwischen sind wir dort bei Zuständen angekommen, welche ich nicht nachvollziehen kann.
Die Kinder leiden darunter. Der Vater hetzt gegen die Mutter. Bearbeitet die Kinder mit psychischem Druck.
Seine Freundin wohnt mit ihm in der Eigentumswohnung (gemeldet aber bei seinen Eltern). Alle Parteien haben einen Anwalt. Selbst die Kinder bekamen vom Gericht einen Kinderanwalt zugewiesen.
Das Jugendamt (Ruf in der CH ist ziemlich bescheiden) arbeitet auch nur dagegen. Eine Mediation war nicht erfolgreich. Der Vater arbeitet auch hier dagegen.
Meine Schwester arbeitet halbtags. Eine bessere Stelle hat sie leider noch nicht gefunden.
Ist auf staatliche Hilfe angewiesen, weil die finanziellen Mittel nicht reichen.
Die Wohnung muss sie nun kündigen, da der Unterhalt weiter gekürzt wurde. Umziehen darf sie aber auch nicht außerhalb der Stadt. Es wurde ihr seitens des Vaters untersagt.
Wie kann es sein, dass eine Scheidung
so lange geht?
Ist das in der Schweiz so möglich?
Vielleicht kennt sich der EIn oder Andere hier etwas aus?
Viele Grüße
Angela
Scheidung Schweiz, ich verzeifle
14. Februar 2020
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Frage vom 14. Februar 2020 | 10:52
Von
Status: Schüler (433 Beiträge, 87x hilfreich)
Scheidung Schweiz, ich verzeifle
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#1
Antwort vom 14. Februar 2020 | 11:42
Von
Status: Unbeschreiblich (37266 Beiträge, 13746x hilfreich)
Einmal geht es um schweizer Recht. Das wird hier kaum jemand einschätzen können. Aber auch wenn, bei einem so langen Verfahren muss man detaillierte Aktenkenntnis haben, um raten zu können. Und Du als Schwester wirrst auch nicht alles wissen.
Noch ein Hinweis: natürlich darf sie auch woanders hinziehen, auch nach schweizer Recht. Die einzige Frage ist, was mit den Kindern passiert. Aber wenn die Kids bei ihr leben, sie die Wohnung nicht mehr finanzieren kann, dann dürfte auch das kein Problem sein. Trotzdem nochmals: ist alles schweizer Recht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 14. Februar 2020 | 13:04
Von
Status: Lehrling (1159 Beiträge, 611x hilfreich)
ZitatDas wird hier kaum jemand einschätzen können. :
Es gibt etwa 6 Mio. Personen in der Schweiz die Deutsch sprechen. Die Chance, dass es jemanden gibt der aus eigenen Erfahrung Auskunft geben könnte steht nicht schlecht, da die Schweiz eine relativ hohe Internet Verfügbarkeit hat,
ZitatNach drei Jahren durfte Sie erst die Scheidungsklage einreichen. :
Drei Jahren sind komisch, denn üblich und nach Gesetzt ist die Frust nur zwei Jahre seit Trennung wenn nur von der einen Seite die Scheidung gewünscht ist.
ZitatDas Jugendamt (Ruf in der CH ist ziemlich bescheiden) :
Jugendamt oder KESB? Das sind zwei verschiedene Behörden und die mit dem schlechten Ruf ist letztere.
ZitatSeine Freundin wohnt mit ihm in der Eigentumswohnung (gemeldet aber bei seinen Eltern). :
Das ist irrelevant und hat keinen Einfluss. Sich nicht am besten nicht an solchen Nebenkriegsschauplätze aufreiben lassen.
ZitatWie kann es sein, dass eine Scheidung so lange geht? :
"Dank" destruktiver Prozessführung der Gegenseite und überlastete Gerichte.
Hier sollte man evtl. anstreben eine Teilscheidung zu erreichen, damit man mindestens formell geschieden ist.
Informationen zum Thema von der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
https://www.ch.ch/de/scheidung/
Schweizer Forum zum Thema:
https://www.beobachter.ch/foren/spaces/154/forum-trennungscheidung.html
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