Scheidung Schweiz/Deutsch -> Rückzug nach D

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
RudolphT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung Schweiz/Deutsch -> Rückzug nach D

Liebes Forum

ich, Deutscher, bin mit einer Schweizerin verheiratet, die Ehe scheint sich aber leider gerade zu beenden.
Wir wohnen seit 2 Jahren in der Schweiz und haben 3 kleine Kinder. Eines davon ist in D geboren, die anderen in der Schweiz.
Bei einer Scheidung würde ich gerne wieder nach Deutschland ziehen und die Kinder mitnehmen. Meine Frau würde aber am liebsten in der Schweiz bleiben.
Wie muss ich am besten vorgehen, damit ich MIT meinen Kindern nach Deutschland komme? Bei einer Scheidung würden diese wohl eher der Frau zugesprochen werden?
Falls ich einfach, noch verheiratet, nach Deutschland ziehe und die Kinder mitnehme, wäre dies doch sicher "Kindesentzug" oder ähnlich?
Hätte ich überhaupt eine Chance, dass mir die Kinder bei einer Scheidung zugesprochen würden?
Gibt es eine Möglichkeit mit meinen Kindern nach Deutschland zu kommen? Meine Frau würde dann sicher nachkommen.

Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar, Rudolph.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Rudolph,

eine wichtige Frage wäre : wo habt ihr geheiratet ? Schweiz oder Deutschland ?

In der Schweiz könne Kinder schon relativ früh selber bestimmen wo sie wohnen möchten. Allerdings sind deine Kinder wohl noch zu jung dafür. Es ist leider so, dass Kinder fast immer zur Mutter kommen besorders so junge Kinder. Die einzige Möglichkeit wäre sich mit deiner Frau zu einigen.

Einfach so mit den Kinder wegziehen ist nicht gerade eine tolle Idee. Oder du möchtest die nächsten Jahre untertauchen. Der strafrechtliche Aspekt muss einem schon vor Augen sein.

Darf ich fragen wieso du unbedingt mit den Kinder nach Deutschland zurück möchtest.

LG; dora

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#2
 Von 
RudolphT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dora

Danke für Deine Antwort!
Es soll natürlich auch kein 'Untertauchen' oder sonstwie illegales Verhalten werden. Ich versuche mir nur gerade über meine Möglichkeiten klar zu werden, meine Kinder wieder mit "nach Hause" zu nehmen. Mich hält nach einer möglichen Scheidung übrigens nichts mehr hier im Land und meine restliche Familie lebt nach wie vor in Deutschland.

Wir haben übrigens in Deutschland geheiratet. Wo ist denn dann eigentlich der Gerichtsstand? Wird alles in der Schweiz verhandelt?

LG und Danke, Rudolph.

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#3
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn du in Deutschland geheiratet hast, dann muss die Ehe nach deutschem Recht geschieden werden.
Allerdings wäre der Unterhalt wahrscheindlich das grösste Problem. Der Unterhalt wird berechnet am Wohnort der Kinder ( nach "Kantönligeischt"). Mit einem deutschen Einkommen könntest du niemals einen schweizer Unterhalt zahlen.

Wegen dem Sorgerecht bleibt, meiner Meinung nach, nur eine Einigung mit der Mutter. Wenn sie dir die Kinder lässt und dafür Unterhalt zahlt, dann kannst du zufrieden sein. Wenn sie es nicht will und auf die Kinder besteht, dann hast du kaum eine Chance. Oder vielleicht hast du einen guten Grund die Kinder nicht der Mutter zu überlassen (Gewalt, Drogen,...)

Du könntest dir eventuell ein wenig Abklärung bei der Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Bern holen. Die Leute sind dort sehr nett und hilfsbereit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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