Scheidung Sie Selbständig und hebt di Arme!

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung Sie Selbständig und hebt di Arme!

Also ich habe folgendes Problem!

Ich lebe in trennung von meiner noch Frau, habe einen Sohn mit ihr. Unterhalt für den kleinen verstehe ich ja sind 190 Euro!
Aber nun kommts wärend ich mit ihr zusammen war hat sie sich selbständig gemacht. Sie behauptet sie verdient kein Geld!
Dabei hat sie einen dicken Chrysler immer nen neues Handy, konnte trotz meiner nicht Zahlung ihres Unterhaltes sich die Wohnung leisten, das Auto finanzieren, etc.

Mein Sohn geht denn ganzen Tag in den Kindergarten, kostet auch nochmal 120 Euro und hat ihre Mutter aus Rußland kommen lassen. Auch net billig!

Alles in allem glaube ich nicht das sie nichts Verdient. Laut Steuerberaterin ist das aber so! Wie komme ich an ihre Kontoauszüge oder ähnliches? Gibt es eine möglichkeit das rauszubekommen? Was ändert sich nach der Scheidung am Unterhalt für die Frau? Kann man einen pauschalen Betrag für die Frau nennen, da sie ja arbeiten geht und das Volltags aber nicht Verdient werde ich zur Kasse gebeten?!

Dann das nächste Problem!
Mit meiner neuen Lebensgefährtin werde ich in 9 tagen eine Tochter bekommen. Diese ist auch Unterhaltsberechtigt! Aber wie sieht es mit meiner Freundin aus? Schaut sie in die Röhre weil sie die 2. Frau ist oder wie wird das mit dem Unterhalt für die Frauen geregelt?

Wäre net von euch eine Antwort zu bekommen! Danke im Vorraus!

Euer Vater in Sorge

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
vorrangig für die Unterhaltsberechnung sind die Kinder. Wie alt ist denn das eheliche Kind?
Nach Abzug der KU-Kosten wird Dein Gehalt auf die Mütter verteilt, aber nur bis zum SB, der liegt bei 890 (plus minus je nach OLG und wo Du wohnst).
Sollte Dein erstes Kind auch noch klein sein (vermute ich aus dem KU-Betrag) musst Du für BEIDE Mütter BU zahlen. In welcher Rangfolge weiß ich aber nicht, da werden Dir die Experten hier im Forum sicher Antwort geben können (wenn sie nicht wieder in einem Kleinkrieg enden)
LG und viel Glück für den Nachwuchs (in neun Tagen, ziemlich genau? Kaiserschnitt?)
Gaestin

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.bmj.bund.de/enid/Agenda/Modernisierung_des_Unterhaltsrechts_px.htmlZunahme von "Zweitfamilien":

Da immer mehr kurze Ehen geschieden werden, kommt es nach der Scheidung auch immer häufiger zur Gründung einer "Zweitfamilie" mit Kindern. Hier muss heute im Mangelfall das Einkommen zwischen allen Kindern (aus erster und zweiter Ehe) und beiden Ehegatten aufgeteilt werden, wobei der erste Ehegatte gegenüber dem zweiten privilegiert ist. Für die zweite Familie bleibt deshalb "unter dem Strich" oft nur wenig übrig. Besonders hart trifft der Mangelfall heute die nicht verheiratete Mutter (oder Vater), die ein Kleinkind betreut. Sie geht nach der geltenden Rangfolge häufig ganz leer aus und erhält keinen Betreuungsunterhalt; auch nicht in den ersten Lebensjahren des Kindes, in denen es in besonderer Weise auf eine Betreuung angewiesen ist.

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#3
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Gaestin
Also mein Sohn ist 4 wird im April 5 !
Jupp es wird ein Kaiserschnitt, ich freue mich sehr auf die Kleine nur bleiben da natürlich die Zweifel! Wohne in Buchloe bei Landsberg bei Augsburg das wiederum liegt in der Nähe von München also in Bayern ;)

@all
Sehe ich das also richtig erst kommen die Kinder! Also in meinem Fall sehe das dann wohl so aus:

1890 Euro Einkommen
- 5% ca.90 Euro
- 190 Euro 1. Kind
- 190 Euro 2. Kind
- 150 EuroKredit der angerechnet wird da in der Ehe geschlossen
- Fahrtkosten??? 30km zur Arbeit jeden Tag was kann man da abziehen?

Ohne Fahrtkosten komme ich also auf ca. 1270 die bleiben.
Von den 1270 rechnet man nun wieviel weg?
Was kann man da noch abziehen bzw. was ist mit dem Einkommen der 1.Frau die ja angeblich nichts verdient. Wie oben geschrieben?

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand sagen in wie weit ich mein PKW abziehen kann da steht Unterhalt für den Wagen.
Also Fahrtweg sind mal locker 30 km dann kommen noch 150 Euro Versicherung monatlich (jaja Fahranfänger lief vorher auf meine Frau) und Steuer für das Auto. Kann ich das alles anrechnen?
Desweiteren habe ich gelesen das wenn die Frau innerhalb der Ehe schon angefangen hat zu arbeiten kann sie sich nicht mehr darauf berufen nicht arbeiten zu müssen! Ist das richtig so?
Darf ich ich verlangen das sie ihre Kontoauszüge offenlegt? Schenkungen sind ja auch einkommen und da habe ich ein Verdacht!

MfG Vater in Sorge

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ähm Schwesterchen,

die Lebensgefährtin bringt nun aber gerade erst in 9 Tagen das Kind zur Welt.

Der Sohn aus erster Ehe geht den ganzen in den KiGa. Warum sollte da die Ex nicht arbeiten? Zumal sie wohl eher die Möglichkeit hätte, als eine Mutter mit Säugling.

@Vater

Sie muss ja die Bilanzen der letzten 3 Jahre vorlegen. Daraus ergeben sich ja auch die Privatentnahmen, die ihr Einkommen darstellen. Das steuerliche Einkommen ist nicht mit dem tatsächlichen Einkommen gleichzusetzen. Bei den Steuern werden ja auch Rücklagen (also fiktive Beträge) etc. berücksichtigt.

Schenkungen musst du beweisen und da könnte es schon schwierig werden. Ein Verdacht allein reicht nicht aus. Die Vorlage von Kontoauszügen ist unüblich und wird in der Regel auch von keinem Gericht verlangt.

Sofern deine Ex bereits während der Ehe angefangen hat zu arbeiten, ist das von Vorteil. Ihr Einkommen wird ihr sicherlich nicht voll, aber eben doch zum Teil angerechnet, da es das eheliche Leben bereits mit geprägt hat und sich der Unterhalt nunmal nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Auch bedarf es -wie sooft beim Trennungsunterhalt- hier keiner sogenannten Orientierungsphase mehr, die einer Frau immer gewährt wird, so sie denn während der Ehe nicht gearbeitet hat.

Wie du jetzt allerdings an die erwünschten Infos kommst, kann ich dir auch nicht sagen.

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Schwesterchen,

ich hätte hier Grund, mit etlichen böse zu sein, aber NIEMALS mit dir. *schmeichel*

Auf hoher See und in Gottes Hand ....

Ich weiß, nur dem Vater wollte ich ein paar Stichpunkte an die Hand geben, wo er ansetzen kann. Manchmal hilft so ein Denkanstoß schon mal weiter (oder heilt so abenteuerliche Wünsche nach Kontoauszügen).

Das Unterhaltsrecht für Partner ist unfair, darüber sind wir uns alle einig. Man kann immer nur wieder versuchen, aus allen Ecken zu *schiessen*, irgendwas muss doch erhört werden. Ich bin ein hoffnungsloser Optimist, ich weiß. ;)

PS: Wie geht´s dem Eismann? :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#11
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Loddar`s Schwester

Also zahlen will ich schon, wenn es gerechtfertigt ist und ich nicht als EierlegendeWollMilchSau benutzt werde.

Und aus dem Grunde interessiert mich das halt, welche möglichkeiten es gibt!

Zum Auto ist das nun möglich? Dürfte ja die 5% locker überschreiten oder liege ich da falsch?!

@Reike

Reicht als Beweis meine Aussage das Sie wärend der Ehe immer wieder Geld geschenkt bekommen hat? In der gesamten Zeit an die 5000 Euro. Oder muss ich konkret ein Beweis Vorlegen etwas schwarz auf weiß?
In der 3 Jahres Bilanz hat Sie auch Strom abgrechnet in höhe von 70 Euro monatlich! Sie arbeitet aber von zu Haus und hat wärend der Ehe nur 70 Euro alle 2 Monate gezahlt, besser gesagt ich habe gezahlt. Also ist der Punkt falsch gibt es nun Grund zur Annahme das Sie ihre Bücher falsch führt?

Für eine Antwort immer dankbar!

mfg Vater in Sorge

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