Hallo,
ich hab da mal Fragen bezüglich Scheidung/Trennung und Wohneigentum.
In der Ehe wurde eine Eigentumswohnung angeschafft und beide Ehepartner stehen im Grundbuch zu 50/50. Ehemann arbeitet Vollzeit, Ehefrau Teilzeit 25h, 1 Kind 10J.
Grunsätzlich ist alles geregelt, es gibt auch keinerlei Streitereien, das Verhältnis ist gut.
Wenn die Ehefrau mit Kind die Wohnung weiter nutzt, kann es doch nicht sein, das der Ehemann, der mittlerweile eine eigene Wohnung bezogen hat, zur Hälfte an den Zins-, Tilgungs- Nebenkosten (ohne Verbrauch) beteiligt wird. Der komplette Nutzen der Wohnung liegt doch bei der Ehefrau, da können doch die Kosten nicht einfach halbiert werden.
Der Ehefrau muss doch ein Wohnvorteil angerechnet werden. Gibt es dazu eine Berechnungsformel oder so etwas ähnliches? Oder fliesst das in die Unterhaltsberechnung mit ein?
Ist es besser, das angeschaffte Wohneigentum vor der Scheidung auf einen Ehepartner zu übertragen wg. Streitwert? Konkret möchte die Ehefrau die Wohnung übernehmen
Vielen Dank für die Antworten im vorraus
Scheidung / Trennung und Wohneigentum
8. November 2004
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Frage vom 8. November 2004 | 20:50
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung / Trennung und Wohneigentum
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#1
Antwort vom 8. November 2004 | 23:22
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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