Scheidung / Trennung und nun?

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gartenweg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung / Trennung und nun?

Hallo. Ich habe mal ein par Fragen an Euch. Meine Frau und ich haben nach einigen Gesprächen erkannt, dás es wohl besser ist , daß wir uns nach 21 Jahren trennen. Im letzten Jahr haben wir uns einen Eigentmswohnung gekauft. **** happens.
Ao, und nun stehen wir vor der Frage, wie das alles weitergeht. Natürlich alles ohnen ehevetrag und so. Ich werde in der Wohnung mit unserem 15 jahrigen Sohn bleiben. MEinen Frau arbeitet auf 400 € Basis. Sie möchte sich einen Wohnung nehmen. Eigenkapital ist sehr wenig übrig. Das wir alles teilen, was so vorhanden ist, darüber sind wir uns einig. Wir müssten jetzt mal wissen, schulde ich ihr Unterhalt?
Wie bekonmmt sie Mietbeihilfe obwohl wir beide zu 50% im Grundbuch stehen ?
Was genau müssen wir beachten? Eigenheimzulage?
Und solche Sachen. Geht es die Bank etwas an wenn die Eheleute die Finanzierung gemacht haben?
Kann ich da Probleme bekommen?
Neuer Vertrag? schlechtere Konditionen?
Eine Menge Fragen?
Ist es möglich ohne Anwalt diese Dinge zu lösen?
Und was kostet eigentlich so einen Trennung?
Ich wäreEuch sehr dankbar wenn sich jemand dazu äussern könnte. Im Moment weis keiner von uns so recht weiter.
Danke bis hier hin.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Ohne Anwalt kann man keine Scheidung regeln. Es müssen beim Gericht Anträge gestellt werden, das betrifft den Scheidungsantrag, Unterhalt für das Kind usw. Deine Frau ist eigentlich verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen, da das Kind alt genug ist. Allerdings musst Du Unterhalt bezahlen, wenn sie nichts findet. Demgegegenüber muss Deine Frau Deinem Sohn Unterhalt bezahlen, lt. Düsseldorfer Tabelle. Wenn sie aber kein Einkommen hat...... sieht es schlecht aus. Das mit der Bank könnt Ihr selber regeln, wenn Ihr Euch einig seid. Hier hilft ein Gespräch bei der Bank. Die Bank kann Deine Frau aus der Schuldhaft entlassen, muss sie aber nicht, da immer diejenigen haften, die unterschrieben haben. Da Ihr beide im Grundsteht steht, wird Deine Frau wohl den Kreditantrag auch mit unterschrieben haben. Wenn Du aber in der Lage bist, den Abtrag für die Wohnung alleine zu tragen, dürfte es kein Problem geben. Alerdings seid Ihr gegenseitig verpflichtet, den Zugewinn zu berechnen. Alle Schulden oder Guthaben aus der Ehe werden geteilt. Das betrifft auch die Möbel, Auto, Fernseher, Sparguthaben usw. Am besten, Ihr nehmt Euch einen Anwalt. Das ist besser, weil meistens der große Streit losgeht zwischen den Ex-Partnern. Dann wird um alles Mögliche gestritten. Deine Frau muss sich eine Vollzeitstelle suchen oder zum Arbeitsamt geben.

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