Scheidung / Trennung - was passiert mit mir?

20. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
DerD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung / Trennung - was passiert mit mir?

Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen:

Verheiratet seit 2018
Kinder, 2 & 5 Jahre alt
Wohnen in gemeinsamer Mietwohnung zusammen
Sie mit kurzer Unterbrechung zwei mal 2 Jahre Elternzeit, Arbeitgeber insolvent nach Ende zweiter Elternzeit, jetzt arbeitssuchend seit 01/26
Ich Alleinverdiener, Steuerklasse 3, 5700€ netto monatlich
Hatten immer getrennte Konten, ich überweise ihr immer circa 1700€, da von ihr noch die Miete abgeht, sonst hat sie natürlich Arbeitslosengeld und Kindergeld, sie hat vor kurzem 50.000€ von ihrem Vater geerbt plus ein Haus (was weit außerhalb liegt, ca. 40-50k€ wert laut Makler)
Ich habe nichts, außer 9000€ im von mir geschaffenen Ehedepot bei der ING-Diba
Ich arbeite im Außendienst, habe keinen Dienstwagen sondern vom Arbeitgeber sachbezug für das Auto was ich mir aussuchen darf - habe mich für ein Abo entschieden da nur Verschleißartikel für mich - das sind unvermeidbare Kosten für mich wegen Beruf

Das so grob mal abgezeichnet - was würde passieren wenn wir uns trennen? Was würde mir bleiben oder was wäre die glimpflichste Variante? Ich liebe sie nicht mehr, sie mich auch nicht und eine Eltern-WG erfüllt mich nicht es setzt mir eher zu.

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?

Bin für jegliches Feedback dankbar




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42458 Beiträge, 14738x hilfreich)

Zunächst die positive Nachricht: für das Jahr der Trennung behältst Du die günstige Steuerklasse. Davon ausgehend, dass die Kinder weiterhin bei ihr leben, Du schon wegen Deines Jobs ein Umgangsvater wirst, bist Du letztlich für drei Personen unterhaltspflichtig. Für die Kinder letztlich bis zum Ende ihrer Ausbildung, wobei die Kindsmutter ab 18 mit leisten muss, für die Ex zumindest noch ein Jahr. Die Höhe bestimmt sich nach Deinem bereinigten Netto-Einkommen, also dem was Du in den letzten 12 Monaten inkl. Weihnachtsgeld, sonstigen Prämien, Steuerrückzahlung eingenommen hast. Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen und sonstiger Bereinigungsfaktoren, etwa zusätzlicher Altersversorgung.

So, wenn der Betrag feststeht, ist davon der Kindesunterhalt in Abzug zu bringen; danach berechnet sich dann der Unterhalt für die Noch-Ehefrau. Und jetzt wird es kompliziert. Es gibt zwei Rechtsgründe für diesen Unterhalt. Einmal wegen der Betreuung der Kinder, der ist zu leisten bis das jüngste Kind mindestens 3 Jahre alt ist; möglicherweise auch länger; dann aber auch, um der Ex noch einen gewissen Zeitraum den finanziellen Standard, der in der Ehe da war, zu ermöglichen. Eigener Verdienst der Ex kann, muss aber nicht immer angerechnet werden; kommt auf den Einzelfall an.

Weiter ist bei Bedarf zu regeln die Nutzung der vormals ehelichen Wohnung, der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn, die Hausratsaufteilung, die Regulierung von Schulden, soweit vorhanden. Unerheblich ist insoweit das Erbe, das geht in das Anfangsvermögen der Frau.

Da Du ganz gut verdienst, ist es für eine relativ entspannte Abwicklung des Ganzen wichtig, dass am Anfang die Weichen richtig gestellt werden. Insbesondere, dass sauber gerechnet wird. Meine dringende Empfehlung: nimm Dir jetzt sofort einen Anwalt. Muss die Ex ja nicht wissen, um die Fronten nicht zu verhärten. Der soll sauber rechnen, der kennt die laufende Rechtsprechung "Deines" Oberlandesgerichts, der kann abschätzen, ob z.B. eine Runterstufung beim Unterhalt in eine geringere Gehaltsstufe in Betracht kommt, so lange Du für drei Personen aufkommen musst, wie Dein Einkommen individuell zu bereinigen ist, u.s.w.

Das wäre ein guter Einstieg in diese neue Lebensphase.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von DerD):
was würde passieren wenn wir uns trennen?
Vieles ist denkbar. Geld ist bekanntlich nicht alles.
In einer Trennungsauseinandersetzung könnten beide Partner Punkt für Punkt der Gelder, Sachen und Personen *abarbeiten*, meist brauchts mehrere Anläufe oder Varianten, bis man eine Einigung findet.
Schafft man das nicht, könnten sich Anwälte dieser (Streit)-Punkte annehmen und sich diese Leistung entsprechend vergüten lassen. Sogar gerichtliche Entscheidungen sind denkbar, sollte man selbst auch mit Anwalt keine Einigung finden.

Unterhaltspflichtig für die Kinder wirst du für lange Zeit sein.
Ob deine Frau Trennungsunterhalt von dir fordert, bleibt abzuwarten.
Ob sie später nachehelichen Unterhalt fordert, bleibt auch abzuwarten.

Nebenbeifragen: Wer würde wem die Trennung erklären? Würdest du aus der Wohnung ausziehen? Endet ihr Arbeitslosengeld zu Ende '26 ? Hast du Grundsätzliches zu deiner Situation schon mal im Netz recherchiert?
zB
https://www.scheidung.de/trennung.html
https://www.finanztip.de/trennung/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
DerD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure Ausführungen, ich würde die Trennung erklären und ihr und vor allem den Kindern natürlich das gewohnte Umfeld also die Wohnung lassen. Ich muss nur wissen, ob ich mein beruflich notwendiges Autoabo (das kann ich belegen da ich nur eine Car Allowance und keinen Dienstwagen habe) halten und mir eine eigene Wohnung leisten kann oder ich am Existenzminimum leben würde.

Wäre es anrechenbar, wenn die Kinder mit mir in die private Krankenversicherung wechseln würden? Denn ich will für sie die beste Versorgung. Da bin ich gerade noch dabei und würde eventuell zu Juli wechseln und somit für beide aufkommen. Oder wäre das Nachteil behaftet?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42458 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nun, die beste medizinische Versorgung muss nicht die private Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall gibt es z.B. nicht das sog. Kinderkrankengeld, was ja bei Berufstätigkeit beider Elternteile ein wahrer Segen ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von DerD):
Ich muss nur wissen, ob ich mein beruflich notwendiges Autoabo (das kann ich belegen da ich nur eine Car Allowance und keinen Dienstwagen habe) halten und mir eine eigene Wohnung leisten kann oder ich am Existenzminimum leben würde.
Das kann dir ein Fachanwalt für Familienrecht schnell fürs Aktuelle ausrechnen.
Der kann aber auch nicht für alle Zeiten vorhersagen, was *passieren* wird. Der wird vor allem nicht wissen, was deine Frau dann vorhat und was sich daraus ergibt.
Fürs Auto-Abo kannst du beim nächsten Wechsel selbst entscheiden, ob du bei diesem Wagen mit diesen Kosten bleibst... oder günstigeres für die nächste Laufzeit wählst.
Mehr als das Existenzminimum wird dir wohl bleiben, und wenn überhaupt, gehts um den Selbstbehalt..
Zitat (von DerD):
Oder wäre das Nachteil behaftet?
Durchaus. Mir ist keine PKV bekannt, die Kinder kostenfrei mitversichert. Und dass eine PKV ---die beste Versorgung--- garantiert, gehört schon länger zu den *Gschichtn aus altn Zeitn* oder zu verlogener Werbung. Das gilt für Kinder und Erwachsene.
PKV versorgen ihre Versicherten weder mit bestem ärztlichen Personal noch mit Verfügbarkeit im Bedarfsfall...

-- Editiert von User am 21. April 2026 17:42

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42458 Beiträge, 14738x hilfreich)

Anami, hier sind wir wirklich mal einer Meinung, was ja selten genug der Fall ist.

Nochmals: wenn irgend möglich, sollte man zumindest die Kinder in der GKV versichern. Wenn man zusätzlich privat irgendwelche Zusatzleistungen haben will, kann man das ja durch Zusatzversicherung oder eben einfach durch Zuzahlung sicher stellen. Aber das Kinderkrankgeld ist ein unschlagbares Argument, gerade wenn man das Beste für seine Kinder will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5939 Beiträge, 2617x hilfreich)

Immer schön, wenn Leute, die PKV-berechtigt sind vom Existenzminimum reden und in Wirklichkeit durchschnittliches Einkommen meinen.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42458 Beiträge, 14738x hilfreich)

hiphappy,

er jammert doch nicht, so, wie Du es ihm jetzt unterstellst. Er hat nur keinerlei Vorstellungen davon, was jetzt auf ihn zukommt. Und klar, er hat einen gewissen wirtschaftlichen Standard. Den will er natürlich nicht völlig aufgeben. Dazu kommt noch, dass er ja offensichtlich nicht nur um das Wohl seiner Kinder besorgt ist, auch um das Wohl der Ex. Und, das Leben wird eben wesentlich teurer nach der Trennung. Ganz ehrlich, ich bin immer froh, wenn wie hier in diesem Fall erst einmal gerechnet wird und dann die Schaffung von Fakten kommt; nicht erst das Fakten schaffen und dann das große Erstaunen über die wirtschaftliche Katastrophe.

Und, jede wirklich jede Ausgabe muss auf den Prüfstand. Deshalb ist es völlig blödsinnig, jetzt über die private Krankenversicherung der Kinder auch nur nachzudenken. Zumal gerade, wenn beide Eltern berufstätig sind, ist die gesetzliche Krankenkasse doch von unschlagbarem Vorteil, einfach wegen der Kinderkranktage. Denn gerade Kinder im Vorschulalter bringen doch aus der Kita alle möglichen Krankheiten mit, die Abwehrmechanismen gegen Krankheiten funktionieren ja noch nicht so gut wie später. Also, diese Zusatzkosten sollte man sich wenn irgend möglich sparen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13392 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von DerD):
Kinder, 2 & 5 Jahre alt... 5700€ netto monatlich... sonst hat sie natürlich Arbeitslosengeld


Zitat (von DerD):
Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen:

Das funktioniert unter den ganzen Aspekten bei der Antwort leider nicht. ;)

Ganz grob überschlagen, würden Dir abhängig von Höhe und Dauer des noch von der Frau bezogenen ALG und inwieweit Dein Nettoeinkommen noch bereinigt werden kann, nach Abzug von Unterhalt für beide Kinder und Deiner Frau, vermutlich irgendetwas zwischen 2500 - 2900€ verbleiben.

Die Erbschaft Deiner Frau kann die Sache noch etwas verkomplizieren.
An sich wird die Erbschaft nicht als Einkommen Deiner Frau gewertet und deswegen nicht berücksichtigt,
eventuell daraus resultierende Erträge, wie z.B. Zinserträge von den 50.000€, oder Einnahmen durch Vermietung des Hauses jedoch schon.
Das kann den Anspruch Deiner Frau reduzieren.

Wie Du siehst, sehr viele Konjunktive...

Zitat (von DerD):
Wäre es anrechenbar, wenn die Kinder mit mir in die private Krankenversicherung wechseln würden?

Ja, Beiträge zur PKV der Kinder sind abzugsfähig und mindern das bereinigte Nettoeinkommen.

Zitat (von DerD):
Denn ich will für sie die beste Versorgung.

Verständlich, aber man muss sie sich auch leisten können.
Denn auch wenn die Beiträge abzugsfähig sind und Du dadurch vermutlich in eine niedrigere Einkommensstufe der D-Tabelle rutschen würdest, wodurch weniger Unterhalt zu zahlen wäre, wären es immer noch Mehrkosten von geschätzt 100-300€ (je nach Tarif) im Monat.

Zitat (von DerD):
Oder wäre das Nachteil behaftet?

Nachteil für Dich: Eine höhere monatliche Belastung.
Nachteil für Deine Frau: Sie würde, obwohl sie die Kinder betreut, im Falle eines Falles kein Kinderkrankengeld bekommen.

Die PKV für (Trennungs-)Kinder macht dann Sinn, wenn der betreuende Elternteil in der PKV versichert ist, und man einen Tarif gebucht hat, der Krankentagegeld für Kinderpflege vorsieht.
Ansonsten dürfte es, wie ebenfalls von wirdwerden bereits genannt, deutlich günstiger sein, die Kinder in der GKV zu belassen und eventuelle "Versorgungslücken" über eine private Zusatzversicherung zu schließen.

Zitat (von DerD):
Ich liebe sie nicht mehr, sie mich auch nicht...

Das klingt zumindest nicht danach, als ob Ihr euch gegenseitig die Augen auskratzen würdet, sondern schlicht danach, dass man sich (ein Groschen für das Phrasen*******), sich auseinander gelebt und nichts mehr zu sagen hat.
Das ist nicht die schlechteste Grundlage um viele Dinge untereinander zu regeln.

Zitat (von DerD):
Da bin ich gerade noch dabei...

Dann solltest Du / Ihr, vor irgendeiner Entscheidung die Angelegenheit mal genau durchrechnen (lassen).


Edit:
Bezüglich des Autos.
Die Kosten wären als berufsbedingte Aufwendungen (Werbungskosten) grundsätzlich vom Nettoeinkommen abzugsfähig, bei rein beruflicher Nutzung sogar in voller Höhe.
Nutzt Du das Auto auch privat, wird ein geldwerter Vorteil angerechnet, der das Einkommen wieder erhöht.
Es könnte unter dem Strich also maximal ein Nullsummenspiel sein, vermutlich erhöht das Fahrzeug aber Dein Einkommen.


-- Editiert von User am 24. April 2026 11:18

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von DerD):
5700€ netto monatlich

Relevant ist das bereinigt Nettoeinkommen, d.h. nach Abzug diverser Kosten aber auch unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
Aber gehen wir der Einfachheit halber mal von 5.700€ aus.

Zitat (von spatenklopper):
vermutlich irgendetwas zwischen 2500 - 2900€ verbleiben.

Der Kindesunterhalt nach Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle beträgt für zwei Kinder unter 6 Jahren 1.297€. Dann verbleiben ca. 4.400€. Ab dem 6. Geburtstag des älteren Kindes steigt der Kindesunterhalt auf 1.412€.

Der Unterhaltsanspruch Deiner Frau richtet sich nach ihrem bereinigten Nettoeinkommen. Von der Differenz zwischen Deinem bereinigten Nettoeinkommen nach Abzug des Kindesunterhaltes und ihrem bereinigten Nettoeinkommen musst Du ihr 3/7 als Unterhalt zahlen.

Nehmen wir mal an, dass Deine Frau 1.000€ ALG bekommt, dann hätte sie Anspruch auf 1.457€ Unterhalt.

Aber Achtung:
Durch den Wechsel in die Steuerklasse 1 ab dem Folgejahr der Trennung sinkt Dein Nettogehalt unter Berücksichtigung, dass der Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann um ca. 300€.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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