Scheidung - Trennungsunterhalt Kredit

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MaxiKing
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Trennungsunterhalt Kredit

Also Mann ist 3 Jahre verheiratet. Seine Frau hatte in de rEhe ca 7 Monate gearbeitet auf 400 Euro Basis.
Zahlt an ein uneheliches Kind Unterhalt 272 Euro.
Hat keine gemeinsamen Kidner mit der Ehefrau.

Zahlt einen Kredit abd er auf seinen Namen läuft,aber in der Ehe aufgestockt wurde.Ehefrau hat diesbezüglich nie etwas unterschrieben.

Wie sieht es bei eiern Scheidung aus?

Er muss ja seinem Kind Unterhalt zahlen,das geht vor Ehegattenunterhalt. Er zahlt einen Kredit ab von 404 Euro jeden Monat,bei eiern Scheidung müsste die Ex doch die hälfte mit abbezhalen und keinen Unterhalt bekommen? Bei Scheidung käme ja wieder eine andere Steuerklasse der verdienst beim Mann wäre dann ca 2400 Euro,die Frau ist mal wieder Arbeitslos....

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4 Antworten
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#2
 Von 
hannah123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ein wenig kompliziert an. Grundsätzlich kann man aber bei einer Scheidung schon durch die Wahl der Art der Durchführung erheblich an Kosten sparen. So kann man beispielsweise eine einverständliche Scheidung online anleiern und sich damit die anwaltliche Vertretung beider Parteien "umgehen". Informationen zum Theam gibts unter andem hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Für jede Scheidung gilt, dass die Parteien und auch der/die Rechtsanwälte vor Ort bei Gericht sein müssen. Also, das, was viele glauben, man füllt ein Formular aus, und gut ist, das gibt es nicht. Auch sind die Anwaltskosten nicht weniger. Wir haben ein Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Danach ist abzurechnen. Preiswerter also auf keinen Fall, mit Korrespondenzanwalt sogar teurer.

Und hier geht es doch im Augenblick erst einmal nur um die Trennungszeit. Da ist das Einkommen des Mannes zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, dann um den Kindesunterhalt. Inwieweit der Kredit eheprägend war, das ist eine Frage, die der örtliche Anwalt nur bei genauer Kenntnis der Umstände abschätzen kann. Vom Rest des Gehaltes hat er ihr dann an Trennungsunterhalt (also bis zur Scheidung) wahrscheinlich 3/7 zu zahlen. Nachehelicher Unterhalt wird wohl sehr unwahrscheinlich sein.

Voraussetzung für den Trennungsunterhalt ist zunächst, dass die Frau ihn geltend macht, also den Mann in Verzug setzt. Auch wäre die Wohnungssituation zu klären. Das mal so als Einstieg.

Anders ausgedrückt: wäre ich der Mann, so würde ich unabhängig von irgendwelchen Streitereien im Hinblick auf den Trennungsunterhalt und den Versorgungsausgleich meinen Anwalt bitten, so schnell wie möglich die Scheidung einzureichen. Wäre ich die Frau, so würde ich gar nichts tun in der Richtung (nur auf Trennungsunterhalt bestehen)und hoffen, dass das alles so langsam wie möglich abgeht.

wirdwerden

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Ich würde es so sehen.

Zunächstmal ist der geleistete Kindesunterhalt zu gering. 272€ ist der Mindestunterhalt. bei einem Einkommen von 2.400€ würden wohl eher 327€ fällig werden. Das nur vorab.

Für die zukünftige Ex-Frau sprechen wir von Trennungsunterhalt.

Die Kreditraten würde ich als bereinigend anzusetzen ansehen.

2.400€ abzüglich KU und Kreditrate, vom Rest würde die Frau 3/7 bekommen. In dem Fall wäre der SB von 1.050€ nicht gewahrt. Der Trennungsunterhalt wäre dann bei ca. 670€ gedeckelt

Bei der Dauer der Ehe würde ich keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sehen.

LG nero

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-- Editiert nero070 am 07.09.2011 10:34

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