Scheidung - Trennungsunterhalt - neuer Partner

25. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Scheidung - Trennungsunterhalt - neuer Partner

hallo,

hier kurz eine geschichte:

meine neue partnerin war über 10 jahre verheiratet. in den letzten 5 jahren wurde sie von ihrem mann sehr oft betrogen. es hat ein wenig gedauert, bis sie dahinter kam und vor einem jahr dann auch den endgültigen schlussstrich zog. seit mitte oktober 2012 ist sie ausgezogen und das trennungsjahr läuft.

gerade in der zeit des auszuges habe ich sie kennen gelernt, sie war ein psychisches wrack.

sie hat sich eine kleine wohnung genommen und ihre sachen aus der ehelichen wohnung geholt. dann ging es um das thema ternnungsunterhalt. obwohl sie schon mitte 30 ist, hat sie sich für ein vollzeitstudium entschieden. dies hat sie vor 6-7 jahren in der ehe angefangen und mit zustimmung ihres mannes. ein eigenes einkommen hat sie dadurch nicht. über anwälte wurde dann der unterhalt berechnet. wobei das in der zwischenzeit ein ewiges hin und her ist, da er natürlich rausgefundenhat, dass es im leben seiner frau einen neuen mann gibt.

offiziell ist meine partnernin in ihrer wohnung gemeldet. jedoch hat sich unsere beziehung soweit entwickelt, dass sie komplett bei mir wohnt und lebt und in ihrer wohnung noch die möbel stehen und einige klamotten liegen.

ihr ehemann hat durch nachfragen in der nachbarschaft ihrer wohnung nun herausgefunden, dass sie nicht in der wohnung lebt. der unterhalt wurde zum september eingestellt und verschiedene themen in den raum geworfen.

1. so möchte er jetzt nicht mehr bezahlen, weil sie aus der ehelichen wohnung ausgezogen ist?

2. er zahlt auch nicht mehr, weil er seiner noch-frau eine lebensgemeinschaft mit mir unterstellt und er dadurch nicht mehr verpflichtet sei.

nun meine fragen:

besteht unter diesen voraussetzungen eine lebensgemeinschaft, sodass kein unterhalt mehr bezahlt werden muss?

was können wir machen, dass weiterhin unterhalt bezahlt wird?

danke für antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
seit mitte oktober 2012 ist sie ausgezogen und das trennungsjahr läuft.


habt ihr eine Zeitreise gemacht?

Weiterhin schreibst Du:

quote:
. jedoch hat sich unsere beziehung soweit entwickelt, dass sie komplett bei mir wohnt und lebt


damit dürfte ja die Behauptung des Noch-Gatten belegt sein, der eine Lebensgemeinschaft mit Dir behauptet.

quote:
was können wir machen, dass weiterhin unterhalt bezahlt wird?


unter den von Dir genannten Bedingungen? Nichts.





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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
für den bezug von Trennungsunterhalt ist es nicht relevant wo und mit wem deine Partnerin zusammenlebt. Die Voraussetzungen für TU findest du hier.
Wenn sie gegeben sind ist TU fällig.
Die Informationen von @liitle-beagle sind irreführend. Deine Partnerin muss den Unterhalt nachweislich einfordern, im Verweigerungsfall klagen und einen Titel erwirken.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 25.09.2012 13:05

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#3
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry, ich meinte oktober 2011 - kann ja mal passieren, oder?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Ternnungszeitpunkt ist auch nicht relevant, nur die im Link von oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Deine Partnerin hat doch nun lange genug die Vorteile geniessen können, welche entstehen, wenn Mann arbeiten geht und Frau zu Hause ist bzw. lernt und nichts verdient. Genug gemelkt, jetzt bist auch Du mal in der Pflicht, schliesslich wohnt sie bei Dir und im Normalfall dürftet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft darstellen. Also, wenn ich der Ex wäre, ich würde auch nichts mehr zahlen. Zur Not muss sie ihr Studium abbrechen und arbeiten gehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was @Muldentaler da von sich gibt ist leider völlig unqualifizierter Blödsinn, die rechtliche Lage ist relativ eindeutig. Auch wenn er der Ex wäre müste er zahlen, ob es ihm gefällt oder nicht.
Gruß
Andreas

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

@Amako:

in dem von Dir genannten Link
http://mein-recht.de/aentfaellt.html , 5k)

ist doch genau erfüllt. Allerdings hast Du insofern recht, dass trotzdem Trennungsunterhalt für 1 bzw. 2 Jahre gezahlt werden muß.

Da der TE mit der Frau seines Herzens nach seiner Schilderung ziemlich direkt nach deren Trennung/Auszug zusammen gekommen ist, könnte der Noch-Gatte sich möglicherweise auf "Ausnahmsweise kann auch schon ein einjähriges Zusammenleben mit dem neuen Partner ausreichen, etwa dann, wenn der neue Lebenspartner der Anlass für die Trennung der Eheleute war" berufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

grund für die trennung war ich nicht.




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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@little-beagle
Der von dir aufgeführte Link bezieht sich ja wohl auf nachehelichen Unterhalt, das bedeutet die Eheleute sind rechtskräftig geschieden. Das ist hier nicht der Fall.
Gruß
Andreas

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