Person A ist mit Person B verheiratet
Person A verdient 3500Brutto
Person B ist Erwerbsgemindert und somit nicht arbeitsfähig und erhält derzeit nichts da im Widerspruchsverfahren bei der RV.
Beide Personen haben keine Kinder.
Person A möchte sich von Person B scheiden lassen. Was hat Person B nun für Möglichkeiten weiter zu überleben.
1. Kann Person B nach der Scheidung Alg 2 oder Sozialhilfe beantragen oder ist Person A weiterhin Unterhaltspflichtig. Wenn ja für wie lange 1Jahr oder 3 Jahre? Im vollen Umfang oder nur anteilig.
2. Wie lange dauert eine Scheidung. Sind 4 Monate richtig?
3. Wäre es möglich das Person A nicht Unterhalts Pflichtig ist?
-- Editiert von ip552376-44 am 09.11.2020 21:44
Scheidung Unterhalt / nachehelicher Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Beantragen kann man immer Sozialhilfe oder ALG II. Die Frage ist, ob man diese Gelder auch bewilligt bekommt.
Eine Scheidung dauert nach Anhängigkeit bei Gericht unterschiedlich lang, etwa von drei Monaten bis 6 Jahren, um mal die kürzeste Zeit und die längste zu nennen, die ich kenne.
Ja, A könnte unterhaltspflichtig sein.
wirdwerden
ZitatBeantragen kann man immer Sozialhilfe oder ALG II. Die Frage ist, ob man diese Gelder auch bewilligt bekommt. :
Eine Scheidung dauert nach Anhängigkeit bei Gericht unterschiedlich lang, etwa von drei Monaten bis 6 Jahren, um mal die kürzeste Zeit und die längste zu nennen, die ich kenne.
Ja, A könnte unterhaltspflichtig sein.
wirdwerden
Das ist ja die frage. Ausgehend davon das die Scheidung innerhalb von 6 Monaten durch ist. Ist Person A dann Unterhaltsverpflichtet?
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Natürlich kann Person A neben Trennungsunterhalt auch nachehelichen Unterhalt zahlen müssen, das kann man nicht pauschalisieren
Hallo,
zunächst ist ersteinmal die Trennung zu erklären. Während der Trennung bis zur Scheidung, wäre Trennungsunterhalt zu zahlen. Nach dem Trennungsjahr kann die Scheidung beim Gericht beantragt werden. Wenn alles "reibungslos" läuft, vergehen aber dennoch 6 bis 12 Monate. Ich wurde exakt nach 2 Jahren und 14 Tagen geschieden.
Von den 3.500€ brutto ist das bereinigte Netto zu ermitteln. Private Altersvorsorge, Private Krankenkasse, ehebringende Schulden und so weiter sind abzugsfähig. Wenn wir von 2.100€ bereinigtem Netto ausgehen, steht A 1.200€ (4/7) und B 900€ (3/7) zu.
Nach der Scheidung ist alles offen, ob überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss, wenn ja, wie hoch und wie lange entscheidet dann ein Richter (wenn man sich nicht einig wird).
Sirko
zu 1. Die Trennung erklären, damit A Bescheid weiß.ZitatPerson A möchte sich von Person B scheiden lassen. :
Wenn A und B sich in der Trennungszeit über alles einig werden, geht die Scheidung relativ schnell.
A wird zunächst Trennungsunterhalt zahlen. Vielleicht auch nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung.
zu 2. Das Trennungsjahr dauert in aller Regel 1 Jahr. Dann kann A den Scheidungsantrag einreichen.
zu 3. Wenn B eine EM-Rente erhält, von der man weiterleben kann, braucht A vermutlich nichts an Unterhalt zahlen. A braucht dann auch keine Sozialhilfe.
Was soll das bedeuten?ZitatIm vollen Umfang oder nur anteilig. :
Das wären 12 Monate Trennungsjahr+6 Monate Scheidungszeit? Es kommt drauf an.ZitatAusgehend davon das die Scheidung innerhalb von 6 Monaten durch ist. Ist Person A dann Unterhaltsverpflichtet? :
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