Person A ist mit Person B verheiratet
Person A verdient 3500Brutto
Person B ist Erwerbsgemindert und somit nicht arbeitsfähig und erhält derzeit nichts da im Widerspruchsverfahren bei der RV.
Beide Personen haben keine Kinder.
Person A möchte sich von Person B scheiden lassen. Was hat Person B nun für Möglichkeiten weiter zu überleben.
1. Kann Person B nach der Scheidung Alg 2 oder Sozialhilfe beantragen oder ist Person A weiterhin Unterhaltspflichtig. Wenn ja für wie lange 1Jahr oder 3 Jahre? Im vollen Umfang oder nur anteilig.
2. Wie lange dauert eine Scheidung. Sind 4 Monate richtig?
3. Wäre es möglich das Person A nicht Unterhalts Pflichtig ist?