Scheidung - Versorgungsausgleich - Kapitallebensversicherung

25. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)
Scheidung - Versorgungsausgleich - Kapitallebensversicherung

Folgende Situation:
Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Nun geht’s um den Versorgungsausgleich (Renten…).
Er ist als Angestellter bei der DR.
Hat dazu eine Zusatzversorgung (Angestellter bei einem Kreis).
Sie erhält eine BU Rente bei der DR (seit Jahren erwerbsunfähig).
Dazu erhält sie eine Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge (Kapitallebensversicherung mit BU Rente). Die VS Summe wird mit 65 Jahren ausgezahlt.
Wie werden die Ansprüche berechnet? Zählt die Kapitallebensversicherung auch dazu? Hat er auch Ansprüche darauf, zumindest mit der Kapitalansammlung während der Ehezeit)?
Vielen Dank.


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6 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ferni ,

quote:
zählt die Kapitallebensversicherung auch dazu? Hat er auch Ansprüche darauf, zumindest mit der Kapitalansammlung während der Ehezeit)?


Wenn das Rentenwahlrecht ausgeübt wird, dann zählt es m.E.

zum Versorgungsausgleich.

Wenn nein, dann kommt die Summe in den Zugewinnausgleich.

lg
edy

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#2
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Der Grund der Fragestellung liegt darin, dass der Ehemann "Sorge" hat von seiner DR Rente und Zusatzversorgung abgeben zu müssen, die Ehefrau aber von ihrer Kapitallebensversicherung dagegen nichts abgeben muss. Es handelt sich hierbei um eine größere Versicherungssumme.

Irgendwo stand einmal, dass bei einer solchen Versicherung, wenn die VS Summe in einem ausgezahlt wird, nichts in den Versorgungsausgleich fällt.

Ob es nun doch der Fall ist oder aber ob dies zum Zugewinn gerechnet wird....letztlich bekäme der Ehemann doch eine gewissen Teil davon, sollte ich das richtig verstanden haben!?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ferni,

I

quote:
rgendwo stand einmal, dass bei einer solchen Versicherung, wenn die VS Summe in einem ausgezahlt wird, nichts in den Versorgungsausgleich fällt.


Hab ich doch geschrieben.

Sollte die Summe nicht als "Rente" ausbezahlt werden,
dann geht es in den Zugewinnausgleich.

quote:
letztlich bekäme der Ehemann doch eine gewissen Teil davon, sollte ich das richtig verstanden haben!?



Wenn jeder mit 0 Anfangsvermögen in die Ehe ging ja.

lg
edy


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#4
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Hm, ist gar nicht so einfach für den Laien....

Zugewinn würde doch bedeuten: Bei Hochzeit VS Kapitalwert 10.000,--, bei Scheidung 100.000,--. Differenz 90.000,--.

Sollte es keinen anderen Zugewinn gegeben haben, dann würden die 90.000,-- durch zwei geteilt. Ganz simpel ausgedrückt. Richtig?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ferni,

Beim Zugewinnausgleich wird zunächst jeder für sich berechnet.


Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn

Erbe und Schenkungen kommen bei jedem jeweils ins Anfangsvermögen.

Am Ende muss jeder seinen Zugewinn mit dem anderen teilen.

google einfach mal nach Zugewinnberechnung.

lg
edy

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#6
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Alles klar. Gegoogelt und verstanden.

Jetzt muss ich einmal durchrechnen :-))

Danke!!

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