Scheidung - Wer bekommt was ?

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wenninger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Wer bekommt was ?

Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation eingetroffen:
In März 2007 haben wir geheiratet, leider habe ich den Satz:
"Drum prüfe wer sich ewig binde" nicht befolgt.
Lange Rede kurzer Sinn, meine Frau betrügt mich und ich will mich scheiden lassen.
ca. 3 Monate vor der Ehe habe ich eine Haushälfe geerbt, im Grundbuch stehe nur ich drin.
Meine Frau brachte ein Sparbuch mit in die Ehe (100.000€)
nach der Ehe wurde als Inhaber beide eingetragen.
Nun meine Frage, wie verhält es sich bei einer Scheidung.
Hat Sie Anspruch auf das Haus?
Habe ich Anspruch auf das Sparbuch ?
Ehevertrag ist keiner Vorhanden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Wenninger,

seit fair miteinandern, trefft einen notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, in der ihr gegenseitig auf Ansprüche, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich verzichtet. Jeder geht so, wie er gekommen ist. Das reduziert auch den Streitwert.
M. E. hat sie keinen Anspruch auf das Haus, lediglich auf eine evt. eingetretene Wertsteigerung während der Ehezeit. Gleiches gilt für das Sparbuch. Die 100.000 € sind ihr Anfangsvermögen. Evt. zusätzliche Ersparnisse aus der Ehezeit sind zu teilen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Die 100.000 € sind ihr Anfangsvermögen.


Aber nicht ihr Endvermögen :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Wenninger,
überleg dir genau ob du streiten willst. Sieger werden hinterher nur die Anwälte sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Da gibt es aber auch noch die ehebedingte Zuwendung, die dann letztlich auch dazu führt, dass die 100.000€ der Frau gehören, weil ein Rückgabeanspruch besteht.

Ein Erbe bleibt beim Erben und wird nicht geteilt. Aber das Haus gehört ja sowieso zu Anfangsvermögen, da es vor der Ehe geerbt wurde. Geteilt wird nur, was während der Ehe hinzugekommen ist, darum heißt es ja auch Zugewinnausgleich.

Am Besten einigt Ihr Euch freiwillig auf diesen Zustand, da ansonsten erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, ohne dass der Endzustand wirklich anders sein wird. Nur seid Ihr beide dann etwas ärmer und die Anwälte etwas reicher.

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