Scheidung - Wie sieht das mit der Unterhaltszahlung aus ?

2. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stickzimmer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung - Wie sieht das mit der Unterhaltszahlung aus ?

Mein Partner lebt seit 3 Jahren von seiner Frau getrennt, und möchte jetzt endlich die Scheidung einreichen. Unser Problem ist nun, da mein Partner arbeitslos ist und nur ca. 800 € im Monat bekommt , wer kommt für die Kosten auf. Wie sieht das mit der Unterhaltszahlung aus ? Seine Ex hat eine Arbeitsstelle und verdient im Monat 1100 € .Es gibt noch einen 17- jährigen Sohn der noch in die Schule geht und bei der Mutter lebt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also Dein Freund kann PKH (prozeßkostenhilfe) beantragen, die ihm bei seinem Einkommen denke ich mal auch zugestanden wird. Somit sind die Anwalts- und Gerichtskosten schon mal gedeckt.
Er ist seinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig.....ihm bleibt allerdings ein Selbstbehalt als arbeitsloser von 730€.....normalerweise muß er, was drüber liegt als KU zahlen.
Und er obliegt einer verstärkten erwerbstätigkeit. Bedeutet, er muß sich sichtlich um Arbeit bemühen.
Sobald der Sohn 18 ist, muß auch die Mutter Unterhalt mit leisten...aber ich würde mir das im Zuge des Verfahrens berechnen lassen.
Hoffe, ich konnte Dir fürs erste helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Er wird doch wohl die letzten 3 Jahre auch Kindesunterhalt gezahlt haben oder ? Zumindest wird er doch mal aufgefordert worden sein !!??
Da ändert sich auch nach der Scheidung nichts ! Er ist gesteigert erwerbspflichtig, damit der Unterhalt gezahlt werden kann.
Für seine Ex wird er keinen Unterhalt zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Kanalmeister

Eigentlich schwer möglich, so gut wie gar nicht, das weiß jeder.
Jedoch bleibt ihm als arbeitsloser nur noch ein Selbstbehalt von 730€, also sind schon mal 70€ zahlbar.
Zwar nicht viel für ein Kind, aber immerhin etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

.... und dieser Selbstbehalt kann ihm noch gekürzt werden, weil ihr zusammen lebt.
Ausserdem hätte es auch sein können, dass er trotz Arbeitslosigkeit aufgefordert wurde, Unterhalt zu zahlen, da der Richter der Meinung war, er hätte sich nicht genügend um einen Job bemüht.
Ich wollte eigentlich auch nur gesagt haben, dass sich nach der Scheidung nichts ändert. Er ist weiterhin gesteigert erwerbspflichtig und muss jetzt, wie auch nach der Scheidung alles, was über seinem SB liegt, zahlen, bis zumindest der Mindestunterhalt gedeckt ist..
Wenn du ganz gut verdienst, KANN ihm der SB auf bis zu ca. 650 EU gekürzt werden - je nach persönlicher Situation und Ermessen des Richters. Allerdings nicht erst nach der Scheidung, sondern auch jetzt schon.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.962 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen