Eine in die Ehe mitgebrachte oder eine geerbte Imobilie gehört zum Anfangsvermögen. Unter der Annahme, dass kein Zugewinn besteht verbleibt die Imobilie bei Scheidung voll beim Endvermögen. Wie sieht das aber mit den Mieteinnahmen aus? Die Mieteinnahmen resultieren aus dem Besitz der Imobilie und der Gewinn daraus gehört vor und beim Anfangsvermögen voll dem Besitzer. Wenn bei der Trennung der Ehepartner zwar die Imobilie behalten kann, weil es kein Zugewinn gab, muß er dann trotzdem einen Teil des Gewinns aus den Mieteinnahmen seinem geschiedenen Ehepartner als Zugewinnausgleich überlassen? Das ist dann ja ein dauerhafter Verlust für den Besitzer.
Scheidung Zugewinnausgleich
genauso ist es: die Mieteinnahmen sind unterhaltsrelevant!
"Das ist dann ja ein dauerhafter Verlust für den Besitzer. "
Ja genau. Aber das will hier so keiner recht wahr haben!
Tass Kaff
@MartensH
Die vorstehende Antwort beantwortet zwar nicht Deine Frage, aber das macht nichts, das ist hier so. Hier werden sich Fragen ausgedacht, wenn man auf eine tatsächlich gestellte nicht antworten kann.
Die Mieteinnahmen gehören nicht zum Zugewinn. Lediglich eine Wertsteigerung, die das Haus von Inbesitznahme bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages bei der Gegenseite erfahren hat, ist im Zugewinn ausgleichspflichtig. Dies wäre der Fall, wenn der Immo-Markt entsprechend hergibt, wertsteigernde Sanierungsarbeiten und/oder An- und Ausbauten an dem Haus erfolgt werden. Kann man sich innerhalb der Partnerschaft nicht einigen, ist in der Regel ein Sachverständiger zu beauftragen.
Grüße
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@ dr.o.medar
Leider hast du am Thema vorbei-gepostet:
Die Frage war:
"muß er dann trotzdem einen Teil des Gewinns aus den Mieteinnahmen seinem geschiedenen Ehepartner als Zugewinnausgleich überlassen? Das ist dann ja ein dauerhafter Verlust für den Besitzer. "
Antwort müsste korrekt sein:
Nein, gehört nicht zum Zugewinn. Sollte es allerdings Unterhaltsverplfichtungen geben, so wird der Gewinn aus Mieteinnahmen sehr wohl unterhaltsrelevant berücksichtigt.
Und dann gilt: "Das ist dann ja ein dauerhafter Verlust für den Besitzer"
Da ist es für den Besitzer wenig tröstlich, dass das nicht unter den Zugewinn fällt, sondern in den Unterhalt fällt.
Tass Kaff
@Sehr geehrter Herr nachgefragt oder auch Forumsgeneral
Nicht ich habe am Thema vorbei gepostet, sondern wiedermal nur ausschließlich DU. Die Qualität Deiner Beiträge paßt sich halt Deinem Freundeskreis hier an. Eigentlich schade, aber war ja nicht anders zu erwarten!
Nein, gehört nicht zum Zugewinn
Das habe ich geschrieben. Du nicht! Also rühm Dich nicht mit fremden Federn.
Sollte es allerdings Unterhaltsverplfichtungen geben,..
Das war das, was ich meine. Fragen, die nicht gestellt werden, werden wir von Dir beantwortet. Fragen zum Thema hast Du noch nie beantwortet, sondern immer nur Deine eigenen. Siehe Dein erstes Posting.
Hochachtungsvoll
-- Editiert von dr.o.medar am 25.04.2005 17:35:24
also die mieteinnahmen fallen nicht in den zugewinn werden aber beim unterhalt breücksichtigt.
Richtig wolfgang.
Zugewinn ist wie der Name schon sagt, ein Gewinn, den man in der Ehe gemacht hat. Die Mieteinnahmen laufen auch noch nach der Ehe, demzufolge sind sie kein Zugewinn sondern Einnahmen.
Grüße
Und jetzt?
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