Folgender Sachverhalt: Mann, bereits einmal geschieden, lebt in, gemeinsam mit der ersten Frau gebauten, Haus weiter und bezahlt fleißig die Schulden ab. Das Gebäude steht auf einem Erbpachtgrundstück. Die zweite Frau kauft NACH der Heirat das Erbpachtgrundstück und steht als Eigentümer im Grundbuch. Die Immobilienfinanzierung ist nachwievor (läuft noch ca. ein Jahr) nicht abgeschlossen und wird vom Mann abgestottert. Jetzt kommt es zur Scheidung. Wie verhält es sich mit dem Grundstück, bzw. mit der daraufstehenden Immobilie? Es handelt sich um eine Zugewinngemeinschaft. Hat vllt. irgendwer Erfahrung mit dieser Konstellation? Wie wurde verfahren? Dankeschön!
Scheidung Zugewinngemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich denke mal, dass jeder der Ehegatten den Zugewinn ab Eheschliessung ausgleichen muss.
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Die zweite Frau kauft NACH der Heirat das Erbpachtgrundstück und steht als Eigentümer im Grundbuch.
> wenn ich es richtig verstanden habe, kauft sie das
> Grundstück zwar nach der Heirat, aber von dem Geld das
> sie in die Ehe mitgebracht hat. Dan ist dieses ihrem
> Anfagsvermögen zuzurechnen, kommt also nicht mit in den
> Zugewinn.
Die Immobilienfinanzierung ist nachwievor (läuft noch ca. ein Jahr) nicht abgeschlossen und wird vom Mann abgestottert.
> der Teil des Hauses, den er bereits vor der Ehe abbezahlt
> hat, kommt zu seinem Anfangsvermögen, also nicht mit in
> den Zugewinn. Der Teil, den er während der Ehe gezahlt
> hat, kommt mit in den Zugewinn.
Jetzt kommt es zur Scheidung. Wie verhält es sich mit dem Grundstück, bzw. mit der daraufstehenden Immobilie? Es handelt sich um eine Zugewinngemeinschaft
> Beispiel: Wert Haus 400.000,- Grundstück 100.000,-
> Mann hatte schon 200.000,- getilgt (!)
> also Restschuld zur Heirat 200.000,-
> während der Ehe weitere Tilgung von 100.000,-
> Trennung:
> Haus plus Grundstück wird verkauft für 500.000,-
> davon abziehen 100.000,- für Restschuld
> bleiben zu verteilen 400.000,-
> davon kriegt Frau 100.000,- (GS) plus 50.000,-
> nämlich Hälfte der Tilgung = 150.000,-
> Mann kriegt 200.000,- plus 50.000,- = 250.000,-
> alles klar?
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Hallo,
quote:
Ich denke mal, dass jeder der Ehegatten den Zugewinn ab Eheschliessung ausgleichen muss.
Sehe ich auch so.
Aber es sollten keine 3 Jahre vergangen sein( die
rechskräftige Scheidung).Der Zugewinnausgleich muss
spätestens 3 Jahre nach Scheidung gefordert sein.
lg
edy
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