Scheidung beschleunigen

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
gassi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung beschleunigen

Hallo zusammen,
gibt es denn eine Möglichkeit die Scheidung zu beschleunigen? Habe letztes Jahr im August die Scheidung eingereicht und bis jetzt hat sich noch nicht wirklich was getan. Die Kontenklärung hätte bei ihm wohl die wenigste Zeit in Anspruch genommen, aber mein Ex hat "sicherlich mit Absicht" seine Unterlagen zwecks Kontenklärung erst nach Androhung von Zwangsgeld vervollständigt. Hat wohl gehofft, dass seine während des Trennungsjahres im Ausland erworbenen Anteile nicht mit einbezogen werden, das hat jedenfalls sein Anwalt beantragt. Gibt es denn gar keine Möglichkeiten??? Kann ich trotz Prozesskostenbeihilfe noch den Anwalt wechseln? Hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben. Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo gassi,

wenn dein Ex blockt und es auf ein Zwangsgeld ankommen lässt, kann auch ein anderer Anwalt nicht helfen. Offenbar wurden die möglichen Mittel ja ausgeschöpft. Was erwartest du dir in dieser Situation von einem Anwaltswechsel??

Warum möchtest du schnell geschieden werden? Ist es wirklich wichtig, kommt es auf eine Woche mehr oder weniger an?

Allenfalls könntest du mit deinem Anwalt noch klären, ob eine Härtefallregelung in Frage kommt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

an gassi

Ich habe zwei geschlagene Jahre auf meinen Scheidungstermin warten müssen,anstelle ein Jahr,wie es im Gesetz steht.Deshalb denke ich mal,dass Du selbst von Dir aus in keiner Weise die Scheidung beschleunigen kannst und somit warten musst bis Du vom Gericht den Termin für die Verhandlung bekommst.In der Verhandlung kann es allerdings sehr schnell gehen.Ich wurde innerhalb von 15 Minuten geschieden!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gassi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

>> an mikkian

Hallo,
sicher kommt es auf ein oder zwei Wochen nun auch nicht mehr an. Mir wurde nur vom Anwalt versichert, dass ich bis zur Geburt meines Kindes geschieden bin;), ist nun schon 5 Monate her. Bezüglich Härtefall hat mir der Anwalt keine Hoffnung gemacht. Abwarten und Tee trinken:(. Hätte ich eigentlich die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen können? Was, wenn ich auf den Versorgungsausgleich verzichte?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Gassi,

ich denke nicht, dass das Einreichen der Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres etwas gebracht hätte. Dein Ex hätte doch auch dann geblockt. Ist jetzt auch eh wurscht, oder??

Verzicht auf Versorgungsausgleich kannst du machen, ändert aber nichts an der Sachlage. Bei einem Verzicht prüft das Gericht, ob dadurch keiner der Partner unangemessen benachteiligt wird. Um das Prüfen zu können, müssen natürlich die vollständigen Unterlagen vorliegen...

Ich denke, du hast keine Chance, etwas zu beschleunigen. Und dein Anwalt konnte ja auch nicht wissen, dass der Ex blockt.

Grüße

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