Scheidung dauert ewig

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Scheidung dauert ewig

Hallo,
ich habe Ende Oktober 2013 die Scheidung eingereicht. Der Versorgungsausgleich wurde gerechnet und ist seit April 2014 fertig.
Den Trennungsunterhalt für die Kinder habe ich auf dem Jugendamt beurkunden lassen, der Umgang ist geregelt.
Den Trennungsunterhalt zahle ich brav wie von meinem Anwalt berechnet auch für die Frau.
Parallel läuft noch eine Klage von der Ex wegen nachehelichen Unterhalt, sie kann angeblich nicht Vollzeit arbeiten, weil unsere Tochter eine Lese-/Rechtschreibschwäche hat und unser Sohn regelmäßig Krankengymnastik braucht. Beide Vorschläge der Anwälte sind auf dem Gericht eingereicht.
Meine Ex hat seit Pfingsten 2013 eine Beziehung, mein Anwalt will deswegen gar keinen Unterhalt für sie zahlen lassen nach der Scheidung oder max. ein halbes Jahr.
Jetzt aber meine eigentliche Frage, warum gibt es keinen Gerichtstermin? Mein Anwalt sagt nur immer abwarten. Ich werde langsam verrückt, möchte nach der Scheidung eine neue Beziehung anfangen.
Hat jemand Erfahrung mit solch einer Konstellation und vor allem der Dauer? Das ewige warten nervt sehr.
Reden wir hier noch von Jahren oder ist ein Scheidungstermin absehbar? Wie ist ein ungefährer Ablauf? Mein Anwalt sagt nicht viel oder ist genervt von mir.
Grüße, Rainer

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Die Ehe kann nur geschieden werden, wenn Sie zerrüttet ist. Ist die Ehe dann geschieden, wird aus dem Anspruch der Frau auf Trennungsunterhalt einer auf nachehelichen Unterhalt. Sie haben bereits deutlich gemacht, dass Sie ihr diesen streitig mache werden. Grund genug für die Frau, diesen Anspruchswandel zu verzögern, diese Scheidung zu vermeiden und demgemäß die Zerrütung zu verneinen. Folge ist eine nicht einvernehmliche Scheidung, die erst nach 3 Jahren möglich ist.

Sie können oder wollen sich offenbar nicht einigen. Schon deshalb dauert es länger. Warum genaubda jetzt kein Termin angesetzt wird, kann nur der Richter beantworten.

Wieso warten Sie mit der neuen Beziehung bis nach der Scheidung? Verlieben Sie sich nach Terminkalender?

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#2
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, erst mal Danke für die Antwort. Sind die 3 Jahre inkl. Trennungsjahr oder erst ab Einreichung Scheidung?
Meine Frau hat aber der Scheidung in einem Anwaltsschreiben zugestimmt.
Was wäre die Lösung für mich, ihre Forderung des nachehelichen Unterhalts zu erfüllen? Bewegt sich dann ein Gericht zwecks einem Termin oder gibt es in der jetzigen Konstellation auch mal einen Termin.

Grüße, Rainer

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

1,5 Jahre ist doch noch normal. Schau mal, der Richter hat nicht nur Deinen Fall. Mir geistert die Zahl von etwa 400 Fällen pro Richter und Jahr durch den Kopf. Wenn man sich mal eine Rolle am Sitzungssaal eines Familienrichters anschaut, kann diese Zahl durchaus stimmen.

Und dann nochwas: Faustregel ist, dass eine Scheidung einvernehmlich nach einem Jahr der Trennung erfolgen kann, ansonsten nach drei Jahren. Ein Trick wäre gewesen, die streitigen Sachen erst später anhängig zu machen, und zunächst nur die Scheidung. So einen 15-Minutentermin schiebt ein Richter dann schon mal dazwischen. Aber so muss er halt zuwarten. Entweder, bis man sich einig ist oder aber die drei Jahre um sind.

Noch was. Auch der Richter hat ein Interesse daran, seine Fälle zügig abzuarbeiten. Da schaut nämlich sein Dienstvorgesetzter sehr genau. Aber, er hat kein Interesse an aussichtslosen Verhandlungen, in denen es nicht zur Scheidung kommt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Wir haben wohl gleichzeitig geschrieben, deshalb hier noch mal eine Ergänzung. Wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, das können wir aufgrund Deiner knappen Angaben nicht abschätzen. Es kommt auf das Alter der Kinder an, auf die Ehedauer und auf eben die Zusatzbelastungen durch die Kindererziehung. Nur Krankengymnastik (die ja auch nicht immer läuft) und Legasthenie ist mir etwas dünn. Zur Krankengymnastik kann ein Schulkind auch alleine gehen, muss ja nicht die Krankengymnastin in der nächsten Großstadt sein. Und Legasthenie, das sollte bei Schulkindern auch mit einer ganztägigen Berufstätigkeit vereinbar sein. Die Mutter übt mit dem Kind ja nicht den ganzen Nachmittag. Normalerweise langen da (ich weiss, wovon ich schreibe!) kontinuierlich 15-20 Minuten pro Tag, nach Schulung der Mutter.

Wie wärs denn, nur so eine Idee, wenn Du bzw. Dein Anwalt das ganze Theater mit einem Angebot (etwa 2 Jahre Unterhalt, und dann ist Schluss) oder mit einer einmaligen Abfindung versucht zu beenden? Oder aber, einfach aussitzen. Denn unbefristet gibt es in so einem Fall nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr.

Diskutier die Optionen mal mit dem Anwalt durch.

wirdwerden

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#5
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, ich habe meinen Anwalt angewiesen meiner Frau ein finanzielles Angebot zu machen. Ich hoffe sie geht auf Verhandlungen ein und wir einigen uns außergerichtlich. Muss es dann noch notariell fixiert werden?
Hoffe es bewegt sich dann etwas mit einem Gerichtstermin.

Grüße, astonmartin123

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das klingt sehr vernünftig. Ein befreundeter erfahrener Anwalt hat mal Nachfolgendes zum Besten gegeben: nichts ist so sexy wie Geld. In hoffnungslosen Fällen gehe er sogar mit gebündeltem Bargeld in den Gerichtssaal, lasse die Gegenseite in den Koffer schauen, und dann würde es klappen mit dem Vergleich, immer und ausnahmslos. Notariell muss da nichts fixiert werden, man könnte daran denken, den Vergleich gerichtlich niederzulegen. Das würde ich machen. Dann ist wirklich alles in trockenen Tüchern. Warum? Einfach, jemand, der schon wegen 15 Minuten Legasthenietraining und Krankengymnastik rumquengelt, der wird das auch weiter tun. Und in so Fällen ist es eigentlich einerlei, wieviel man im Augenblick dazugibt, finanziell. Alles ist letztlich teuer, als jetzt ein paar Euro in die Hand zu nehmen. Die Nerven gar nicht mal eingerechnet.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, mein Anwalt meinte, wenn Sie auf eine Summe eingeht kann es dann einen Gerichtstermin in 4-6 Wochen geben. Wegen Urlaub und so halt September ...
Ich will endlich geschieden sein:-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na siehste mal. Hinzu kommt nochwas: jede Unterhaltsklag kostet zusätzlich. Und die zermürbende Zukunft, auf finanziell. Meist ist eine finanzielle Lösung, wie ich sie her empfohlen habe, preiswerter als alles andere.

Viel Erfolg!

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Juhu, habe jetzt einen Scheidungstermin Ende August bekommen. Nur mein Anwalt hat Urlaub und hat dem Gericht Terminvorschläge im September gefaxt. Aber egal.
In diesem Termin werden auch die Folgethemen verhandelt. Es geht nur noch um den nachehelichen Unterhalt für die Frau. Wird es da auf jeden Fall an diesem Termin ein Urteil geben oder einen Vergleich ... oder wird die Ehe nicht geschieden und vertagt bis eine Einigung da ist?
Über eine Info wie es abläuft würde ich mich sehr freuen. Ab wann ist die Ehe geschieden bei so einer Konstellation?

Grüße, astonmartin123

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Schau mal, ein Vergleich setzt eine Einigung voraus (Definition: bei ungewisser Sach- und Rechtslage ein Nachgeben auf beiden Seiten). Ist natürlich bei Richtern beliebt, weil sie insoweit dann kein Urteil/keinen Beschluss schreiben müssen und es kein Rechtsmittel gibt. Kann sein, dass die beiden Rechtsanwälte dem Richter signalisiert haben, dass da ein finanzielles Angebot vorliegt, auf welches man sich einigen werde, insoweit also nur protokolliert wird. Dafür spricht einiges.

Andernfalls wird der Richter (Ihr seid drei Jahre getrennt?) nicht nur über die Ehescheidung befinden, sondern eben auch über den nachehelichen Unterhalt. Der Beschluss (ist ja seit einigen Jahren kein Urteil mehr) kann in der Verhandlung ergehen. Das wird wohl zumindest dann der Fall sein, wenn es ansonsten zum Vergleich kommt.

Der Richter wird sich nur ein Bild über das Scheitern der Ehe durch Befragung der Betroffenen machen. Alles andere überlässt Du Deinem Anwalt. Nach dem, was Du bisher geschrieben hast, denke ich mal, dass das finanzielle Angebot das Ganze jetzt beschleunigt hat. Ich tippe also auf Scheidung + Vergleich. Bei Einigkeit geht das ganze gaaanz schnell. Das kannst Du auch aus der Zeit rückschliessen, die der Richter für Eure Scheidung veranschlagt hat. Wenn nur so etwa 20 Minuten, dann spricht vieles für meine Vermutung. Das kannst Du durch Anruf in der Geschäftsstelle herausfinden.

Da Ihr beide anwaltlich vertreten seid, könnt Ihr direkt auf Rechtsmittel verzichten, und das wars dann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

So, jetzt hatte ich den ersten Gerichtstermin. Jetzt hat die Gegenseite kurzfristig den Zugewinnausgleich beantragt. Bis zum 01.10. muss jetzt alles bei der Richterin sein. Wie lange wird es dann bis zum nächsten Termin dauern? Laut Anwalt dann der letzte angeblich. Habt ihr Erfahrung? Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nun ja, das hängt natürlich von der Belastung des Gerichts ab. Und wahrsagen kann ich nun wirklich nicht. Und es fragt sich, ob wirklich alles am 1. Oktober beim Gericht liegt. Und ob das dann ausreichend ist, was da an Auskünften eingeht.

Also, keine Voraussage möglich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, angenommen es reicht aus an Unterlagen, kann es in ein paar Wochen einen neuen Scheidungstermin geben oder zieht es sich Monate oder Jahre wie man im Internet lesen kann? Grüße Rainer

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das kann man so genau nicht sagen. Es hängt von den Unterlagen ab, ob sie genügen und natürlich von der Belastung des Richters. Ein paar richtig dicke Verfahren können natürlich die ganze Terminplanung kaputt machen. Auch Krankheit, sonstiger Ausfall des Richters, Übernahme von Vertretungen ....Gerade Familienrichter sind mit ihrer Belastung in der Regel gut dabei.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber wenn es normal läuft reden wir dann von Wochen? Hätte nicht gedacht, das eine Scheidung solange dauert. Was sagt ihre Erfahrung zur Dauer eines Zugewinnausgleichs? Danke trotzdem. Bin langsam verzweifelt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Einfach den RA fragen, wie das in dem Amtsgericht aussieht. Das können wir hier nicht wissen, zumal ja offensichtlich einiges nicht geklärt ist. Wie z.B. der Zugewinn. Scheidung war wohl auch schlampig vorbereitet.

wirdwerden

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#17
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn das Verzweiflung nehmen kann. es also noch schlimmer geht:

Scheidungsantrag eingereicht: Juni 2011

Geschieden: voraussichtlich 2016 (wenn ich fest dran glaube....)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Es geht doch um drei Faktoren:

1. Wie belastet ist das Gericht?

2. Wie gut ist das Scheidungsverfahren vorbereitet? Wenn einer geschieden werden will, und der andere Partner nicht, dann muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, die Scheidung bereits nach einem Jahr der Trennung einzureichen. Und dann muss man sich auch überlegen, was vielleicht außergerichtlich geregelt werden kann.

3. Was alles macht man im Scheidungsverfahren geltend? Was in getrennten Verfahren? Z.B. alleiniges Sorgerecht, das ist ein absoluter totsicherer Verzögerer. Weil es dafür in 9 von 10 Fällen keinen Grund gibt, einfach weil letztlich alle Entscheidungen von dem Elternteil getroffen werden können, bei dem das Kind lebt. Eben deshalb in der Regel überflüssig, aber unheimlich die Akten aufplusternd und zeitintensiv.

Und falsch vorbereitete Verfahren, die kosten nun mal Zeit. Ist nicht nur im Familienrecht so.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
astonmartin123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Anwalt hat sich jetzt gemeldet. Er meinte, es dauert bei normaler Prozessdauer noch 3-6 Monte. Nur wegen dem noch zu machenden Zugewinnausgleich? Ich packe das nicht. Das kann doch nicht sein. Wir hatten Mitte September den 1. Scheidungstermin und jetzt dauert es noch so lange. Unglaublich.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Was ist bei 400 Neuverfahren pro Richter und Jahr so unglaublich an einer Wartezeit von ein paar Monaten, nachdem die letzten Unterlagen eingereicht wurden?

wirdwerden

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