Hallo,
mich würde interessieren, inwiefern eine Scheidung wirksam ist, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass eigentlich ein anderes Familiengericht zuständig ist?
Kann eine Partei, die mit dem Ausgang des Scheidungsverbundverfahrens äußerst unzufrieden ist, eine 'Wiederholung' bewirken?
Freue mich über hilfreiche Antworten!
-- Editiert am 26.02.2011 02:09
Scheidung durch unzuständiges Gericht wirksam?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wieso ist das Gericht unzuständig?
wirdwerden
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Hallo,
grundsätzlich kann natürlich nur das zuständige Gericht urteilen! Jedes Gericht jedoch überprüft seine Zuständigkeit! Leider lässt du offen, warum du glaubst das das Gericht gar nicht zuständig war!
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Hallo Beck1 ,
hatten beide ihren eigenen RA?
sonst gibt es ja eine Widerspruchfrist von 4 Wochen.
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
Hallo wirdwerden, CBW und edy,
dann schiebe ich mal ein paar Infos hinterher. Also das eigentlich zuständige Familiengericht befindet sich in einem anderen Bezirk. Die Scheidung wurde Ende letzten Jahres ausgesprochen und der Zugewinnausgleich abgetrennt.
lg,
Beck1
-- Editiert am 26.02.2011 21:49
So, jetzt wissen wir immer noch nicht, warum das Gericht unzuständig sein soll. Es gibt ja bekanntlich mehrere Zuständigkeiten bis hin zum Amtsgericht Berlin Schöneberg, selbst wenn man dort nie gelebt hat.
Aber abgesehen davon, es haben sich ja wohl alle rügelos auf diesen Gerichtsstand eingelassen.
wirdwerden
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-- Editiert am 27.02.2011 08:28
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