Folgender Fall.
M und F leben seit Juni 2009 getrennt. Das gemeinsame Eigentum soll ohne Anwalt gerecht aufgeteilt werden. Jedoch sind sich M und F noch nicht darüber einig wie geteilt werden soll.
F hat nun vom Anwalt von M ein Schreiben bekommen. Die von beiden Parteien gewünschte Scheidung sei eingereicht worden. Mit dem Hinweis das F sich melden soll falls dem nicht so sei. Bsiher wurde noch nicht über eine Scheidung gesprochen und somit auch nicht von F zugestimmt!
Da es bei der Aufteilung des Eigentums noch keine Einigung gibt will F einer Scheidung (noch) nicht zustimmen.
Gibt es für F etwas zu beachten? Muss sich F dem Anwalt von M gegenüber erklären? Falls ja, wie?
Besten Dank schon mal für die Ratschläge.
LG Wolle
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"Wolle"
Scheidung eingereicht, Schreiben vom Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gegenüber dem Anwalt muss F sich nicht äußern, wenn er/sie das nicht möchte.
Sofern die Scheidung eingereicht wurde und diese als so genannte einvernehnliche Scheidung deklariert sein (was Kostenhintergründe hat), muss nach neuem FamFG dort eine Erklärung darüber enthalten sein, dass sich die Parteien über alle weiteren Dinge wie Hausrat, Unterhalt etc. pp. einig sind.
Wenn du meinst, dass das nicht der Fall ist, solltest du das in deine Erwiderung aufnehmen. Es ist nie verkehrt, einen eigenen Anwalt zu haben, da es bei euch doch offensichtliche Unklarheiten gibt. Wenn beide einen Anwalt haben, herrscht wenigstens Waffengleichheit.
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