Hallo,
ich habe bereits einen Anwalt und bin seit 9 Monaten getrennt. Nun habe ich meinen Anwalt drum gebeten, mir zu sagen, welche Unterlagen er für das einreichen der Scheidung benötigt, damit der Antrag noch diesen Monat eingereicht werden kann (Stichwort Berechnung Versorgungsausgleich, weil mein Mann mal wieder einen auf krank macht und nichtf arbeitet).
Mein Anwalt reagiert allerdings nicht und irgenwie hab ich da Gewfwühl es indtdedressiert ihfn alles nicht5, weil ich die anderen Sachen gegen meinen Mann (Steuerrechtliche Sachen)über einen Fachanwalt machen will. Obwohl er mir das selbst angeraten hat!
Aber seitdem kommt von ihm nichts mehr...
Kann ich den Antrag auch ohne Anwalt einreichen und welche Unterlagen benötige ich dafür?
Scheidung einreichen (Anwalt?)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nach § 78 ZPO
(Zivilprozessordnung) kann ein Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden. Daraus folgt, dass jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt braucht, der den Scheidungsantrag stellt.
Der Anwalt muss den Scheidungsantrag verfassen, ihn unterscheiben und beim Gericht einreichen. Der Anwalt muss auch beim Scheidungstermin vor Gericht unbedingt anwesend sein.
Auch bei einverständlichen Scheidungen und kurzen Ehen ist eine Scheidung ohne einen Anwalt nicht möglich. Eine Scheidung beim Notar ist ebenfalls nicht möglich.
Welche Dokumente werden für die Scheidung gebraucht?
1. Heiratsurkunde
Bei jeder Scheidung muss entweder die Heiratsurkunde oder ein "Auszug aus dem Familienregister" vorgelegt werden. Letzterer ist ein Computerausdruck, der sich meistens hinten im Stammbuch befindet.
Allerdings brauchen wir diese beiden Dokumente nicht, um die Scheidung einzureichen. Deshalb können Sie uns den Scheidungsauftrag auch erteilen, wenn Sie weder Heiratsurkunde noch Eheregister-Auszug zur Hand haben. Eins von beiden muss dann allerdings möglichst innerhalb der ersten Wochen nachgereicht werden.
Manche Gerichte verlangen die Originale, die meisten Richter begnügen sich jedoch mit Kopien.
2. Falls vorhanden: Notarvertrag
Ein notarieller Ehevertrag bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung muss ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. Vor Allem dann, wenn in diesem Vertrag Regelungen zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) getroffen wurden.
Auch hier gilt: Wir können die Scheidung auch ohne eine Kopie des Notarvertrags einreichen, die Kopie kann nachgeliefert werden.
3. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
In einigen seltenen Fällen verlangen Richter die Geburtsurkunden der Kinder. In der Regel werden sie aber nicht gebraucht.
4. Passkopien:
In seltenen Fällen kann auch schon mal eine Passkopie verlangt werden. Aber auf keinen Fall, um die Scheidung einzureichen.
mfg Ostseeperle;)
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