Scheidung gemeinschaftliche Kosten

29. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchend1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung gemeinschaftliche Kosten

Hallo,
traurig aber so ist es nun leider.
Meine Frau will sich nach 4 Jahren Ehe von mir trennen, warum und wieso steht jetzt einfach mal auf einem anderen Blatt.

Da meine Frau schon einen Scheidung hinter sich hat, bin ich etwas kritisch was so machen Vorschlag von Ihr betrifft. Das Verhältnis würde ich den umständen entsprechend als gut bezeichnen. Umgang ist respektvoll und so weiter! Wir leben noch zusammen im gleichen Haus aber schlafen nicht mehr zusammen in einem Raum.

Folgende Situation:
Meine Frau arbeitet Vollzeit un bringt 2 Kinder 12 und 14 aus erste Ehe mit und verdient ca. 1.628,54 Euro Netto. Bezieht Unterhalt für die Kinder in Höhe von 550 Euro sowie Kindergeld in Höhe von 368 Euro. Macht zusammen 2546,54 Euro.

Ich arbeite Vollzeit und verdiene ca. 1350 Euro netto sonst keine weiteren Einnahmen. Zur Zeit und wahrscheinlich noch für ein paar Wochen beziehe ich Krankengeld, die Höhe ist mir noch nicht bekannt. Wahrscheinlich 1148 Euro.....

Wir haben zusammen ein Haus was uns beiden gehört und wir haben auch beide den Darlehensvertrag unterschrieben. Der Abtrag beträgt monatlich 508 Euro und zusätzlich 765 Euro vierteljährlich.
Wir hatten jetzt 4 Jahre ein gemeinschaftliches Girokonto wo alle Einahmen und alle Ausgaben abgewickelt wurden.
Zusätzlich gibt es ein Tagesgeldkonto mit ca. 8500 Euro auf das wir beide zugriff haben.

Wir haben beschlossen erst mal zusammen in dem Haus zu Wohnen bis wir einen Käufer dafür haben.

Meine Frau will jetzt getrennte Girokonten (jeder für sich eines auf die die Gehälter auflaufen)
Tilgungen und andere gemeinsame Ausgaben wie Versicherungen, und Auto usw. sollen vom dem Gemeinschaftlichen Konto bedient werden.
Nun zu meiner Frage:

Wie sind die gemeinschaftlichen Kosten bis zur Scheidung aufzuteilen?

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wie habt ihr das denn bissher aufgeteilt und warum willst du das ändern?

Zunächst mal zu den Einkünften deiner Frau: Kindesunterhalt steht den Kindern zu, das ist kein Einkommen der Mutter.
Beim Kindergeld würde ich Ähnliches vermuten.
Damit sind eure Einkünfte nicht mehr soooo verschieden.


Jetzt zu den Kosten:
Wenn ihr das Haus zu jeweils 50% gekauft habt, müsst ihr auch jeweils 50% abtragen.

Wo du allerdings Geld rausholen könntest: Du hast einen Unterhaltsanspruch gegn deine Frau (und sie gegen dich). Das sind im Allgemeinen 3/7 ihres Nettoeinkommens, sie hat im Gegenzug Anspruch auf 3/7 deines Einkommens.

Das Einkommen ist dabei natürlich um berufsbedingte Aufwendungen zu reduzieren. So präzise, wie du das Nettogehat deiner Frau angibst, ist das vermutlich nur der monatliche Überweisungsbetrag. Sie hat aber vermutlich noch Abzugsmöglichkeiten.

Mein Ratschlag: rede mit ihr darüber, was sie sich so vorstellt. Viel nachehelichen Unterhalt wirst du bei der kurzen Ehedauer sowieso nicht erwarten können und wenn du sie jetzt auf Trennungsunterhalt verklagst, geht das meiste Geld auch nur an die Anwälte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ratsuchend1970,

Getrennt lebt ihr erst wenn ihr von Tisch+Bett getrennt seid und jeder für sich selbst haushaltet.

Seid ihr dann im Sinne des Gesetzes getrennt,dann könntest
du von deiner Frau Trennungsunterhalt fordern.


Kosten tragt ihr zusammen (Tilgung des Kredites 50:50)
Nebenkosten könnten wie in einem Mietverhältnis auf
Personen oder m2 umgelegt werden.
Personen da Kinder auch Unterhalt + KG bekommen.

lg
edy


-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 29.06.2011 15:45

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