Guten Morgen.
Ich hatte das Forum bereits durchsucht und eine ähnliche Frage mit Antwort gefunden.
Da die Scheidung allerdings von 2001 war und dazu noch aus einem nicht deutschsprachigem EU-Ausland,
habe ich mich entschlossen, meine Frage hier zu stellen.
Ein deutsches Ehepaar wandert nach Österreich aus, lebt dort gemeinsam 12 Jahre.
Es kommt zur Trennung und ein Ehepartner geht wieder zurück nach Deutschland, während der andere
bis heute noch in Österreich lebt.
Geheiratet 1998 in Deutschland. Getrennt 2018. Geschieden 2025 in Österreich.
Muss ich die Scheidung beim OLG anerkennen lassen, oder kann ich das einfach beim Bürgeramt machen?
Die Frage stellt sich mir, da ich vermehrt im Internet gelesen habe, das Scheidungen die in EU-Mitgliedsstaaten
getroffen wurden, gar nicht anerkannt werden müssen. In einem Leitfaden des OLG Düsseldorf gibt es auch
einen Punkt mit AUSNAHMEN der Anerkennung, der für mich darauf hinweist.
Vielleicht liege ich falsch mit meiner Vermutung. Es wäre nett, wenn jemand helfen könnte.
Viele Grüße
OCB73
Scheidung im EU-Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Welche Scheidung von wem? Wer war aus EU-Staat?ZitatDa die Scheidung allerdings von 2001 war :
Ja, das ist möglich für ein deutsches Ehepaar.ZitatGeheiratet 1998 in Deutschland. Getrennt 2018. Geschieden 2025 in Österreich. :
Keine Ahnung, warum das nötig sein soll.ZitatMuss ich die Scheidung beim OLG anerkennen lassen, oder kann ich das einfach beim Bürgeramt machen? :
Vielleicht erklärst du, was bei dir vorliegt---> im Internet steht viel, was für sonstwas und sonstwen gilt.
Ich hatte hier im Forum einen ähnlichen Fall gefunden, war aber Italien und die Scheidung bereits 2001. Deswegen für mich nicht direkt vergleichbar.ZitatWelche Scheidung von wem? Wer war aus EU-Staat? :
Es geht für mich einfach nur darum, was ich jetzt mit der österreichischen Scheidung mache. Zwecks Finanzamt, eventuelle neue Ehe oder falls ich mal was erben sollte. Was auch immer. Die Scheidung muss doch auch in Deutschland irgendwie bekannt gemacht werden. Geschieht dies automatisch? Kann ich das beim Bürgeramt machen? Muss ich sie beim OLG anerkennen lassen?
Ich hoffe das war jetzt verständlicher.
Danke und viele Grüße
OCB73
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Du bist also nach der Scheidung nach D zurückgekehrt?ZitatEs geht für mich einfach nur darum, was ich jetzt mit der österreichischen Scheidung mache. :
- Dem Finanzamt musst du nichts mitteilen.
- Wenn du wieder heiraten willst, kannst du zB dem Standesamt nachweisen, dass du 2025 geschieden wurdest.
- Wenn du was erbst, wird man dich schon finden. Du bist ja nun wieder in D mit Wohnsitz gemeldet.
https://wien.diplo.de/at-de/service/scheidung-1889128
Punkt 3
...diese pdf...
Du hast wahrscheinlich bei der Scheidung schon einen solchen Antrag für diese Bescheinigung ausgefüllt? Dann müsstest du diese zusammen mit dem Scheidungsurteil zugestellt bekommen.
Das mit der Anerkennung vom OLG erledigt sich.
-- Editiert von User am 18. März 2025 19:40
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Die Trennung war 2018. 2019 bin ich zurück nach D.
Da meine Exfrau weiterhin noch in Österreich lebt, haben wir uns dort einvernehmlich scheiden lassen.
Im Falle einer Erbschaft geht es mir eher darum, das die Exfrau keine Ansprüche mehr stellen kann und die österreichische Scheidung auch in Deutschland rechtskräftig ist.
Was ist, wenn ich jetzt Meldebescheinigung benötige. Da steht doch weiterhin drin das ich verheiratet bin. Sowas müsste doch auch korrigiert werden.
Sehe ich jetzt zum ersten mal.ZitatDu hast wahrscheinlich bei der Scheidung schon einen solchen Antrag für diese Bescheinigung ausgefüllt? :
VG
OCB73
Bei uns (in den Gerichtssprengeln, in denen ich mich auskenne) nennt man so etwas eine "hinkende" Scheidung. Ich finde diesen Begriff ganz zutreffend. Umschreibt nämlich, dass sie durchaus für viele Lebensbereiche durchaus anerkannt wird; eine Implementierung nur für gewisse Lebensbereiche erforderlich ist. Finanzämter und auch Nachlassgerichte erkennen diese Scheidungen auch so an, nach meiner Erfahrung, auch für Scheidungen aus anderen Rechtssystemen als dem EU-Recht. Benötigt wird im Zweifel diese förmliche Implementierung nur bei einer erneuten Eheschliessung. Und, sie kann auch jederzeit durchgeführt werden. Eben dann, wenn Bedarf da ist.
wirdwerden
2025 in Österreich. Also grad erst. Ob einvernehmlich oder nicht---> geschieden.Zitathaben wir uns dort einvernehmlich scheiden lassen. :
Es gilt diese EU-Richtlinie:
Ein Anerkennungsverfahren ist somit in den EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) nicht erforderlich.
Man will auch hier vereinfachen, vereinheitlichen und vermeiden, dass die Geschiedenen in der EU nun selbst noch zu ihrem OLG oder zuständigen Gerichten/Instituten rennen und großartige Verfahren beantragen.
Das mag sein.ZitatSehe ich jetzt zum ersten mal. :
Hast du das Scheidungsurteil schon schriftlich erhalten? Die Scheidung kann ja max. 10 Wochen her sein.
Evtl. gibts im Scheidungsurteil den Hinweis auf die EU-Richtlinie. Das Gericht wusste ja, dass ihr beide Deutsche seid.
Das ist auch durch die EU-Richtline erledigt. Kein extra Anerkennungsverfahren in D.ZitatIm Falle einer Erbschaft geht es mir eher darum, das die Exfrau keine Ansprüche mehr stellen kann. :
Der Familienstand steht nur in einer erweiterten Meldebescheinigung. Hast du die ? Brauchst du die? Meist genügt die einfache MB/Anmeldebestätigung bei Umzügen/Ummeldung. Dort steht kein Familienstand drin.ZitatWas ist, wenn ich jetzt Meldebescheinigung benötige. :
Anami, ich habe nicht von Anerkenntnis geschrieben, sondern von Implementierung.
wirdwerden
Ja, gern. Ich habe nur auf die EU-Richtlinie hingewiesen, in der von nicht erforderlichen Anerkennungsverfahren geschrieben wird.ZitatAnami, ich habe nicht von Anerkenntnis geschrieben, sondern von Implementierung. :
Der TE wollte wissen, wohin er mit seinem Ösi-Urteil müsste.
Nochmals vielen Dank für die umfangreichen und positiven Antworten.
Meine letzte war eine erweiterte Meldebescheinigung. Brauchte ich nicht, aber sicher ist sicher meinte die nette Dame im Bürgeramt.ZitatDer Familienstand steht nur in einer erweiterten Meldebescheinigung. Hast du die ? Brauchst du die? Meist genügt die einfache MB/Anmeldebestätigung bei Umzügen/Ummeldung. Dort steht kein Familienstand drin. :
Wenn ich in Zukunft mal eine erweiterte Meldebescheinigung bräuchte und mich das "verheiratet" stören würde...
Wie bekomme ich das da weg?
Noch etwas ist mir eingefallen.
Kredit und oder Schufa. Könnte es da Probleme geben mit dem dort falsch hinterlegtem Familienstand?
Viele Grüße
OCB73
Das *verheiratet* wäre dann ganz einfach falsch, das hat nichts mit *stört mich* zu tun.ZitatWenn ich in Zukunft mal eine erweiterte Meldebescheinigung bräuchte und mich das "verheiratet" stören würde...Wie bekomme ich das da weg? :
Du könntest dann sagen: ---geschieden--- soll da rein.
Fragt die Behörde etwa nach, kann man das Sch-Urteil vorlegen.
Für einen Kredit brauchst du mehr als eine erw. MB und ein Sch-Urteil.ZitatKredit und oder Schufa. Könnte es da Probleme geben mit dem dort falsch hinterlegtem Familienstand? :
Wenn du Schulden machst und Schufa-Einträge bekommst, nützen dir erw. MB und Sch-Urteil auch nichts.
Ansonsten kann man im Internet googlen, wem man selbst eine Scheidung mitteilen müsste.
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