Hallo zusammen,
Mein Fall ist ziemlich kompliziert aber ich hatte gehofft, jemand hier kann trotzdem helfen. Ich habe im Oktober 2021 nach 1,5 Trennungsjahren die Scheidung eingereicht. Diese fand in Abwesenheit statt, da mein Ex im Ausland nicht auffindbar ist. Mein Scheidungsurteil wurde am 01.03.23 meinem Anwalt zugestellt. Um alles zu beschleunigen wurde der Versorgungsausgleich schon abgetrennt. Der Richter hat mir nun aber mitgeteilt, dass durch die öffentliche Zustellung andere Fristen gelten und meine Scheidung daher vor Ende Mai nicht rechtskräftig wird. Ich bekomme aber spätestens Mitte Mai ein Baby mit meinem neuen Partner. Das Standesamt erwartet dann natürlich, dass mein Ex der Vaterschaftsanerkennung auch zustimmt, da das Kind ja theoretisch noch in der Ehe geboren wird.
Das ist alles so ein Irrsinn! Bei einer normalen Zustellung wäre ich bereits rechtskräftig geschieden. Weil der Ex nicht auffindbar ist, wird öffentlich zugestellt und ich kann das Kind ja schlecht im Bauch behalten. Und wie soll der Ex denn der Vaterschaft des neuen Partners zustimmen, wenn er nicht auffindbar ist? Gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Ausnahmen? Das macht doch alles keinen Sinn.
Mein Anwalt fühlt sich leider auch nicht groß verantwortlich. Sein Sekretariat hat mich auf nächste Woche vertröstet.
Vielen Dank schon mal für Hilfe.
Scheidung in Abwesenheit/ Geburt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na ja, es ist ja heutzutage dem Himmel sei Dank kein Drama mehr, wenn ein Kind nichtehelich auf die Welt kommt. Lass Dich vom Jugendamt beraten; es wird dann wieder zu einem Gerichtsverfahren kommen, mit Vaterschaftsgutachten und öffentlicher Zustellung, das Procedere kennst Du ja.
wirdwerden
Ich denke, das stört weder das Baby noch das Standesamt und deinen neuen Partner auch nicht.ZitatIch bekomme aber spätestens Mitte Mai ein Baby mit meinem neuen Partner. :
Standesämter *erwarten* eben auch mal was, was uU nicht direkt bedient und nachgewiesen werden kann. Papier ist geduldig.ZitatDas Standesamt erwartet dann natürlich, :
Wieso Irrsinn? Und die Ursache? Du konntest nicht warten, bis alles *in trockenen Tüchern* ist, deinen Ex interessiert es sowieso nicht.ZitatDas ist alles so ein Irrsinn! :
Alles Gute für die Geburt!!
Wofür sollte der nun evtl. noch verantwortlich sein?ZitatMein Anwalt fühlt sich leider auch nicht groß verantwortlich. :
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ZitatNa ja, es ist ja heutzutage dem Himmel sei Dank kein Drama mehr, wenn ein Kind nichtehelich auf die Welt kommt. :
Das Kind kommt nur nicht nichtehelich auf die Welt. Das ist große Problem und da der (noch) Ehemann nicht auffindbar ist... ist es ein Drama.
Wieso ist das ein Drama? Genauso wenig wie die Scheidung ein Problem war, halt nur länger dauerte, ist es jetzt das neue Verfahren. Das Jugendamt kennt diese Fälle, also, alles kein Problem. Sich dort beraten lassen, und gut ist.
wirdwerden
ZitatDas Kind kommt nur nicht nichtehelich auf die Welt. Das ist große Problem und da der (noch) Ehemann nicht auffindbar ist... ist es ein Drama. :
Das "Drama" hast du selbst zu verantworten.
Sorry, ich war zunächst davon ausgegangen, dass man noch vor der Geburt heiraten wollte. Im übrigen haben wir die Fälle in dieser Konstellation doch häufig. Oder, dass der Nochehemann aus Bockigkeit sich eben ausschweigt. Aber auch diese Sachlage ist weder kompliziert, noch ist da irgend jemand mit überfordert. Der Anwalt kann im Augenblick nichts tun. Außerdem, Unterstützung vom Jugendamt ist gratis.
Wenn der Ex bei so einer Konstellation nicht mitarbeitet bzw. wie hier gar nicht mitarbeiten kann, dann greift eben der Klassiker, dass seine Willenserklärung durch Gerichtsentscheid ersetzt wird. Und bei unbekanntem Aufenthalt muss eben noch die direkte Zustellung beim Betroffenen auch ersetzt werden, und das wars.
wirdwerden
1) Entweder die Scheidung ist rechtskräftig vor der Geburt, dann reicht die Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters.
2) Oder die Scheidung war vor der Geburt beantragt, ist aber nicht mehr rechtzeitig rechtskräftig, dann bräuchte man für die Vaterschaftsanerkennung eine Zustimmungserklärung des Ex-Mannes, welche hier unmöglich zu sein scheint und auch nicht durch ein Gericht ersetzt werden kann. Einzige Alternative ist sodann das gerichtliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft. Und dieses ist bei verschollenem Beteiligten, öffentlicher Zustellung und notwendiger Begutachtung weder einfach, noch schnell, noch günstig. Des Weiteren muss man ein Sorgerechtsverfahren betreiben, weil der der verschollene Ex-Mann auch sorgeberechtigt für das Kind ist. Einen Anwalt benötigt man für beides nicht.
Natürlich ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Nur bei der Vorgeschichte (die derzeit laufende Scheidung läuft ja auch schon mit öffentlicher Zustellung) ist das doch juristisch gesehen unproblematisch. Wir haben das normale Verfahren bei einem Kind, welches innerhalb der Ehe geboren wird, aber nicht von dem Ehemann abstammt. Zusätzlich zum übliches Procedere ist doch nur noch die öffentliche Zustellung erforderlich.
Kein Grund zur Panik!
wirdwerden
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