Ich möchte mich von meinem Mann trennen, wer weiß mir einen Rat, auf was ich alles achten muß bzw. mit was ich zu rechnen habe.
Meine Situation wie folgt:
2 schulpflichtige Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren. Ich selbst gehe halbtags arbeiten, verdiene ca.800.-€.Meine Frage, ist mein Mann mir gegenüber Unterhaltspflichtig oder nur den Kindern. Meine Wohnung kann ich mit meinem Gehalt nicht behalten, gibt es eine Möglichkeit auf Wohngeld, oder bin ich verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Gruß Peregrin
Scheidung - ist mein Mann mir gegenüber unterhaltspflichtig oder nur den Kindern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Peregrin,
Du möchtest die Trennung und damit folglich
auch die Scheidung. Oder ?
Damit willst Du die Aufkündigung eures Lebensbundes und damit Eures gegenseitigen Versprechens, immer gegenseitig für einander einzustehen!
Warum (rein moralisch gesehen) denkst Du, sollte Dein Noch-Mann Dir gegenüber unterhaltspflichtig sein ????
Wirst Du ihm gebenüber nach Trennung und Scheidung auch noch ein paar Pflichten übernehmen ???
Mit einer Selbstverständlichkeit gehst Du bereits davon aus, dass Dein Mann Euren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist - warum ??? Habt Ihr Euch bereits geeinigt ?
Vielleicht nimmt Dein Mann die Kinder zu sich ?
Dann bist DU selbstverständlich unterhaltspflichtig!!
All das solltest Du bedenken, bevor Du weitere Fragen stellt, was DIR eventuell zustehen könnte.
Grüße,
nachgefragt
Hallo Pergrin,
Das mit dem Unterhalt ist nicht so einfach - käme darauf an, was dein Mann verdient, ob du eine neue Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner begründest oder deinen Unterhaltsanspruch aus irgendwelchen Gründen ggf. verwirkt hast (?)...
Grundsätzlich steht deinen Kindern Unterhalt zu - zu der Berechnung im Einzelnen können andere hier besser Auskunft geben. Du bist mit einem unter 8 Jahre alten Kind nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten, aber du könntest es theoretisch trotzdem tun - käme auf die Unterbringungsmöglichkeiten an.
Wohngeldanspruch hängt von deiner Einkommenssituation ab und davon, wie alt das Gebäude ist - ich denke, dass du dich danach bei eurer Stadtverwaltung bzw. Gemeinde erkundigen solltest.
Ich kann dir nur empfehlen einen guten Anwalt aufzusuchen und Prozesskostenhilfe zu beantragen (macht der Anwalt - frag vorab telefonisch nach, ob du als Klientin mit PKH in Frage kommst).
Alles Gute!
VLG nefertari1968
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Hallo nachgefragt,
ein Stückweit magst du ja recht haben, mit dem was du schreibst - aber wir wissen nicht, warum sie sich von ihrem Mann trennen möchte, bzw. die Scheidung anstrebt?
Wir können nicht beurteilen, ob ihr Anliegen begründet ist, vielleicht ist der Mann ein Schläger, ein Trinker oder ein Spieler? Vielleicht geht er dauernd fremd - wer weiß das schon? Vielleicht sind das auch die Gründe, die sie dazu veranlassen, davon auszugehen, dass die Kinder bei ihr besser aufgehoben sind...
Und solange wir das alles nicht wissen, sollten wir uns einfach darum bemühen, solche Fragen kritiklos und nicht wertend zu beantworten - es sei denn, wir werden im Laufe des Postings eines Besseren belehrt.
Jedenfalls sehe ich es so.
VLG nefertari1968
Wohngeld gibt es meines Wissens ab nächstes Jahr nicht mehr.
Wie schon nachgefragt schrieb muß erst geklärt werden ob Dein Mann nicht beide Kinder zu sich nimmt.
Die Kinder sind bereits in einem Alter wo sie durchaus von einem vollzeit arbeitenden Mann betreut werden können, was man im übrigen auch von Dir verlangen kann wenn sie bei Dir sein sollten womit Du keinen Anspruch auf vollen Unterhalt, wenn überhaupt, für Dich hättest.
Sie sind in einem Alter wo man sie auch trennen könnte, jedes Kind zu einem Elternteil.
Meine Kinder sind etwa im gleichen Alter, beide haben bereits getrennte Freundeskreise und total unterschiedliche Interessen.
@ nefertani,
erfahrungsgemäß erzählt der Fragesteller wichtige Details (Schläger, Trinker oder ähnliches) gleich am Anfang, da es für den Fragesteller bedeutende Details sind.
Dei Fragestellering nennt hier sogar schon Alter der Kinder und Einkommenshöhe.
Da gehe ich mal davon aus, dass da keine
großartigen Härten vorliegen.
Ich finde, seine eigenen Forderungen beginnt man dann zu relativieren, wenn man darüber nachdenkt, dass es auch genau anders herum kommen könnte.....
Gruß,
nachgefragt
Hallo Leinad,
theoretisch könnte man die Kinder trennen, ja - wird aber in der Praxis kaum so gehandhabt. Im Übrigen werden die Kinder gefragt, bei welchem Elternteil sie leben wollen. Da kann weder Mann noch Frau einfach so bestimmen, dass die Kinder bei ihm/ihr leben sollen.
Ich bin mir übrigens sicher, dass eins der Kinder vorhin noch jünger war, sonst hätte ich die Frage nach Vollzeit anders beantwortet. Bei einem 12-jährigen Kind kann sie Vollzeit arbeiten - aber sind die gesetzl. Bestimmungen da gleichlautend - ich glaube nicht....
VLg nefertari1968
dass Kinder älter werden, bekommen
viele geschiedene Frauen nicht mit; diese Erfahrung haben ja viele Männer schon gemacht.
Wieviele Mütter sprechen von ihrem stets noch viel Betreuung und Zuwendung bedürfenden kleinen Jungen - und meinen damit den 16jährigen, der längst mit der Freundin in die Disco geht.
Insofern sei Dir nachgesehen, nefertari,
dass Du instinktiv einmnal von jüngeren
Kindern ausgegangen bist.
Grüße,
nachgefragt
Hallo nachgefragt,
hab es ja auch noch vor mir.... bibber...
VLG nefertari1968
Nach meiner Erfahrung werden die Kinder in diesem Alter nur gefragt bei wem sie leben möchten wenn sich die Eltern nicht einig sind.
So war es zumindest bei mir.
Stimmt Leinad,
aber nachgefragt hat in Frage gestellt , dass die Kinder bei Mama leben und Pergrin setzt das offensichtlich voraus... Also werden die Kids vermutlich gefragt....
@nefertari1968
Wenn die Kids bei Mama leben wollen und Papa damit einverstanden ist gibts kein Problem.
Wenn die Kids bei Papa leben wollen und Mama damit einverstanden ist gibts auch kein Problem.
Wenn Papa/Mama aber sagt er/sie will die Kids auch werden die Kids gefragt.
Wohngeld gibt es ab 2005 nicht mehr für Sozialhilfe- und AlGII-Empfänger.
Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch darauf.
Wenn die Kinder bei Dir leben hast Du Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen Deines Mannes. Du hast auch Anspruch auf Ehegattenunterhalt, der richtet sich aber auch wieder nach dem Einkommen Deines Mannes. Beim Alter der Kinder ist ein Halbtagsjob ok.
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