Scheidung kurze Ehedauer Unterhalt?

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Aufwacher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung kurze Ehedauer Unterhalt?

Hallo, muß kurz meinen Fall schildern... ich (37) habe vor 1,5 Jahren geheiratet. Das Ganze geschah nach relativ kurzem Kennenlernen aus großer Verliebtheit heraus. Und wie das dann so ist, hatten wir große Pläne... ein gemeinsames Kind, berufliche Pläne, sich zusammen etwas aufbauen usw. ... Leider hat sich diese Ehe anders entwickelt, und eine Trennung ist nun unvermeidlich. Meine Noch-Ehefrau (34) will und kann sich an vieles plötzlich nicht mehr erinnern und macht mir, um es kurz zu fassen, das tägliche Zusammenleben zur Hölle auf Erden. Nach dem Bezug unserer gemeinsamen Wohnung wollte sie wieder als Physiotherapeutin arbeiten gehen, um zu unserem Familieneinkommen beizutragen, denn mein Einkommen reicht auf Dauer nicht für alles. Vor unserer Ehe bezog sie Arbeitslosengeld II. Nun liegt sie den ganzen Tag im Bett und überlegt, was sie mal machen möchte, da sie festgestellt hat, daß sie nicht mehr mit alten und kranken Menschen arbeiten will. Wir sind beide erwachsen und sollten uns mit Respekt behandeln, aber das kann sie nicht und das mußte ich schmerzlich erkennen. Sie brachte in unsere Ehe eine 11 jährige Tochter mit ein. Ich hoffe, daß ich meine Situation hier genügend skizzieren konnte... Ich möchte für mich die Chance haben, trotz dieses Lebens- Fehlers noch einmal anzufangen. Dazu muß aber erst mal innerer und äußerer Abstand hergestellt werden. Habe nur leider das Gefühl, daß sie sich querstellen wird und alles nehmen wird, was sie kriegen kann.

Deshalb meine Fragen?


Wie kann ich aus dieser Ehe ohne allzu große Schäden wieder rauskommen?
Wie kann man die Scheidung möglichst schnell hinter sich bringen um die Voraussetzungen für einen Neuanfang zu haben?
Muß ich trotz dieser kurzen Ehe Unterhalt für sie zahlen? Wenn ja wieviel? Ich bekomme monatlich 2300,- netto (Steuerklasse 3), sie nichts.
Wie finde ich einen guten Anwalt, der meine Situation nachvollzieht und nicht nur an seinem Profit interessiert ist?
Ab wann würde sich für mich die Steuerklasse ändern?
Sollte ich die Trennung noch in diesem Jahr vollziehen, oder warten?

Danke Euch schon mal für Euer Engagement...
viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 234x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Aufwacher
Aus welchem Grund bist Du jetzt erst aufgewacht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

@Hunter54

Welch geistreiche Antwort.

Hallo Aufwacher

Wenn nicht irgend in Grund zur Härtefall-Reglung zutrifft wirst du wohl oder übel das Trennungsjahr abwarten müssen. In dieser Zeit steht ihr, leider, Trennungsunterhalt zu.
Von deinem bereinigten Netto ziehst du berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG 5% oder tatsächliche Kosten), Altersvorsorge (bis 4% vom Nettogehalt) und etwaige Kredit-Schuldenzahlungen die vor oder während der Ehe entstanden sind.
Die Steuerklasse ändert sich nächstes Jahr. Beachte bitte das du da reichlich weniger an Netto hast und das auf Grundlage dieses Einkommens der Trennungsunterhalt berechnet wird.
Für die Tochter deiner Noch-Frau brauchst du nichts zahlen, sie ist nicht dein Kind.
Im Trennungsjahr ist es deiner Noch-Frau auch leider noch nicht "zuzumuten" sich Arbeit zu suchen. Nach der Scheidung dann allerdings schon. Bedenke bitte auch, das der Stichtag für die kurze Ehedauer, der Scheidungsantrag ist.
Ruf mal bei der Rechtsanwaltkammer an, die können dir Anwälte aus deiner Umgebung nennen.

Um eine ungefähre Rechnung aufzustellen fehlt es noch an einige Fakten und Zahlen:
- bereinigtes Netto inkl. Weihnachts-Urlaubsgeld
- zuständiges OLG
- etwaige andere Posten die abzugsfähig sind (ehebedingte Schulden oder auch voreheliche Schulden)

So, das erst mal für´s Erste.

Grüßle dream

2x Hilfreiche Antwort

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