Hallo zusammen,
da jeder Fall anders ist, stelle ich meinen auch mal rein.
Nach 5 Jahren Ehe lebe ich nun seit Ostern 2013 getrennt in einer eigenen Wohnung. Die Kinder 2 3/4 und 5 1/2 leben bei der Mutter. Die Mutter hat während der ganzen Zeit nicht gearbeitet und hatte vorher einen Job, der mit ca. 70.000€ dotiert war. Jetzt will Sie wieder einsteigen.
Ich selbst verdiene etwas mehr als das doppelte und habe über die ganze Zeit das komplette Leben finanziert. Aktuell ja auch.
Nun die Frage, da ich durch meine Recherche zu viele verwirrende Antworten gefunden habe.
1. Sehe ich es richtig, dass die Frau wieder arbeiten muss, wenn das Kind 3 Jahre alt ist?
2. Was von dem Geld wird dann dem zu zahlenden Unterhalt angerechnet?
3. Dass ich Unterhalt für die Kinder zahle ist klar. Für die Frau auch? Und wenn ja wieviel 3/7 des Gehaltes abzüglich des Kindergeldes?
4.Muss die Frau vom Unterhalt eigentlich auch Kindergarten etc. bestreiten?
5. Wie verhält es sich, wenn man in der Zeit Schulden aufgebaut hat?
6. Wird ein Eigentum der Frau mit angerechnet?
7. Wie weit weichen die Beträge von der Düsseldorfer Tabelle ab, da ich mehr als 5.000€ Netto verdiene?
So das mal der erste Schwung an Fragen. Ich bschäftige mich noch nicht so lange mit der Scheidung, aber sehe, dass es anders finanziell noch ungeklärter ist.
Herzlichen Dank
Scheidung mit 2 Kindern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Mythos95,
Du zahlst z.Z. Trennungsunterhalt. Dieser kann bis
zur rechtskräftigen Scheidung gefordert werden.
Deine Bald-ex muss sich um einen Job bemühen (aber auch einen finden).
Ihr Verdienst würde auf den TU angerechnet, nicht aber auf den Kindesunterhalt.
Schulden die nach der Trennung enstehen, werden nicht beim Unterhalt berücksichtigt.
Die DT geht nicht von Netto aus, sondern vom bereinigten
Netto.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 23.10.2013 22:35
quote:<hr size=1 noshade>1. Sehe ich es richtig, dass die Frau wieder arbeiten muss, wenn das Kind 3 Jahre alt ist? <hr size=1 noshade>
Nein, dass ist so nicht richtig. Die 3-Jahres-Grenze gilt nur bei Eltern, die nie verheiratet waren. Vor der Scheidung wird man eine Arbeitsaufnahme nicht erwarten können.
Hier wird auch eine erhebliche Rolle spielen, dass die Frau offenbar zugunsten der Familie auf eine Karriere verzichtet hat. Selbst wenn sie wieder Vollzeit arbeiten würde, wird sie dabei nicht das erzielen können, was sie verdienen würde, wenn sie keine Kinder gehabt hätte. (Plattes Beispiel: Wer vor 5 Jahren 70T€ hatte, könnte jetzt durch Lohnsteigerungen und Beförderungen bei 100T€ angekommen sein. Deine Frau war aber jetzt 5 Jahre zu Hause und hat diverse Beförderungsrunden verpasst. Bei einem Wiedereinstieg wird sie daher wahrscheinlich erstmal "nur" die 70T€ erzielen können, die sie vor der Ehe hatte. Macht 30T€ ehebedingten Nachteil.)
In solchen Konstellationen muss auch der "Karierrenachteil" durch Unterhalt kompensiert werden. Auch (sehr) weit über den dritten Geburtstag der Kinder hinaus.
siehe:
http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bgh-ausgleich-ehebedingter-nachteile-beim-nachehelichen-unterhalt_220_180370.html
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn die Gute nach so langer Pause überhaupt wieder mit dem alten Gehalt starten kann. Eher unwahrscheinlich.
wirdwerden
-----------------
""
Hallo,
und die Frau muss bei einem 3 Jährigen auch keineswegs Vollzeit arbeiten. Zumal ein zweites Kind da ist.
Interessant wäre auch, ob ihr die Zugewinngemeinschaft beendet habt.
-----------------
"Chylla"
Wie beendet man denn eine Zugewinngemeinschaft?
Ja Sie wird wieder in den alten Job einsteigen - vermutlich mit 20 Stunden.
Es geht mir ja auch nicht darum, dass ich nicht zahlen möchte etc. - ich möchte nur ein Gefühl für die Höhe haben.
So doof es sich anhört, aber ich habe das Gefühl, dass ich mich besser stelle als jetzt - kaum zu glauben aber wahr!
Besten Dank
-----------------
""
Hallo!
quote:
Wie beendet man denn eine Zugewinngemeinschaft?
Mit Zustellung des Scheidungsantrages.
LG nero
-----------------
""
Hallo,
hier ein paar ergänzende Antworten zu deinen Fragen:
1. So lange ihr verheiratet seid, muss die Frau nicht arbeiten, nach der Scheidung in der Regel mit Vollendung des 3. Lj des jüngsten Kindes, es gibt Ausnahmen hiervon.
2.u. 3. Sollte sie eigene Einkünfte haben, werden sie bereinigt. Die Differenz deines bereinigten Einkommens- KU und ihres Einkommens bildet die Basis für den Trennungsunterhalt, dieser beträgt 3/7 der Differenz.
4. i.d.R. ja
5.Schulden die während der Ehe entstehen können unterhaltsrelevant sein.
6. Eigentum, das während der Ehe erworben wird, wird bei der Scheidung beim Zugewinn berücksichtigt, voreheliches nicht.
7. Das ist wie die DDT sagt von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten