HalliHallo,
mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen und wir haben einen Ehevertrag, der eigentlich alles was jetzt passiert regelt. Jetzt frage ich mich, was vor Gericht überhaupt noch geklärt werden muss, denn wir haben keinerlei Streit und wollen einfach alles so machen, wie wir es damals zusammen geregelt haben. ich habe mal gelesen, dass es dann die Möglichkeit gibt, dass nur ein Anwalt beauftragt wird, stimmt das? Oder hat man davon am Ende dann irgendwelche Nachteile? Und falls man das macht und doch Probleme auftreten, bis wann kann man noch einen zweiten Anwalt dazu holen?
Liebe Grüße
Scheidung mit Ehevertrag - reicht ein Anwalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitatmein Mann und ich wollen uns scheiden lassen und wir haben einen Ehevertrag, der eigentlich alles was jetzt passiert regelt. Jetzt frage ich mich, was vor Gericht überhaupt noch geklärt werden muss :
Von Amt wegen wird bei einer Scheidung nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles Weitere nur auf Antrag (Kosten!).
Zitat:ich habe mal gelesen, dass es dann die Möglichkeit gibt, dass nur ein Anwalt beauftragt wird, stimmt das?
Es genügt, wenn einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellt. Hierzu ist ein Anwalt erforderlich. Der Anwalt darf nur eine Partei vertreten.
Zitat:Oder hat man davon am Ende dann irgendwelche Nachteile?
Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Zitat:Und falls man das macht und doch Probleme auftreten, bis wann kann man noch einen zweiten Anwalt dazu holen?
Jederzeit.
Damals?Zitatwollen einfach alles so machen, wie wir es damals zusammen geregelt haben. :
https://www.123recht.de/Forum-__f589347.html
Nach Ablauf des Trennungsjahres (nicht nach Abschluss Ehevertrag!) kann der Scheidungsantrag durch 1 Anwalt bei Gericht eingereicht werden.
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Hallo,
wenn ihr bereits alle Scheidungsfolgen außergerichtlich geregelt habt, dann eröffnet sich die Möglichkeit des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens (https://scheidung.link/Einvernehmliche_Scheidung). Damit senkt ihr nicht nur den Streitwert des Verfahrens, sondern wie du schon richtig sagtest ist nur ein Scheidungsanwalt erforderlich. Da ihr schon alles in einem Ehevertrag festgehalten habt steht dieser in keinem Interessenskonflikt und erledigt im Grunde genommen nur noch die Formalien für euch. Ganz könnt ihr auf ihn dennoch nicht verzichten, denn es herrscht Anwaltszwang vor den deutschen Familiengerichten. Sollte die Partei ohne Anwalt doch noch einen beauftragen wollen, kann sie dies jederzeit machen. Insoweit geht man auch kein Risiko ein.
Zitatdenn wir haben keinerlei Streit :
Das kann sich sehr schnell ändern und dann ist derjenige ohne Anwalt in einer schlechteren Position.
Außerdem überblickst du vielleicht nicht alle Folgen.
Ich wäre da vorsichtig.
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