Scheidung nach 16 Jahren

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mike63speyer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 16 Jahren

Hallo ihr lieben,
Ich Mann (noch 54) Sie 45 zwei Kinder Sohn 13 Tochter 15.
Sie (Frau hat nun 85.000€ Geerbt, besser gesagt hat Ihr Erbanteil vom Haus auszahlen lassen, im gleichen Moment ist Ihr auch eingefallen das wir uns Auseinander gelebt haben, das heiß sie möchte die Scheidung. Ich habe nun sieben lange Monate versucht ihr diesen Gedanken auszureden, jedoch vergebens. Nun wir Wohnen in einem Haus zur Miete die Miete beträgt inkl. N.K. 1190,00.-€, der Mietvertrag ist auf mich gelaufen, da mir das Haus zu groß ist habe ich den Mietvertrag auf Sie umschreiben lassen, Sie sagte das Sie gerne hier Wohnen bleiben möchte, (SIE Mini Job 450,00.-€), ich suche nun eine Wohnung für mich und meinen Sohn der mit mir hier ausziehen möchte. Ich selber verdiene 1650,00.-€ und bekomme noch eine Unfallrente von 950,00.-€. Die ganzen Monate, nach dem Sie sagte, das Sie die Scheidung will, hat Sie sich mit keinem Pfennig an der Miete / Nebenkosten / Versicherungen usw. Beteiligt. Nun da der Mietvertrag auf Sie läuft verlangt Sie Beteiligung an den Kosten. Ich konnte mir eigentlich nie etwas auf die Seite legen. Auch von meiner damaligen Abfindung 95.000,00.-€ habe ich nichts es wurde alles in die Familie Investiert, Auto für die Frau, Küche , Urlaub .... usw Schulden getilgt.
Kann Sie Verlangen, das ich mich an den hälften der Kosten Beteilige? Auch hat Sie mir klar gemacht das ich von den 85.000,00.-€ nicht bekommen werde, ist dies auch korrekt?. Ich war auch schon bei einer Anwältin die mir eigentlich keine große Hoffnung und keine genaue Angaben machen konnte , eher hat Sie mich eingeschüchtert nach dem Sie erfahren hat welche Anwältin meine Frau hat ( "Oh Gott die schlimmste hier vom Ort")
Vielen Dank für ein paar Infos .
Euer Michael

Was ich vergessen habe, kann Sie mich zwingen Möbel mit zu nehmen ?

-- Editiert von Mike63speyer am 30.07.2018 19:19

-- Editiert von Mike63speyer am 30.07.2018 19:41

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Mike63speyer):
Ich konnte mir eigentlich nie etwas auf die Seite legen. Auch von meiner damaligen Abfindung 95.000,00.-€ habe ich nichts es wurde alles in die Familie Investiert, Auto für die Frau, Küche , Urlaub ....


Ich gehe mal davon aus, dass ihr in Zugewinngemeinschaft lebt. Damit sind deine Einkünfte in die gemeinsame Haushaltsführung eingeflossen und verbraucht.

Zitat (von Mike63speyer):
... habe ich den Mietvertrag auf Sie umschreiben lassen, Sie sagte das Sie gerne hier Wohnen bleiben möchte


Zitat (von Mike63speyer):
ich suche nun eine Wohnung für mich und meinen Sohn der mit mir hier ausziehen möchte.


Na das ist doch eine klare Sache: nach dem Umzug ist jeder für SEINE Wohnung verantwortlich.

Da du aber das höhere Einkommen hast, kann deine Frau wahrscheinlich Trennungsunterhalt verlangen.

Weiterhin muss man noch vorrangig den Kindesunterhalt regeln. Du bist mit deinem Einkommen vermutlich leistungsfähig. Ob deine Frau auch zahlen kann, das kann ich nicht sagen. Andererseits unterliegt sie dem bei dir lebenden Kind gegenüber der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Zitat (von Mike63speyer):
Auch hat Sie mir klar gemacht das ich von den 85.000,00.-€ nicht bekommen werde, ist dies auch korrekt?


Ich fürchte ja ... weil das Erbe nicht ihren Zugewinn erhöht, sondern zum Anfangsvermögen gezählt wird. Und damit siehst du im Endeffekt nix von dem Geld.

Ansonsten bleibt noch der Hausrat aufzuteilen und ggfs. den Zugewinn auszugleichen. Dabei kann die Rückzahlung der Schulden während der Ehezeit eine Rolle spielen. Wer die Möbel mitnimmt, darüber müsst ihr euch einigen.

Alles in allem solltest du schon sehr darauf achten, nicht über den Tisch gezogen zu werden.



-- Editiert von Marcus2009 am 30.07.2018 20:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mike63speyer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von Mike63speyer):
Ich konnte mir eigentlich nie etwas auf die Seite legen. Auch von meiner damaligen Abfindung 95.000,00.-€ habe ich nichts es wurde alles in die Familie Investiert, Auto für die Frau, Küche , Urlaub ....


Ich gehe mal davon aus, dass ihr in Zugewinngemeinschaft lebt. Damit sind deine Einkünfte in die gemeinsame Haushaltsführung eingeflossen und verbraucht.

Zitat (von Mike63speyer):
... habe ich den Mietvertrag auf Sie umschreiben lassen, Sie sagte das Sie gerne hier Wohnen bleiben möchte


Zitat (von Mike63speyer):
ich suche nun eine Wohnung für mich und meinen Sohn der mit mir hier ausziehen möchte.


Na das ist doch eine klare Sache: nach dem Umzug ist jeder für SEINE Wohnung verantwortlich.

Da du aber das höhere Einkommen hast, kann deine Frau wahrscheinlich Trennungsunterhalt verlangen.

Weiterhin muss man noch vorrangig den Kindesunterhalt regeln. Du bist mit deinem Einkommen vermutlich leistungsfähig. Ob deine Frau auch zahlen kann, das kann ich nicht sagen. Andererseits unterliegt sie dem bei dir lebenden Kind gegenüber der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Zitat (von Mike63speyer):
Auch hat Sie mir klar gemacht das ich von den 85.000,00.-€ nicht bekommen werde, ist dies auch korrekt?


Ich fürchte ja ... weil das Erbe nicht ihren Zugewinn erhöht, sondern zum Anfangsvermögen gezählt wird. Und damit siehst du im Endeffekt nix von dem Geld.

Ansonsten bleibt noch der Hausrat aufzuteilen und ggfs. den Zugewinn auszugleichen. Dabei kann die Rückzahlung der Schulden während der Ehezeit eine Rolle spielen. Wer die Möbel mitnimmt, darüber müsst ihr euch einigen.

Alles in allem solltest du schon sehr darauf achten, nicht über den Tisch gezogen zu werden.



-- Editiert von Marcus2009 am 30.07.2018 20:49


Danke Dir Marcus2009 für die schnelle Antwort, ich bin jetzt schon ein wenig geblättelt wenn man das so sagen kann, also wird ihr erbe das Sie nun hat überhaupt nicht berücksichtigt, verstehe ich das richtig. Auch das Sie die ganze Zeit das ganze Kindergeld einstreicht ist auch OK .... boar in welchem Land leben wir ... ich glaub ich werde total ausgezogen. Das Zweitfahrzeug ein Ford Fiesta der auch auf mich läuft dürfte ich ihr auch nicht abnehmen, ich schrieb ja sie hat die schlimmste Anwältin von hier. Was bleibt mir am ende ... Schulden machen damit ich einen Neuanfang bekomme. Meine Frau hat auch eine gute Freundin, diese bekommt mit drei Kinder 1700.- Unterhalt und sogar noch Mietzuschuss ach ja Sie lebt im eigenen haus das Sie damit weiter ab bezahlt ... das sind doch mal dinge ach ja diese Freundin ist auch bei dieser ANWÄLTIN ^^.
Es tut schon ein wenig gut hier zu schreiben...
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Mike63speyer):
also wird ihr erbe das Sie nun hat überhaupt nicht berücksichtigt


Das Erbe habt ihr nicht gemeinschaftlich erwirtschaftet, sondern das ist deiner Frau ALLEIN zugeflossen. Und deshalb hast du daran keinen Anteil.

Zitat (von Mike63speyer):
Auch das Sie die ganze Zeit das ganze Kindergeld einstreicht ist auch OK


Zur Zeit wirtschaftet ihr ja noch gemeinsam. Wenn du ausgezogen bist und dein Sohn bei dir lebt, dann steht dir selbstverständlich auch sein Kindergeld zu.

Zitat (von Mike63speyer):
Das Zweitfahrzeug ein Ford Fiesta der auch auf mich läuft dürfte ich ihr auch nicht abnehmen


Das Fahrzeug zählt m.W. zum Hausrat. Und der ist aufzuteilen.

Ihr habt vermutlich kein großes gemeinschaftliches Vermögen aufgebaut und wohl auch keine gemeinsame Immobilie. Und deshalb dürfte sich der Zugewinnausgleich (wenn er denn überhaupt geltend gemacht werden sollte) in Grenzen halten. Vermutlich musst du auch keinen oder nur wenig nachehelichen Unterhalt zahlen, weil die Kinder schon groß sind und deine Frau arbeiten geht. Außerdem dürfte sich der Kindesunterhalt für Sohn und Tochter in etwa ausgleichen. Wenn deine Frau nicht zahlen kann, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.

Alles in allem kommst du doch noch gut davon. Also da geht es anderen "Scheidungsopfern" deutlich schlechter als dir.

Und noch etwas: mag sein, dass deine Frau eine tolle Anwältin hat. Aber die steht auch nicht über dem Gesetz. Da musst du halt mit Klugheit und Geschick dagegen halten ... Komm halt wieder runter von deiner Palme ! :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die Frau wird sich auch nicht auf Dauer auf dem Unterhalt ausruhen können. Wenn Ihr getrennt lebt, also das Trennungsjahr durchlauft, wird sie Trennungsunterhalt beanspruchen können, nach der Ehe dürfte der Ehegattenunterhalt nur noch sehr begrenzte Zeit zu zahlen sein. Die Tochter ist groß, die Frau kann ja offensichtlich arbeiten, also wird sie sich nach der Scheidung baldmöglichst um einen Ganztagsjob bemühen dürfen. Wenn sie dann die Miete zahlen kann, ist's ja fein für sie. Wenn nicht, nicht.

Heutzutage gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Zumindest ein kleiner Trost für geschröpfte Ehegatten beiden Geschlechts.

Was den Zweitwagen angeht, da sollte man drauf drängen, daß der, der die Karre kriegt, auch die Raten zahlt, ist ja logisch. Ansonsten das Ding verticken, den Kredit mit dem Erlös bezahlen und falls was übrig bleibt, aufteilen. Ansonsten verkaufen, den Kredit ablösen und der Rest, der dann noch zu zahlen ist, wird hälftig aufgeteilt. Da gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mike63speyer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Zweitwagen FORD FIESTA habe ich damals von meiner damaligen Abfindung bezahlt der wagen ist auch auf mich Angemeldet, wie gesagt ich dürfe diesen nicht verkaufen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Quatsch, natürlich darf die Kiste verkauft werden. Wenn man sich nicht einig wird, wer das Auto übernimmt (und dann auch gefälligst die Kosten dafür trägt), dann wird das Ding, wenn die Bank einwilligt, versteigert und die Frau kann sich ja dann ein Fahrrad mit Anhänger kaufen.

Ich meine, Sie sollten sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen, sonst werden Sie komplett ausgenommen. Es gibt ja mehr Anwälte als die Ihrer Frau und die, die Sie angefragt hatten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, verstehe ich das richtig: du hast den Wagen auf deinen Namen gekauft, du zahlst die Versicherung und die Steuer .... aber deine Frau nutzt das Fahrzeug.

Wer sagt denn jetzt, dass du das Fahrzeug nicht verkaufen darfst ? Und wie wird das begründet ?

Wenn du den Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Schlüssel für das Fahrzeug hast, wer sollte dich dann daran hindern das Fahrzeug zu verkaufen ?

Was sagt denn deine Anwältin dazu ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich würde jetzt wegen des Autos keinen streit anfangen, sondern erst mal grundsätzlich vorgehen.
Zur Abfindung: die hast du während deiner Ehe bekommen und sie war für einen Job, den du auch bereits während deiner Ehe ausgeführt hast? Dann ist das Zugewinn, also ve3rgiss die Möglichkeit, da irgend etwas rausrechnen zu können.

Was die Beteiligung an der Miete angeht: das kann für dich nur eine weitere Motivation sein, die schnellstens(!) eine eigene Wohnung zu suchen. Deine Frau ist den Mietvertrag offenbar mit dem Ziel der Trennung eingegangen, ihr Mietvertrag ist also ihr Problem. Aber solange du da wohnst, ist natürlich eine "Untermiete" rechtens.

Trennungsjahr in der Ehewohnung zu verbringen, kommt vor. Ihr fangt also jetzt mit der Trennung an.
Wenn bereits geklärt ist, dass dein Sohn bei dir ist und die Tochter bei der Mutter, dann teilt ihr zurzeit wohl das Haus zu jeweils 50% und du beteiligst dich, solange du da wohnst, halt entsprechend. Damit steht dir dann aber auch das Kindergeld des Sohnes bereits zu, denn den versorgst du ja jetzt. Musst halt mit ihm klären, welcher Bereich des Kühlschranks jetzt eurer ist und wie du seine Wäsche wäscht.

Wenn du ausgezogen bist, entfällt diese Beteiligung natürlich und du zahlst stattdessen deine eigene Miete.
Dazu zahlst du Unterhalt an die Tochter und hast Unterhaltsanspruch für den Sohn. Wie schon oben gesagt, wirst du, nachdem du deine Frau vergeblich dazu aufgefordert hast, wohl Unterhaltsvorschuss beantragen müssen - spätestens nach der Scheidung. Das hat dann auch seine Vorteile, denn die Kasse wird deine Frau schon etwas gezielter zu einer ergiebigeren Erwerbstätigkeit drängen, da dein Sohn privilegiert ist. Und damit sinkt dann auch wieder der Unterhaltsanspruch der Frau gegen dich.
Da wird auch die beste Anwältin nichts ausrichten können. Allenfalls könnte deine Frau durch die Scheidung psychisch so belastet sein, dass sie arbeitsunfähig ist. Da das aber auch erst nach der Ehe auftritt, musst du das auch nicht abfedern.

Ich denke, so schlecht sieht deine finanzielle Zukunft nicht aus, da würde ich eher bei der Frau schwarz sehen 8sooo viel Geld hat sie nun auch gerade nicht bekommen). Dass du menschlich wohl sehr enttäuscht bist, ist eine andere Frage.
Konzentriere dich auch die Wohnungssuche und sieh zu, dass du die Scheidung schnell durchbekommst. Danach sortierst du den Rest neu.
Und mache möglichst wenig Nebenkriegsschauplätze (Auto!) auf.

2x Hilfreiche Antwort

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