Scheidung nach 3 Monaten Ehe

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 3 Monaten Ehe

Hallo zusammen,

ich schilder nun mal einen Fall in meinem Freundeskreis.

Das Paar kennt sich seit 06/2008 und hat im 10/2008 bereits geheiratet. Nach nun 3 Monaten Ehe will Sie die Scheidung.
Zu Ihr:
- ist wieder mit ihrem Ex zusammen
- hat den Ehemann betrogen
- sagt, dass sie ihn nie geliebt hat
- arbeitslos - aber nicht gemeldet
- wohnt immer noch in der Wohnung vom Ehemann
- will Unterhalt haben, dass ist ihr das wichtigste
- lässt sich alles vom Ex, bzw. neuen Freund bezahlen
- holt Tiere in die Wohnung, die laut Mietvertrag jedoch verboten sind

Kann man da nicht irgendwas machen? Es deutet alles auf eine "Zweck-Ehe" ihrerseits. Es passte ja alles wunderbar:
- einer der Sie heiratet, damit Sie auch wieder versichert ist
- kann sich scheiden lassen, dann bekommt sie kohle
- jemand der sie schwängert (ist gott sei dank "gut" gegangen)
- und ne Wohnung wo sie keiner so schnell rausschmeißen kann

Ich kann das alles nicht verstehen. Man muss doch da etwas tuen können, oder? Der Ehemann wurde nur verarscht, und versteht jetzt die Welt nicht mehr.

Und schon selbst das mit den Haustieren - das kann ja wohl nicht sein, oder?!


Ich bitte um Hilfe!

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31 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Lula,

zum Heiraten gehören immer zwei.... Er hat ja schließlich auch mit gemacht.

Einen Unterhaltsanspruch kann ich wegen Kurzehe nicht erkennen. Er sollte sich sofort als getrennt lebend beim Einwohneramt und Finanzamt melden, damit die Trennung auch offiziell dokumentiert ist.

Schuldprinzip gibt es nicht mehr. Wer sich warum trennt ist eigentlich wurscht, allenfalls für eine eventuelle Unterhaltsverwirkung sollte man ihr Verhalten im Hinterstübchen haben.

Wenn nur er im Mietvertrag steht, sollte er sie mit Fristsetzung zum Auszug auffordern.

Grüße

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Lula1986 hallo,
der Ehemann versteht die Welt nicht mehr, bedeutet das er trauert der Frau hinterher oder er will so schnell als möglich einen Schlussstrich ziehen?



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Aber sonst war es wohl Liebe! :love:
Die Antwort ist sehr einfach: sie hat einen Dussel gesucht, den sie ausplündern kann, mit Liebe, versteht sich. Ratschlag: schnell weg! so schnell es geht, und lieber einmal unglücklich traurig sein! Oder, wie wir früher sagten:
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. :devil:

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#4
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, "eigentlich" liebt er Sie ja noch. Er kann seine Gefühle trotz allem nicht abstellen. Aber er möchte nun endlich einen Schlussstrich haben, und zwar so, dass er Sie nicht jeden Tag "ertragen" muss.

Nur das ist laut seinem Anwalt ja nicht so einfach. Es ist SEINE Wohnung, er steht allleine im Mietvertrag - aber trotzdem kann er seine Frau nicht rausschmeißen.

Also wie soll das nun alles weiter gehen? Er geht daran kaputt und sie ist happy mit ihrem Neuen, den sie ja sogar mit in die Wohnung ihres Mannes nimmt.

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#5
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Was denn nun, liebt er sie noch oder hat er nur das Gefühl, sie ertragen zu müssen???

Schon suspekt, was manche so alles mit sich machen lassen.

Mensch wach werden und handeln. Da ist nur an einen schnellen Schlußstrich zu denken und nicht weiterhin leiden wollen und sich überall darüber beklagen, wie sehr man doch betrogen und verarscht wurde...

Ist das ein Kerl oder ein *Tischdecken-Ausschüttler*? Entschuldigung - aber diese Mitleidstour ist widerlich!

Klotzen - nicht kleckern und mit dem Handeln kommt dann auch das Gefühl, genau richtig gehandelt zu haben. BEFREIUNG ist angesagt...

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Er geht daran kaputt und sie ist happy mit ihrem Neuen, den sie ja sogar mit in die Wohnung ihres Mannes nimmt.


Und warum setzt er sie nicht vor die Tür? Masochistisch veranlagt? Sorry, aber das würde ich mir nun nicht bieten lassen!
Es ist seine Wohnung, er steht alleine im Mietvertrag, es gibt keine Kinder (wegen derer sie evtl. die Wohnung zugesprochen bekommen könnte), sie ist durchaus in der Lage und auch in der Position, sich eine neue Bleibe zu suchen.

Die ganze Angelegenheit - Trennung und Scheidung! - sollte er zügig über die Bühne bringen, denn oft genug schon wurde aus einer vermeintlichen Kurzehe ohne Unterhaltsansprüche durch Verzögerungstaktiken oder einfach nur Bequemlichkeit eine normale Ehedauer, aus der dann Unterhaltsansprüche resultieren können. Dazu kommen dann noch Rentenanwartschaften, die übertragen werden usw.

Dein Freund soll seinen Ar.sch hochkriegen und sich nicht weiter unterbuttern lassen. Vor allem auch seinen Vorgänger bzw. Nachfolger muss er keinesfalls in seiner Wohnung, wenns geht noch in seinem Bett dulden.

Ach, und was die Tiere angeht, die sie trotz Verbot des Vermieters anschafft - das kann böse Kosequenzen für ihn haben, denn er ist der Mieter und verantwortlich für alles, was in der Wohnung geschieht. Ein Grund mehr, ihr eine eigene Wohnung dringend ans Herz zu legen.


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 30.01.2009 11:51

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Auch wenn alle wieder über mich herfallen, daß ich böses Blut schüren würde,
ich schreib es zur Warnung trotzdem, weil der Betroffene es j e t z t wissen soll:
Wenn die Dame von dem anderen schwanger werden sollte, gilt er als Vater und das Kind ist ehelich geboren.
Überbringe es bitte dem Betroffenen.
Und daß sie den Ex oder Neuen- egal wie- mit nach Hause in die eheliche Wohnung bringt, braucht er auch nicht zu dulden, auch wenn sein Anwalt es nicht weiß! Das ist schon eine starke Ehestörung, und die Ehe ist durch das Grundgesetz geschützt. Sag das dem unwissenden Anwalt!
:kotz:

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Noch mal von mir: hab es mir anders überlegt!!! Sagt es dem unwissenden Anwalt NICHT, sonst müßte der junge Ehemann ja nochmal zu diesem Anwalt pilgern. Und was soll er da? :grins:
Zur Erläuterung: Im Beitrag davor ist natürlich gemeint, daß der Ehemann als der gesetzliche Vater gilt, falls das jemand anders verstanden haben sollte:(:

-- Editiert von Pachlus am 30.01.2009 13:23

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#9
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also,

sein Anwalt sagt, er darf sie nicht vor die Tür setzen. Da hat er sich ja bereits informiert.

Und die Scheidung kann, laut Anwalt, erst nächstes Jahr vollzogen werden, weil seit dem 22.01.08 erst das Trennungsjahr läuft.

Um so mehr ich hier von euch lese, desto mehr denke ich dass sein Anwalt keine Ahnung hat. oder?

bzgl. der Haustiere und Konsequenzen brauch er sich keine Sorgen machen. Die Vermieterin ist seine Schwester. wenn sie die kündigung bekommen, dann zieht er erstmal für einen zeitraum wo anders hin und kann dann wieder in seine wohnung zurück - aber dann alleine.

Bzgl Schwangerschaft: er wird die Vaterschaft nicht anerkennen, da er zeugen dafür hat, dass sie gesagt hat mit einem anderen geschlafen zu haben. also wird sie wohl nen test machen müssen.

Ich könnte die Frau so...... grr... :bang:

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Horch mal, Lula, ich glaube, ich hab das nicht deutlich genug formuliert,
deshalb noch einmal, ganz langsam:
Die beiden sind verheitatet, und sie macht mit anderen rum, richtig?

Wenn die Frau jetzt schwanger wird, egal von wem, so ist das Ergebnis,
daß ER, der Ehemann, als Erzeuger gilt. Da braucht und vor allem kann er überhaupt nichts anerkennen!! Er IST es! Dafür gibt es die sogenannte gesetzliche Vermutung, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um immer einen Dummen zur Hand zu haben, der für die Kinder sorgt. Der Gesetztgeber
v e r m u t e t einfach, daß der Ehemann der Vater ist, und das reicht. Er i s t gesetzlich zugeordneter Vater und müßte ggf. die Vaterschaft anfechten. Und bis darüber entschieden ist, muß er fleißig für Kind und Mutter Unterhalt zahlen!

Zu den Auskünften des Anwalts sage ich hier lieber nichts. In Scheidungsdingen kenne ich mich nicht so recht aus. Müßtest noch mal einen neuen T. starten mit der Frage, ob bei so kurzer Ehedauer und den damit verbundenen Umständen das Trennungsjahr unabänderlich ist.

Auf jeden Fall: Grüße an den Ehemann und er soll am Sonntag in seine Kirche gehen und dem lieben Gott oder Allah oder wem auch immer danken, daß sich die Frau schon jetzt in ihrer Häßlichkeit gezeigt hat und nicht erst in 2 oder 3 Jahren!
Außerdem schau mal gleich in Deine Inbox, da sende ich noch eine Mitteilung! :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Zumal wenn die den Lover mit in seine Wohnung bringt könnte das sogar eine Härtefallscheidung werden

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Weil Du so argwöhnisch wegen meiner PM warst: google § 1592 BGB ! :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lula

was n das für n anwalt?
er ist mieter der wohnung, sie schleppt ihren neuen an: wohnungszuweisung beantragen und zwar subito.
ausserdem mal schlau machen wegen der bereit s erwähnten härtefallscheidung.

sunbee

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#14
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

so einen ähnlichen fall kenne ich auch und leider Gottes hat der Anwalt recht..er darf sie nicht einfach so aus der Wohnung werfen...auch wenn er alleiniger Mieter ist. Wenn sie dort polizeilich gemeldet ist sieht es rein rechtlich gesehen schlecht für ihn aus.Was er allerdings tun kann; sie auffordern in einer gewissen zeit die Wohnung zu verlassen,das geht allerdings erst nachdem er offiziell die trennung eingeleitet hat.
Nach 3 Monaten Ehe hat sie wohl eher keinen Anspruch auf Unterhalt,aaaaaaber..sollte sie durch die verwirkung hartz4 leistungen bekommen müssen sieht die Sache auch schon wieder anders aus.Da würde sie begrenzt Unterhalt bekommen.Da sie aber keine Kindr hat und arbeitsfähig ist dürfte es sich nur um wenige onate handeln.Ist aber immer von gericht zu gericht verschieden.
Mittlerweile sind die ja schon 6 Monate verheiratet...also so schnell wie Möglich die scheidung einreichen. Wenn die nämlich wirklich schwanger werden sollte hat der Junge mann ein problem mehr am hals. Da er dere Ehemann ist gilt er ersteinmal als der gestetzzliche vater,da ist nichts mit Vaterschaft nicht anerkennen.da muss er warten bis das Kind da ist, einen teuren vaterschaftstest beantragen und dann die vaterschaft anfechten lassen.Bis dahin ist er aber ihr und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet.Ob er will oder nicht...

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ilsebille

nee, er darf sie nicht so schwuppdiwupp aus der whg werfen, da es diesen § gibt, der etwas mit *treu und glauben* in der ehe zu tun hat.
ich persönlich würde die schlösser austauschen und falls die dame die polizei holt, würde ich sagen *oh, hat meine getrennt lebende frau wieder ihren schlüssel verloren* und sie dann reinlassen.
es wäre mir sch***egal wie oft ich das mache, hauptsache die merkt, dass sie unerwünscht ist.

er kann aber sehr wohl eine zuweisung beantragen und das sollte er tun, bevor die dame das argument: ich bin schwanger anbringen u. ich kann mir keine whg suchen kann...
dann sitzt die nämlich in der whg, auch wenn er der alleinige mieter ist.

dem typ von ihr würde ich ganz nett und freundlich sagen, dass er hausverbot hat.
sollte der nochmal auftauchen, würde ich die polizei rufen und das so klären.


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#16
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Da würde ich wieder nach den berühmten Sprüchen der Alten suchen:
"Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil". Ihr versteht das sicherlich was ich meine. :zoff: :)

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#17
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Da seine Schwester die Vermieterin ist, tun sich doch sicher ein paar Möglichkeiten auf... (ein Schelm, der Böses dabei denkt) :devil:

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#18
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nee, mir würde nichts einfallen, höchstens das Türschild mit der Schwester tauschen und das Schloss austauschen, sie bei ihrem Lover polizeilich anmelden,
(weiß nicht ob das geht) Tür zumauern, anderen Eingang schaffen. Mit dem Nachbarn die Wohnung tauschen, noch was?
:) :dance: :)

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#19
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, der neue Stand der Dinge:

Ihr neuer Macker hat nun Hausverbot. Der Hauseigentümer ist nämlich sein Vater. Und der hat ihm Hausverbot erteilt, was die Vermieterin ausgerichtet hat. Die haben dann auch schnell ihre Sachen gepackt und sind erstmal wieder weg gewesen.
Wir haben uns dann gefragt, warum Sie nicht zu ihm geht (er wohnt noch bei seinen Eltern).... :augenroll:
Weil Sie DA Hausverbot hat. :banana:
Das ist alles so Panne!

Bzgl. Scheidung:
Er kann sich erst nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Das heißt Jan 2010.

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#20
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@sunbee

*grübel schrieb ich nicht das er sie nichtg vor die Tür setzen darf? doch oder? *verwirrt bin ;-)
ja aber es gibt noch eine klitzekleine Möglichkeit die dame los zu werden: zum Psychater gehen... sich bescheinigen lassen das Er stark unter diesen Umständen leidet ,weil sie auch den neuen Partner mitschleppt und schwupps ist sie schneller draußen als man schauen kann.Macht aber leider nicht jeder
@Lula ja scheiden lassen kann er sich erst nach dem Trennungsjahr aber es wäre sinnvoll das trennungsjahr per Anwalt einleiten zu lassen und schriftlich die absicht einer scheidung erklären lassen.Damit ist er auf der sichersten seite zwecks möglicher Schwangerschaft und somit verbundene zahlungsverpflichtungen-.und der Anwalt kann die dame auffordern die Wohnung dann und dann zu verlassen.,weil der Mandant mit dem Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung nicht einverstanden ist...
Und die Dame hat sich doch bestimmt im Haus so unmöglich benommen das der Vermieterin nichts anderes übrig blieb als ihr Hausverbot zu erteilen oder? Man hat es nur vergessen*grinst schelmisch

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#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@islebille

ich habe lediglich erneut bestätigt, dass er sie nicht ohne wohnungszuweisung rauswerfen darf.

was soll er mit einer bescheinigung vom psychater? eine zuweisung erfolgt auf antrag und da er alleiniger mieter ist, wird es darauf hinauslaufen, dass er dort bleibt.

wie kommst du darauf, dass er auf *sicherster seite* sein würde bei trennung die vom anwalt bestätigt würde?
kriegt die frau n kind, soweit ich erinnere bis zu 306 tagen auch nach der scheidung (nicht trennung!) gilt es als ehelich.

@pachlus

man kann niemanden irgendwo einfach anmelden. auch eine abmeldung geht nicht einfach so.

man kann aber den auszug der dame melden beim einwohnermeldeamt. die schicken dann an die frau einen brief mit der aufforderung sich anzumelden unter der neuen adresse.
etwas kurios: diese aufforderung geht an die alte adresse, da ja keine neue bekannt ist und diesen brief schickt der ehemann schlicht an die behörde mit dem vermerk:unbekannt verzogen.
das wars dann für diese dame.

käme die dann auf die iddee in die whg zu wollen, er läßt sie nicht rein und sie ruft die polizei hätte die frau das nachsehen. eine anfrage durch die ploizei an das einwohnermeldeamt würde nämlich ergeben, dass sie polizeilich nicht mehr in der whg gemeldet ist:)


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#22
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@sunbee

die bescheinugung wäre deswegen vom Vorteil weil man ihr im Normalfall eine frist von bis zu 6 Monaten setzen müsste..so sagte das zumindestens der Anwalt meiner Bekannten..die übrigens das gleiche Problem hat
Was ie sichere Seite angeht:
wenn er offiziell die Trennung einreicht und sie wird schwanger tritt sone komische Klausel in kraft zwecks Unterhalt für sie wie die Klausel heiißt kann ich dir jetzt leider nicht sagen,der mann meiner bekannten muss jedenfalls keinen cent zahlen ..und die waren 7 Monate verheiratet..aber immeroch unter einem jahr,
nunja und schwanger war sie auch von nem anderen..Die Vaterschaft musste er dann gerichtlich anfechten lassen. Ok er hatte aber das Glück das der neue Stecher gegen sie ausgesagt hat...wie gesagt kann nur von dem bekannten fall ausgehen wies da war

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#23
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee mit dem Psychologen finde ich ganz gut :) Denn nervlich ist er wirklich am Ende, weil er sie jeden Tag "ertragen" muss.

Also das Trennungsjahr wurde am 22.01. "eingeläutet". An dem Tag war er auch beim Anwalt, von daher....

Hmm, die Idee Sie einfach "umzumelden", ist ja nicht gerade die fairste... :-s Aber verdient hätte Sie es. Nur wenn das dann irgendwie/irgendwann rauskommt, dann hat Sie wieder was gegen ihn in der Hand. Also auch nicht so ne gute Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lula

NICHT ummelden. das kann sie nur selbst machen. den auszug melden.

@ilsebille

ich persönlich würde mir nicht die blöße geben wollen und eine psychatrische bescheinigung vorlegen. eine frist f. d. antrag auf zuweisung existierte jedenfalls vor 4 jahren nicht

sunbee

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@sunbee
wie gesagt ich gebe nur wieder was mir der Mann meiner Bekannten gesagt hat.
Das mit der psychatrischen Bescheinigung würd ich auch nicht machen..ich würde einen weg finden Sie zu vergraulen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ilsebille

genau das würde ich auch tun;)

sunbee

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12320.04.2009 18:10:18
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Haustiere als zugelaufene Tiere ins Tierheim bringne, Schloss austauschen und immer massig Besuch einladen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12320.04.2009 18:10:18
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Oder:
Trennung amtlich machen, Wohnung kündigen, neue Wohnung suchen und das pronto!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lula1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

die Scheidung ist bereits offiziell, wie auch schonmal geschrieben. Seit dem 22.01. läuft das Trennungsjahr.

Das mit der Wohnung ist ja leider alles nicht so einfach. Er kann Sie leider nicht einfach auf die Straße setzen... Der Anwalt meinte sogar, wenn es richtig beschi***** läuft, dann kann man da garnichts machen. Weil Sie nun mal null Kohle bekommt. Weder vom Amt, noch geht sie ja arbeiten.

Seit gestern steht auch fest, dass es ein Rosenkrieg wird. Gestern sind die ersten Teller geflogen, so dass ihr Ehemann schon kleine blutige Kratzer im Gesicht hatte (nicht schlimmes - aber das kann doch nicht sein?!). Selbst nun kann er nichts machen...
Sie hat sich jetzt im Wohnzimmer einquartiert, schließt die Tür auch immer ab, damit er nicht mehr in ´sein (!!) Wohnzimmer kann. Dann hat sie das Internet manipuliert, so dass er nicht mehr reinkommt, etc...

Der Kerl ist wirklich mit den Nerven fertig, will nur noch das Sie aus der wohnung verschwindet und somit endlich Ruhe bekommt.
Aber davon kann er wahrscheinlich noch lange träumen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lula

dann lass ihn träumen. hier sind gute tipps zur vorhensweise abgegeben worden u. die hast du ihm sicher weitergegeben.
er muss handeln und die flitzpipe von anwalt auch.

sunbee

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