Scheidung nach 4 Jahren Ehe - Unterhalt oder Arbeitsamt?

27. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Starheaven2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 4 Jahren Ehe - Unterhalt oder Arbeitsamt?

Hallo! Mein mann und ich lassen uns nach 4 jahren ehe scheiden
Eigentlich waren wir schonmal verheiratet! wir haben 2000 das erste mal geheiratet und hab mich nach 10 monaten wieder scheiden lasses! 2004 haben wir wieder geheiratet! Naja und wie man jetzt sieht hätte man sich die zweite ehe schenken können!Naja meine frage ist eigenlich,was mir zusteht...Ich habe jetzt nichts mehr...lebe bei meiner schweser seit ich vor 3 tagen ausgezogen bin! Er gibt mir nicht mal ein paar handtücher oder sonst was! Wir haben alles in der ehe gekauft! Wir haben keinen streit oder sonst was..er will nur nichts abgeben! Aber irgendwas muss ich mir ja auch in die wohnung stellen!Bekomm ich unterhalt oder muss ich erstmal zum arbeitsamt bis ich arbeit habe? Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Liebe grüße Stefanie

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Starheaven2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.. nein wir haben keine kinder! Und zwischendurch hab ich mal so nebenjobs gemacht! Vor meiner zweiten ehe habe ich mit meinen freund zusammen gewohnt...also jetzt ex freund! Ich hatte nie einen eigenen hausstand ,bin immer zugezogen! Und fremd gegangen bin ich auch nicht! Haben uns einfach nur auseinanderegelebt! Und ihm hat es halt nicht gepasst das ich viel im internet war...Wir haben uns viel gestritten! Deswegen die trennung!

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo starheaven,

dir steht zumindest im Trennungsjahr Trennungsunterhalt von deinem Mann zu.

Wie viel das sein wird, hängt von der Höhe seines Eikommens ab.

Während der Zeit solltest du schauen, dass du dich finanziell möglichst schnell auf eigene Beine stellst.

Zwar gehört auch eine *gerechte* Aufteilung des Haushaltes zu einer Trennung ... ob es sich allerdings lohnt, deshalb einen größeren Streit vom Zaun zu brechen, kannst nur du entscheiden.

Im Zweifelsfall kannst du einen Anwalt beauftragen, deinen Anteil am gemeinsamen Hausstand einzufordern.

Sollten dir die finanziellen Mittel fehlen, einen Anwalt aufzusuchen, dann kannst du dich beim örtlichen Amtsgericht wegen eines Beratungsscheines erkundigen.

Wenn irgend möglich, wäre es natürlich günstiger, das unter euch zu regeln.

Wenn du erst vor drei Tagen (womöglich *überraschend*) ausgezogen bist, ist es vielleicht noch etwas früh, schon wieder gütliche Gespräche über die Aufteilung des Hausrates führen zu können ...


Grüße

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

@Camper

quote:
Wir haben alles in der ehe gekauft!


Und was ist damit?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@ Camper das spielt keine rolle, alles was in der Ehe angeschafft wurde zählt zum Zugewinn und muss geteilt werden. Ein Beispiel: er hatte ein Auto vor der Ehe.. Auto geht kaputt, er muss neues kaufen . Er unterschreibt die Finazierung allein, sie lassen sich scheiden Ihr steht trotzdem die hälfte des Autos zu und da man ein Auto schlecht teilen kann darf die Finazierungsrate nicht auf die Unterhaltszahlungen angerechnet werden... Ungerecht ist aber so..da Zugewinn..dass das alte Auto welches sich ja in seinem Besitz befand nur ausgetauscht wurde spielt leider für die Richter keine Rolle...

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#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Wenn er das Auto allein auf seinen Namen gekauft hat, steht ihr nicht die Hälfte des Autos zu sondern nur der Zugewinn, falls es da einen gibt.
Was Du meinst ist nicht Zugewinngemeinschaft, sondern Gütergemeinschaft.

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ein Auto muss nicht zwangsläufig zum Zugewinn gehören, es kann durchaus Hausrat sein...

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#10
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

stimmt Gütergemeinschaft...ei sorry ich hab da die bwegriffe verwechselt..naja am ende ist eh fast alkles das gleiche ;-)

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