Scheidung nach 4 Jahren Ehe - Unterhaltsansprüche?

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
docce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 4 Jahren Ehe - Unterhaltsansprüche?

Hallo,

bin etwas durch den Wind... daher stelle ich jetzt einfach mal eine Frage und hoffe darauf eine Antwort zu bekommen.

Wir sind 4 Jahre verheiratet. Ich war damals Schüler etc. bzw. habe keinen Job mehr angenommen, weil ich sonst hätte wegziehen müssen. Er wollte nicht weg. Also gut ich nun Hausfrau. Jetzt beginne ich zu studieren, damit ich irgendwann mal wieder Eigenständig auf den Beinen stehen kann. Hausfrauenleben ist nicht meins.
Ich möchte mich aber nun scheiden lassen. Es haut einfach nicht mehr hin.

Habe ich nach 4 Jahren überhaupt irgendwelche Unterhaltsansprüche? ich brauch ja ne wohnung (also es tut auch ne 1 Zimmer Studentenbude), was zu essen etc. Ich steh ja da ohne alles. :-( Job krieg ich keinen mehr, weil ich viel zu lang außen bin. Wurde mir auch schon klipp und klar gesagt --> daher jetzt Studium.

Er verdient 2000 netto rum.
Ach so wir haben Zugewinngemeinschaft.
aber ich denke es sieht eh nicht rosig für mich aus.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1824x hilfreich)

Ich war damals Schüler etc. bzw. habe keinen Job mehr angenommen,……………………….

§ 1579 BGB :
Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
………………………….

der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,



könnte eingewandt werden.

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#2
 Von 
docce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also steht mir nichts zu?
Sehe ich das richtig, dass ich dann etwas "verletzt" habe, weil ich wegen ihm keinen Job mehr angenommen habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
docce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich muss hinzufügen, dass es von ihm gewollt war, dass ich KEINEN Job annehme.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1824x hilfreich)

wenn nichts schriftliches vereinbart wurde, dürfte dies nicht nachzuweisen sein.

Wenn er sich gegen Unterhaltsansprüche wehrt und vom Familiengericht recht bekommt, müssten wohl als nächste die Eltern zur Unterhaltspflicht herangezogen werden (Verwandtenunterhalt)



-- Editiert am 30.09.2009 14:22

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#5
 Von 
docce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen Dank für die Auskunft.. dann guck ich mal was ich mit meinen Leben so anstelle.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo docce,

quote:
Habe ich nach 4 Jahren überhaupt irgendwelche Unterhaltsansprüche?


Trennungsunterhalt steht dir auf jeden Fall zu.
U.U. anschließend Ausbildungsunterhalt. Bafög ist vorrangig zu beantragen.
Wie alt bist du? Käme KG noch in Frage?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
docce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist dann Trennungsunterhalt? Ist das während dem Jahr bis zur Scheidung?

Ich bin 25.
Bafög hat man keine Chance.. als erstes steht der Mann, der einen das finanzieren muss. Gibt es keinen Mann mehr--> Scheidung dann müssen die Eltern einspringen. Und daher bekomm ich kein Bafög.

Was ist KG?





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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

KG = Kindergeld. Fällt flach, da du schon 25 bist.

Trennungsunterhalt mindestens im ersten Trennungsjahr. Eher bis zur Scheidung.

quote:
Bafög hat man keine Chance.. als erstes steht der Mann, der einen das finanzieren muss. Gibt es keinen Mann mehr--> Scheidung dann müssen die Eltern einspringen. Und daher bekomm ich kein Bafög.


Deine Eltern sind aus der Sache raus. Um unterhaltsberechtigt zu sein, hat man auch gewisse Pflichten zu erfüllen. Eine davon ist, die Ausbildung zügig zu absolvieren.
Das war bei dir nun definitiv nicht der Fall.

Hast du Bafög denn schon beantragt? Ist vorrangig gegenüber Unterhaltsansprüchen.
Elternunabhängig wär ne Möglichkeit.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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