Scheidung nach 5 jahre

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
sonne18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 5 jahre

Guten Morgen,

bitte zum Thema Scheidung bräuchte ich von euch Räte.

Ich bin seit 5 Jahre verheiratet. Jetzt will sie scheiden.
Ich habe ihr Sohn (6 Jahre alt) adoptiert und ich habe den Eindruck sie wollte dass ich die Adoption mache und dann scheiden.

wir beide sind Beruftätig, sie verdient deutlich besser als ich (sie ca. 50k/Jahr, ich 40k/Jahr)
Vermögen ist nicht vorhanden

Ich wohne nicht mehr in der Wohnung seit paar wochen (sie wollte dass ich raus gehe) und sie hat das Türschloss gewechselt, bin aber noch dort angemeldet.

Jetz die Frage:

1- Wer soll den Scheidungsantrag als erste stellen? welche Vor- und Nachteile würden mir treffen wenn ich es als erste stelle ?

2- werde ich einen Eheunterhalt zahlen müssen ?

3- was könnte ich von ihr anfordern ?

4- kann ich das Kind zur Adoption freigeben ? damit ich den Unterhalt nicht zahlen muss

5- wie sollte ich im allgemein vorgehen bzw. drauf achten, damit ich von dieser Scheidung ohne schmerzen daraus kommen kann ?

6- welche Möglichkeiten gibt es für eine schnelle Scheidung ?

Danke im vorraus
Gruss

-- Editiert von sonne18 am 28.03.2019 11:38

-- Editiert von sonne18 am 28.03.2019 11:44

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
Ich bin seit 5 Jahre verheiratet. Jetzt will sie scheiden.
Deine Frau will sich scheiden lassen.
Zitat (von sonne18):
Ich wohne nicht mehr in der Wohnung seit paar wochen (sie wollte dass ich raus gehe)
Ihr habt euch also getrennt. Allgemein dauert das Trennungsjahr 1 Jahr. Das kommt vor der Scheidung.
zu1.Sie will sich scheiden lassen. Sie wollte, dass du ausziehst. Also soll sie doch den Scheidungsantrag stellen.
Wer den Antrag stellt, hat zuerst die Kosten für den Scheidungsantrag zu bezahlen.
zu 2. Das wird von ihrem Anwalt ausgerechnet werden.
zu 3. Du brauchst nichts anfordern.
zu 4. Nein. Es ist und bleibt dein Kind.
zu 5. Ohne Schmerzen wird es nicht gehen.
zu 6. Wenn ganz besondere Dinge vorliegen, die das 1 Trennungsjahr nicht zulassen, kann auch schneller geschieden werden.

Meine Fragen:
1. Habt ihr einen Mietvertrag? wer steht als Mieter drin?
2. Habt ihr euch geeinigt, wer was bekommt (Haushalt, Möbel, Geld teilen usw.)?
3. Hat dein Kind gesagt, bei wem es bleiben will?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
sonne18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami für erste Antworte,

zu deinen Fragen:
1. Auf dem Mietvertag steht sie als Mieterin
2. ich will nichts in der Wohnung, also sie behält alles
3. das haben wir noch nicht darüber gesprochen.

noch zu meinen Fragen:

5. was meinst Du "Ohne Schmerzen wird es nicht gehen."
6. ich bin auch jetzt mit der Scheidung einverstanden, also wir wollen beide ohne Trennungsjahr schnell scheiden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13978x hilfreich)

Das Trennungsjahr wird trotzdem eingehalten werden müssen. Was spricht dagegen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
ich bin auch jetzt mit der Scheidung einverstanden, also wir wollen beide ohne Trennungsjahr schnell scheiden
Das geht nicht. Es sei denn, es liegen ganz besondere Dinge vor.
Man kann auch getrennt leben, ohne Scheidung durch das Gericht.
Man kann nur noch nicht wieder heiraten.

Nach ein paar Monaten kann deine Frau zum Anwalt gehen und dann beim Gericht den Scheidungsantrag abgeben.

Du wirst jetzt für dein Kind Unterhalt bezahlen müssen. Darüber müsst ihr wirklich sprechen.

Zitat (von sonne18):
damit ich von dieser Scheidung ohne schmerzen daraus kommen kann ?
Was meinst du denn damit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
sonne18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also zur Frage Trennungsjahr:

da ich schon seit langer Zeit ausgezogen bin, sollte das Trennungsjahr ab dem Tag zählen oder muss dass nachgewiesen werden?

wir wollen so oder so schnell scheiden

"damit ich von dieser Scheidung ohne schmerzen daraus kommen kann ?" : ich meine hier damit ob ich irgendwelche Unterhalte, ausser dem Unterhalt des kindes, noch zahlen muss oder so

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
verdient deutlich besser als ich (sie ca. 50k/Jahr, ich 40k/Jahr)


Zitat (von sonne18):
werde ich einen Eheunterhalt zahlen müssen ?


Gegebenenfalls steht Ihnen Trennungsunterhalt zu.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
da ich schon seit langer Zeit ausgezogen bin,
Zitat (von sonne18):
Ich wohne nicht mehr in der Wohnung seit paar wochen
Ja, die Trennung könnt ihr dann ab dem Tag zählen, als du ausgezogen bist. Wenn ihr darüber nicht streitet, braucht das nicht nachgewiesen werden. Aber man sollte nicht schon da lügen.

Schmerzen sind nicht immer nur Geld. Aber ich verstehe jetzt, was du meinst.

Jetzt könnt ihr ohne Anwalt und ohne Gericht alles besprechen. Das kostet nur Nerven und Geduld. Das kann man auch aufschreiben und beide unterschreiben das.
zum Beispiel:
-die Trennung erfolgte durch meinen Auszug am xx. Meine Frau und mein Kind wohnen weiterhin in dieser Wohnung.
-ich verzichte auf den Hausrat. Den behält meine Frau.
-ich nehme nur meine persönlichen Sachen mit.
-ich zahle für unser Kind jeden Monat X € an Unterhalt. Den anderen Teil xx zahlt meine Frau.
-Ich behalte mein Geld, die Frau ihr Geld und das Kindergeld und den Unterhalt von mir für das Kind.

Das wäre eine ganz einfache erste Trennungsvereinbarung. Wenn ihr euch darüber einig seid, bleibt sie so, bis das Gericht die Scheidung ausspricht. Man kann dieses erste natürlich auch immer wieder ändern. Ohne Anwalt und ohne Gericht. Vielleicht mit Streit.

Genau dafür ist das Trennungsjahr da. Um zu prüfen, ob man sich wirklich trennen/scheiden will---- oder es doch nochmal zusammen versuchen will.

Ich weiß nicht, was deine Frau sich vorstellt---- ich denke jetzt nur *für dich*.

Die Scheidung kostet dann aber schon Geld. Je nachdem, was man verdient...

Einfacher kann ichs nicht erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
sonne18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir Anami, Du hilfst mir schon richtig

was die Anwahltkosten angeht ist mir schon klar, ich werde viel Gelg blättern, da ist kein Thema sowie für Kinderunterhalt.

Meine Sorge ist dass ich für sie weitere Geld zahlen muss oder sie etwas von mir anfordern kann.

Fürs Trennungsjahr werde ich vorgehen wie Du vorgeschlagen hast.

Kann sie mir der Trennungsunterhalt anfordern ?

Zur Erinnerung: sie verdient über 50k/Jahr und ich verdiene 40k/Jahr.

"Ich weiß nicht, was deine Frau sich vorstellt" : vor 2 Tage hat sie mir gesagt ich soll den Scheidungsantrag stellen, obwohl sie die Scheidung als erste wollte. ich denke sie will mich verarschen und sie hat was böses vor.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
Kann sie mir der Trennungsunterhalt anfordern ?
Ja, den kann sie fordern. Sie kann alles mögliche fordern und verlangen. Ob sie das kriegt, ist die Frage. Sie verdient doch mehr als du. Der Trennungsunterhalt soll helfen, wenn jemand nach der Trennung zu wenig verdient oder gar nichts.
Hier bist du derjenige, der von ihr Trennungsunterhalt verlangen könnte... ;)

Du hast jetzt wichtig deinem Kind gegenüber Pflichten. Mindestens den Unterhalt für das Kind zahlen.
Wieviel das ist, können dir andere hier ganz genau ausrechnen.
Ich meine, es sind ca. 475,-monatlich.

Du musst den Scheidungsantrag nicht stellen. Überhaupt nicht. Sie kann das machen, wenn sie es so eilig hat.

Ganz allgemein: Gerichts- und Anwaltskosten bemessen sich am Streitwert des Verfahrens, der sich im Wesentlichen aus den dreifachen Nettoeinkommen der Beteiligten ergibt.
Du kennst eure Netto-Einkommen monatlich.
Diese x 3--- soviel kostet dann eure Scheidung. Du zahlst weniger als deine Frau, weil du weniger verdienst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
sonne18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Du zahlst weniger als deine Frau, weil du weniger verdienst." : gilt das nur wenn wir einen gemeinsamen Anwahlt haben oder auch bei getrennten Anwählten ?


Muss ich mich von der Wohnung jetzt abmelden oder erst warten bis den Antrag gestellt ist ?
Darf sie mich abmelden ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sofern der Teilnehmer Trennungsunterhalt zu beanspruchen hat, sollte es seine Strategie sein, die Scheidung möglichst lange hinauszuzögern. Vielleicht ist man sich ja auch über das genaue Trennungsdatum doch nicht so einig. Den Scheidungsantrag selbst stellen, wäre in diesem Falle eher ein Eigentor.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
gilt das nur wenn wir einen gemeinsamen Anwahlt haben oder auch bei getrennten Anwählten ?
Ja. Da wird auch gerechnet, wieviel jeder zu zahlen hat. Es ist dann eben nur 1 Anwalt. Aber für die 20 Minuten Scheidung bei Gericht braucht jeder 1 eigenen Anwalt.
Zitat (von sonne18):
Muss ich mich von der Wohnung jetzt abmelden
Du wohnst schon nicht mehr dort. Du musst dich an der neuen Adresse nur anmelden. Falls du nicht mehr in Deutschland wohnst, musst du dich ABmelden bei der Meldestelle.

Zitat (von sonne18):
Darf sie mich abmelden ?
Nö. Wo denn?

danke für den Hinweis, @Ratsuchender

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Grundsätzlich kann eine Scheidung auch nur mit einem Anwalt durchgezogen werden. Auch vor Gericht reicht ein Anwalt aus. Man muss allerdings berücksichtigen, und das gilt zu 100%, dass wenn die Gegenseite den Anwalt beauftragt, dieser auch nur für die Gegenseite arbeitet. Ausschließlich und nichts anderes. Insofern ist ein eigener Anwalt immer das Mittel der Wahl.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Aber für die 20 Minuten Scheidung bei Gericht braucht jeder 1 eigenen Anwalt.

Nein, ein Anwalt genügt.

Derjenige, der nicht anwaltlich vertreten ist, kann allerdings bei Gericht keine Anträge stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von sonne18):
4- kann ich das Kind zur Adoption freigeben ? damit ich den Unterhalt nicht zahlen muss


Das ist ein Fake oder?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber für die 20 Minuten Scheidung bei Gericht braucht jeder 1 eigenen Anwalt.
Dann ändere ich meine Aussage in:
Aber für die 20 Minuten Scheidung bei Gericht kannst du dir einen sog. Fluranwalt *nehmen*.
So was sollte man aber nur machen, wenn man vorher über alles einig geworden ist und man keine eigenen Anträge stellen will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

EIN Anwalt reicht vor Gericht. Einer. :)

Der, der keinen Anwalt dabei hat, kann aber keine eigenen Anträge stellen. Wer keine Anträge stellen will, kann - wenn die Gegenpartei einen hat - ohne Anwalt auflaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber für die 20 Minuten Scheidung bei Gericht kannst du dir einen sog. Fluranwalt *nehmen*.

Meine Scheidung dauerte stolze vier Minuten...
Es gab einen Anwalt, der meine Ex-Frau vertreten hat.
Vorab wurde allerdings alles notariell in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten.

Wichtig wäre vielleicht noch, dass wenn man auf mögliche Rentenanwartschaften verzichten möchte, dass in einer Scheidungsfolgevereinbarung festzuhalten.
Ansonsten herrscht bei diesem Punkt definitiv Anwaltszwang für BEIDE (zwei unterschiedliche Anwälte)

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