Scheidung nach 5-monatiger Lebensgemeinschaft + anschließenden Unterhalt

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sanja**
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung nach 5-monatiger Lebensgemeinschaft + anschließenden Unterhalt

Hallo alle zusammen!

Also ich versuche mich kurz zu halten, obwohl dies ein spezieller Fall ist!

Also mein Freund, 21, (Nettoeinkommen 1400€ mit ca 16.000€ Schulden, die er allein verursacht hat) hat vor 1,6 Jahren in der Türkei eine Türkin,18, mit deutscher Staatsangehörigkeit geheiratet! Sie wohnten 5 Monate zusammen, bis er einfach nicht mehr konnte, weil er sowieso nicht 100% von der Hochzeit überzeugt war, es aber vor allem wegen seiner Familie gemacht hat. Er wurde nicht direkt gezwungen, er wollte aber halt den haussegen nciht schief hängen lassen, da er vorher mit dieser Frau schon geschlafen hat.

Nach gut fünf Monaten zog sie wieder zu ihren Eltern nach Hause, lief ihm jetzt fast ein Jahr hinterher durch diverse Sms! Er antwortete NICHT EINMAL darauf!

Er hat zweimal Scheidungstermine beim Gericht vereinbart, da sie gesagt hat, sie würde zustimmen! Beide male ist sie nicht erschienen! Nun ist es soweit, dass sie auch zustimmen würde, aber nur wenn er ihr 15.000€uro zahlt! Die will und kann er ihr natürlich nicht zahlen!
Sie war während den 5 Monaten nur zuHause, hat nichts im Haushalt erledigt!

Sie haben vor der Hochzeit ausgemacht, bei den Eltern meines Freundes zu wohnen, sie war einverstanden. Danach hat sie immer wieder gesagt sie will hier nicht wohnen, sie will dass sie gemeinsam in ihrem ursprünglichen Wohnort ziehen. Dies erwähnte sie täglich!!

Ich denke dass ist doch täuschung oder, weil wenn des so gewesen wäre, hätte er gar nicht in die Ehe eingewilligt.

Naja, lange Rede, kurzer Sinn.
Sie will 15.000, er zahlt das nicht! Er wird jetzt wahrscheinlich wieder nen SCheidungstermin beantragen, aber einen gerichtlichen! Der Anwalt hat gesagt, die SCheidung wäre kein Problem, nur der anschließende Unterhalt!

1) Muss er nach 5monaten aufrecht bestehender Ehe, für sie, die angeblich jetzt eine allgemeine Schule besucht, bei ihren Eltern wohnt, 18 jahre alt ist... anschließenden Unterhalt zahlen?

2)Geht diese Ehe noch unter dem Begriff "Kurzehe"

3)Er wohnt in Österreich, wer weiß wo die gesetze weniger "streng" bezüglich des Unterhalts sind?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

LG

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"sanja**"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Der Frau Ihres Freundes wird wohl wegen der kurzen Dauer der Ehe kein oder nur ganz geringer Unterhalt zustehen.
Nach einem Urteil des BGH vom 20. Februar 1986 (Az: IVb ZR 39/85 ) ist eine Ehedauer von bis zu zwei Jahren als kurz, eine von mehr als drei Jahren nicht mehr als kurz anzusehen.
Insoweit könnte § 1579 Nr. 1 BGB greifen, wonach ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, weil die Ehe von kurzer Dauer ist.
Ehedauer in diesem Sinne ist die Zeit von der Eheschließung bis zur Zustellung des Ehescheidungsantrags (Urteil OLG Koblenz vom 15. Mai 1979, Az: 15 UF 731/78 ).
Das hier Gesagte gilt allerdings nur dann, wenn für die Scheidung deutsches Recht angewandt wird.

Es stellt sich für mich die Frage, wo die beiden Scheidungstermine anberaumt waren. Ich vermute mal in der Türkei. Sollte die Scheidung auch dort nach türkischem Recht erfolgen, ziehe ich das oben Gesagte freundlichst zurück und ergänze mit --keine Ahnung--.
Aus welchen Gründen die Ehefrau 15.000 Euro verlangt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Ein Zugewinn in dieser Höhe ist aus dem Thread jedenfalls nicht ersichtlich.

Gruß
Mister xyz

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#2
 Von 
sanja**
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Weiters will ich gleich antworten und noch ein paar Fragen stellen:

1) Nach was richtet sich denn nun der Unterhalt? Ich meine, fürs nichts tun, für 5 Monate zusammen wohnen, kann doch kein Anspruch entstehen!?

2) Inwiefer kann der Richter den Unterhalt zeitlich begrenzen? ZB.: 1 jahr oder wie? Nach was richtet sich die zeit?

3) Nein, die Scheidungstermine wurden in Österreich vereinbart! Aber hat sie Recht darauf (oder auch er) die Ehe in Deutschland scheiden zu lassen?
Ich wiederhole, er wohnt in Österreich, sie in deutschland, geheiratet wurde in der türkei, was aber als internationale Heirat angesehen wird

4) Naja, das mit den 15000€ ist so eine altmodische türkische Tradition, von den Familien der geschiedenen Ehefrauen, da ja die Ehre verletzt ist durch die SCheidung! Sowas ist in der Türkei Gang und Gebe, aber ich hoffe und glaube doch in Deutschland od Österreich nicht durch zu setzen!?

Ich würde mich sehr um Antwort jeglicher Art freuen!!
Vielen Dank im Voraus!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sanja**
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

hm, weiß vielleicht noch jemand mögliche antworten??
LLG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Guck mal da:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/divorce/divorce_aus_de.htm#7.

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