Ne Freundin von mir ist seit 6 Monten verheiratet und möchte sich jetzt wieder scheiden lassen.
Sie ist mit 50% Schwerbehindert.
Sie geht arbeiten und verdient verheiratet 800 Euro.
Ihr Mann hat vor 4 Monaten ein Hausgekauft. Sie steht nicht mit im Grundbuch und ist auch nicht aufgeführt bei der Kreditrückzahlung.
Ihr Mann hat ein Einkommen von 5000 Euro.
Meine Fragen:
- Was muss er Ihr an Unterhalt zahlen???
- Muss er ihr den Umzug für ihre eigene Wohnung bezahlen????
- Wie fliessen ihre 50 % Schwerbehinderung mit ein?????
- Muss er ihr die Miete bezahlen????
Scheidung nach 6 Monaten - Wie fließen ihre 50 % Schwerbehinderung mit ein?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Keine Kinder vorhanden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das gilt als Kurzehe... und ohne Kinder?? Und mit diesem Verdienst von ihr - puh...
Rechtlich: keine Ahnung... Billigkeitsunterhalt?
Moralisch (für Andy...) wohl eher nicht - oder doch?
Was heisst das gilt als kurz Ehe?????
Enstehen dadurch Nachteile??????
u.U. ja - Kurzehe ist eine Ehe unter 2 Jahren... ich bin schon am Googeln, melde mich gleich wieder...
So... fündig geworden....
http://www.legamedia.net/lx/result/match/3096792278063a03548338f09/index.php
<-- hier findest du die nötige Info - der Rest ist eine Ermessensfrage des Familienrichters.
danke für die Seite. Werde mich jetzt mal schlau machen
Ach ja - Umzug und Miete muss der Noch-Gatte in keinem Fall zahlen...
Trennungsunterhalt wird eine Ermessensfrage des Richters sein. Ich denke nicht, dass die Behinderung deiner Bekannten zum Tragen kommen wird und nachehelichen Unterhalt schließe ich bei 6 Monaten Ehe einfach mal aus.
Der Familienrichter wird nach 6 Monaten Ehe nicht davon ausgehen, dass sie sich an die 5000 Euro-Bezüge des Gatten gewöhnt hat; vielleicht ist der Ehegatte ja bereit, ihr den Start in ein eigenes Leben zu erleichtern, indem sich die beiden -am Gericht vorbei- einigen. Das ist -denke ich- die optimale Lösung.
Ansonsten bin ich mal wieder neugierig, wie kam es nach nur 6 Monaten Ehe zum Zerwürfnis bzw. zu der Erkenntnis, dass es nicht funktioniert?
VLG nefertari1968
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten