Scheidung nach 6 Monaten

9. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pelvis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 6 Monaten

Hallo, ich habe folgendes Problem:
Nach 6 Monaten Ehe habe ich eingesehen, den groessten Fehler meines Lebens begangen zu haben. Ich werde mich wieder von meiner Frau trennen. Folgende Problematik: Sie ist arbeitslos und kurz vor der Privatinsolvenz. Die Schulden gehen in die Million. Ich habe mit diesen Schulden nichts zu tun.
Fakt ist aber, dass meine Frau in ihrem Leben noch nie richtig gearbeitet hat und es definitiv auch niemals in ihrem Leben tun wird.
Sie droht mir, mich zu ruinieren, mich auszusaugen nach der Scheidung, und genau das wird sie auch tun, wenn sie eine Moeglichkeit hat.
Mit welchen Unterhaltskosten muss ich rechnen, und fuer wie lange? Ich verdiene momentan ca. 2400 netto ( Steuerklasse III, mit I waeren es ca. 2000 )

bin fuer jede Info dankbar!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

1. Nach 6 Monaten Ehe ist noch nicht viel eingeflossen was eine sogenannte Zugewinngemeinschaft aus macht. Du musst schon mal keine Angst haben ihr irgend welche Barbeträge auszahlen zu müssen.

2. Habt ihr Kinder?
Wenn nicht dann bekommt nach der aktuellen Rechtsprechung deine dann Exfrau keinen Pfennig Geld. Da sie für sich selbst zu sorgen hat. Sie muss dann selbst arbeiten gehen.
Einen Ehegattenunterhalt gibt es nicht mehr.

3. Wie du auch schon sagt, Ihre Schulden sind Ihre Schulden. Wenn sie diese schon vor der Ehe angesammelt hat, hast du damit nichts zu tun.

4. 6 Monate ist eine wirklich sehr kurze Zeit... Wir hatten es nach 4 Monaten geschafft die Ehe als Fehler zu erkennen...also ich habe es erkannt. Mein Exmann musste an mich dann auch keinen Unterhalt zahlen, eben wegen zu kurzer Ehe.

Lehn dich zurück, zieh aus der Wohung aus und reiche die Scheidung ein.
Du wirst zwar für die Anwaltskosten und die Prozessführung aufkommen müssen. Doch ist das nur ein kleiner Tropfen.

Und ich würde das so schnell als Möglich machen. Ich kenne deine Frau nicht, doch weis ich aus dem Bekanntenkreis zu was Frauen alles in der Lage sind. Pass auf das sie nicht noch auf deinen Namen irgend etwas bestellt und Schulden auf deinen Namen macht.

Ich würde ihr, so eine Kontovollmacht besteht diese auch sofort absprechen.

Pass auf dich auf

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hallo Pelvis,
Schön daß du so schnell erkannt hast, daß das nichts für dich ist.
weiß nicht, ob dir bekannt ist, daß der Scheidung im allgemeinen ein
"Trennungsjahr" vorausgehen muß. Nur in wirklichen Härtefällen kann davon abgesehen werden:
Nur ausnahmsweise kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist dann möglich, wenn das Abwarten des Trennungsjahres für denjenigen, der geschieden werden will, eine "unzumutbare Härte" darstellt. Dem Betroffenen darf es nicht zumutbar sein, "auch nur einen Tag länger" mit dem anderen verheiratet zu sein. Dies kommt in Betracht bei schweren Straftaten gegen den Ehegatten, dessen Angehörigen oder gegen die Kinder. Ob die von dir geschilderten Drohungen auch dazugehören, weiß nur der Richter. Wenn dich aber jemand derart in einer jungen Ehe bedroht, ist es wohl auch nicht zuzumuten, dort länger zu wohnen. Mein Rat: zieh heute aus, für alle sichtbar und hörbar, sonst hängst du da noch sehr lange und stielst dir deine Lebensjahre!

-- Editiert am 10.07.2009 15:39

3x Hilfreiche Antwort

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