Hallo, folgender fiktiver Fall:
Herr A und Frau B scheiden sich nach 8 Jahren Ehe, haben keine gemeinsamen Kinder und keine Gütertrennung vereinbart.
Herr A ging mit 20.000€ Vermögen in die Ehe, Frau B ging mit 2.000€ Vermögen in die Ehe.
Frau B hatte in der Zeit nie gearbeitet da Herr A genug verdiente.
Herr A hat beim Einreichen der Scheidung
ein Vermögen von 30.000€.
Er Verdiente in der Zeit 45.000€ Brutto/Jährlich.
-Kann man ungefähr schätzen ob und wieviel Herr A an Frau B zahlen muss?
-Ändert sich etwas an der Zahlung wenn einer der beiden kein Deutscher Staatsbürger ist?
Danke !
Scheidung nach 8 Jahren, wer zahlt wem etwas und wieviel?
1. Januar 2020
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Frage vom 1. Januar 2020 | 22:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach 8 Jahren, wer zahlt wem etwas und wieviel?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2020 | 18:58
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Keiner der mir helfen kann?
Mit freundlichen Grüßen
#2
Antwort vom 2. Januar 2020 | 19:31
Von
Status: Richter (8041 Beiträge, 4510x hilfreich)
Nicht so ungeduldig, es soll User geben, die arbeiten.
Einfach mal den Begriff "Zugewinnausgleich Rechner" in eine Suchmaschine eingeben und die Daten eingeben.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2020 | 19:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNicht so ungeduldig, es soll User geben, die arbeiten. :
Einfach mal den Begriff "Zugewinnausgleich Rechner" in eine Suchmaschine eingeben und die Daten eingeben.
Findet der Zugewinnausgleich immer statt wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde?
Danke
#4
Antwort vom 2. Januar 2020 | 19:45
Von
Status: Richter (8041 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Findet der Zugewinnausgleich immer statt wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde?
Nein, dieser erfolgt nur auf Antrag.
Bei einer Scheidung erfolgt nur der Versorgungsausgleich von Amts wegen.
Der Zugewinnausgleich kann/muss innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung geltend gemacht werden.
P.S: Bitte auf "antworten" klicken und nicht auf "zitieren".
-- Editiert von cruncc1 am 02.01.2020 19:47
#5
Antwort vom 2. Januar 2020 | 22:00
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie würde der Versorgungsausgleich oder allgemein die Lage in dem oben geschilderten Beispielfall aussehen?
Kann man da ungefähr was zu sagen?
Mit freundlichen Grüßen
#6
Antwort vom 3. Januar 2020 | 00:15
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
oben stehen doch keine Zahlen für den Versorgungsausgleich?
edy
#7
Antwort vom 3. Januar 2020 | 09:19
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
In meinem ersten Post stehen doch alle Infos zu Verdienst und aktuellem Vermögensstand..
Lässt sich das damit nicht grob ausrechnen?
Mit freundlichen Grüßen
#8
Antwort vom 3. Januar 2020 | 10:26
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
also, als Zugewinnausgleich müsste A an B ca. 5000€ zahlen.
edy
#9
Antwort vom 3. Januar 2020 | 13:14
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Zitatalso, als Zugewinnausgleich müsste A an B ca. 5000€ zahlen. :
Da hat edy offensichtlich hellseherische Fähigkeiten. Denn das Endvermögen der Ehefrau ist unbekannt.
Nehmen wir an, dass die Ehefrau ein Endvermögen von 2.000 Euro hat, dann ist ihr Zugewinn 2.000 - 2.000 = 0 Euro.
Der Ehemann hat einen Zugewinn von 30.000 - 20.000 = 10.000 Euro.
Wenn der Zugewinnausgleich geltend gemacht würde, dann müsste er auf Basis dieser Zahlen die Zugewinndifferent hälftig ausgleichen. Das sind dann die von Edy errechneten 5.000 Euro.
Was den Versorgungsausgleich betrifft, müsste man insbesondere wissen, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben wurden. Diese Berechnung ist sehr komplex !
Die Ehefrau hat so wie das aussieht vermutlich keine Anwartschaften erworben.
Bei einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro p.a. für 8 Jahre hat der Ehemann vermutlich Rentenanwartschaften erworben. Wie hoch die sind kann man nicht sagen ... aber gar so viel ist das vermutlich nicht. Genau kann dir das aber nur der Rentenversicherungsträger sagen. Von diesen Anwartschaften wird die Hälfte an die Ehefrau übertragen. Grob gerechnet ... denn da gibt es noch weitere Dinge zu beachten.
Wenn du auch außerhalb der Ehezeit während deines Erwerbslebens "ordentliche" Rentenbeiträge gezahlt hast, dürfte das beim Eintritt ins Rentenalter nicht gar so viel ausmachen. Und im übrigen ist es ohnehin zu empfehlen, darüber hinaus private Vorsorge zu betreiben.
Am besten konsultierst du deinen Anwalt ... der wird die Daten abfragen und dir das genau ausrechnen.
-- Editiert von Marcus2009 am 03.01.2020 13:31
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