Hallo,
vor gut einem Jahr, habe ich mich von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter und hatten eine Wohnung gekauft. Bei der Trennung habe ich ihr die Wohnung und die komplette Einrichtung ausser meiner persönlichen Sachen und meinen Pc überlassen ( auch schriftlich). Nun meine Fragen:
Wirkt sich die Überlassung irgendwie aus?
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn sie Prozesskostenhilfe beantragt? Ich verdiene ca. 1300 Euro wovon ich 225 Euro Kindesunterhalt zahle und sie ca. 850 Euro + Kindergeld.
Kann ich auch Prozesskostenhilfe beantragen oder kann das nur einer?
Vielen Dank im voraus für die Mühe!!!!
M.W.
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-- Editiert am 10.08.2010 02:09
-- Editiert am 10.08.2010 02:17
-- Editiert am 10.08.2010 02:18
Scheidung nach Trennungsjahr - Prozesskostenhilfe
10. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2010 | 02:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung nach Trennungsjahr - Prozesskostenhilfe
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#1
Antwort vom 10. August 2010 | 22:46
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Kann ich auch Prozesskostenhilfe beantragen oder kann das nur einer?
Natürlich kannst du das auch und solltest du auch.
Warum klagt einer von euch?
quote:
Wirkt sich die Überlassung irgendwie aus?
Für deine Frau, ja.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 12. August 2010 | 16:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nein, ich denke nicht, das einer von uns Klagen wird. Ich habe nur Respekt vor den Kosten, die durch eine Scheidung entstehen können!!
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