Scheidung nach Trennungsjahr hinauszögern, um länger meine Rentenbeiträge zu bekommen?

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
stefan300123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach Trennungsjahr hinauszögern, um länger meine Rentenbeiträge zu bekommen?

Hallo
Ich lebe seid sechs Monaten in Trennung,meine noch Frau hat die Scheidung eingereicht,sie hat eine neue Beziehung,
ich möchte mich unbedingt nach dem Trennungsjahr scheiden lassen!Wir haben zusammen vier Kinder,sie ist nicht Berufstätig!Meine Frage,kann sie die Scheidung hinauszögern,um länger in den genus meiner Rentenbeiträge zu kommen?Danke für eine Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8468 Beiträge, 4624x hilfreich)

Ich lebe seid sechs Monaten in Trennung,meine noch Frau hat die Scheidung eingereicht.
Die Scheidung kann noch nicht beantragt werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1566.html

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40815 Beiträge, 14419x hilfreich)

@ cruncc: zum Zeitpunkt der Scheidung muss die Trennung ein Jahr "alt" sein, nicht zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages auf Ehescheidung. Allerdings kommen mir 6 Monate nach der Trennung schon arg zeitig vor. Bei uns ist es etwa möglich nach 9 Monaten der Trennung. Außerdem kann sie immer einreichen, die Frage ist, was das Gericht damit macht. Sie ist ja anwaltlich vertreten. Der Anwalt wird die Usancen "seines" Gerichts kennen und wissen, ab wann ein solcher Antrag risikolos (Abweisung hätte ja erhebliche Kostenfolgen) bei "seinem" Gericht eingereicht werden kann. Vielleicht sind ja da die Wartezeiten arg lang.

So, außerdem verstehe ich die Besorgnis des Stefan nicht so ganz. Denn die Frau hätte ja wohl kaum den Antrag bei Gericht eingereicht, wenn sie das Verfahren verzögern wollte. Das spricht ja doch wohl dafür, dass auch sie ganz schnell geschieden werden möchte. Abgesehen davon wird das Ende der Ehezeit (versorgungsausgleichstechnisch) auf den Zeipunkt des Einganges des Scheidungsantrages bei Gericht festgelegt, und nicht auf den Zeitpunkt der Scheidung.

wirdwerden

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
das einzige, was bei einer Verfahrensverzögerung länger fällig sein könnte wäre Trennungsunterhalt, davon lese ich im Posting des TE aber nichts.
gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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